Energiepreis-Protest > Stadtwerke Erfurt

Anfrage Preiserhöhung März 2007

<< < (2/4) > >>

Wasserwaage:
@ golyard

um das ganze richtig auseinander zu halten und ihre frage beantworten zu können, müsste man 1. wissen, ob sie grundversorgter oder sondervertragskunde sind und 2. wissen, wann ihr versorger die vertragsanpassung nach §115 EnWG vollzogen hat.


aber um sie gleich zu beruhigen. im zweifelsfall ist die vorgehensweise sowohl zulässig als auch rechtens gewesen

Gridpem:

--- Zitat ---Original von Wasserwaage
um das ganze richtig auseinander zu halten und ihre frage beantworten zu können, müsste man 1. wissen, ob sie grundversorgter oder sondervertragskunde sind und 2. wissen, wann ihr versorger die vertragsanpassung nach §115 EnWG vollzogen hat.
 
--- Ende Zitat ---

dem ist nicht ganz so.

nach GVV ist eine Preisaänderung dem Kunden 6 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Die GVV ist 2007 in Kraft getreten.
und bei einem Sondervertrag geht meines Wissens gar nichts ohne Mitteilung an den Kunden.

Gruß aus Meck-Pomm

Wasserwaage:
dem ist nicht ganz so. >>> doch dem ist so.

1. die StromGVV ist bereits 2006 veröffentlicht worden. Lt. §115 EnWG hatten die Versorger aber einen Übergangszeitraum um die Verträge anzupassen. Je nachdem wann diese Anpassung erfolgt ist greift die schriftliche Mitteilung oder auch nicht. Denn nach AVBEltV genügte die öffentliche Bekanntgabe. Die 6 Wochen können Sie für diesen Zeitpunkt vergessen, wenn es sich um genehmigte Tarife nach § 12 BTOEltV handelte, denn hier galt die 6 Wochenfrist bis zum 01.07.2007 nicht.

2. Auch bei den Sonderverträgen gab es einen Übergangszeitraum zur Vertragsanpassung. Ansonsten gilt, dass der Versorger den Kunden nur über die Möglichkeiten informieren muss, wie er Informationen über Preisanpassungen kommt. Es gibt für diesen Part keine verpflichtung der schriftlichen Mitteilung an den Kunden.

Ist 1. halt ein blöder Zeitraum zu dem das ganze passiert ist. 2. wird man aus den Schilderungen von Golyard auch nicht ganz schlau.

RR-E-ft:
@Wasserwaage

Entweder es handelte sich um einen Tarifkundenvertrag alter Prägung, dann kam es bis zum 30.06.2007 tatsächlich nur auf die behördliche Genehmigung gem. § 12 BTOElt und die öffentliche Bekanntgabe gem. § 4 Abs. 2 AVBEltV an.

Handelt es sich hingegen um einen Sondervertrag außerhalb der Allgemeinen Versorgung/ Grundversorgung, dann kommt es darauf an, ob in dem Vertrag überhaupt ein Preisänderungsrecht wirksam vereinbart war und ob ein solches ggf. der Inhaltskontrolle des § 307 BGB stand hält.

Aus der StromGVV ergibt sich deshalb für Sonderverträge und auch für Verträge gem. § 41 EnWG nichts dazu, ob überhaupt ein wirksames Preisneufestsetzungsrecht besteht.

Golyard:
Hallo,

1.
stellt mir nicht so schwere Fragen bitte. Was ist ein grundversorgter oder sondervertragskunde?

Ich nehme einmal an, dass Grundversorgter = Private Nutzer sind und Sondervertragskunden = so was ähnliches wie Geschäftskunden. (??)

Ich bin privat Kunde bei den Stadtwerken Erfurt. Das Vertragsverhältnis läuft seit Februar / März 2006.

2.
Laut den Schreiben der Stadtwerke wurde folgendes durchgeführt:

Zitat:
\"Gemäß Punkt 4 der Vertragsbedingungen des swe.pp.fam-Stromliefervertrages ist die SWE Energie GmbH berechtigt, die Preise abzuändern und die Kunden rechtzeitig und in geeigneter Weise über Preisänderungen zu informieren.

Die Veröffentlichungen der Preisänderung zum 1. Januar 2007 erfolgten in verschiedenen Erfurter Tageszeitungen, wie z. B. in der \"Thüringer Allgemeine (TA)\" am 25.11.2006, die Preisänderung zum 1. März 2007 wurde am 29.01.2007 in der \"TA\" veröffentlicht und zum 1. Januar 2008 am 16.11.2007. Selbstvderständlich sind unsere Strompreise auch im Internet unter unserer Homepage http://www.stadtwerke-erfurt.de jederzeit aktuell hinterlegt\"
Zitat Ende.

Daraufhin habe ich jetzt erneut ein Schreiben an die SWE verfasst.

Nach meiner Rechtsauffassung kann ich doch nicht gezwungen werden eine kostenpflichtige Zeitung zu abonnieren um über Änderungen der Preise informiert zu werden, oder? Das wäre doch Verfassungwidrig. Ich muss eine Zeitung abonnieren die montlich ca. 20€ kostet, damit ich weiß das mein Vertragpartner die Preise erhöht.

Wenn Ihr Fragen habt, dann beantworte ich sie gerne, jedoch bitte ich euch diese etwas einfacher zu strukturieren.  ;)

Auch wunderschöne §§  sind nett doch so richtig blickt ein \"Ottonormalverbraucher\" aus Gesetzestexten nicht durch. Daher auch hier die bitte - so weit möglich - ein wenig zu vereinfachen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Golyard

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln