Energiepreis-Protest > Stadtwerke Erfurt

Anfrage Preiserhöhung März 2007

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Golyard:
Hallo,

ich habe am Montag meine Abbrechnung für Strom erhalten. Da mich die Stromanbieter mal wieder runterstufen wollen habe ich diese telefonisch kontaktiert.

In diesem Gespräch stellte sich heraus, dass die Stadtwerke im März 2007 eine Preiserhöhung in Höhe von 0,0038 € pro KW/h durchgeführt haben. Dies scheint wenig, jedoch bei knapp 2500 KW/h knapp 8,- € zu Gunsten für mich als Kunden.

Eine Mitteilung von den Stadtwerken habe ich nicht erhalten. Dies war - so die Dame am Telefon - auch nicht angedacht.

Nun zu meiner Frage:

Ich lese fast überall das die Preise durch die Stadtwerke (im JUNI 2007) nicht erhöht worden sind, aber nichts vom März 2007. Ist dies korrekt?

Grüße
Golyard!

Golyard:
Hallo nochmal,

irgendwie dachte ich das ich hier einen Rat bekomme. ????

Hat dies irgendwer gehört oder gibt es irgendwo eine Aussagkräftige Info?

Gruß
Golyard

Cremer:
@Golyard,

Nur mal langsam, so schnell geht das hier auch nicht X(

Sie schreiben \"Stromanbieter\" , schließe daraus für Strom?

Golyard:
Hallo,

naja ich dachte halt das interessiert keinen.

Ja ich meine den Strompreis. Ist hierzu was bekannt?

Da ich derzeit an den Widerruf bzgl. der Abrechnung arbeite und den Widerruf zur Preisanpassung muss ich leider so trängeln. Ich habe nur eine kurze Frist um hier, wenn auch mit geringer Erfolgschance, den Stromanbieter auf die Finger zu klopfen.

Daher wäre ich halt über eine Rückantwort froh gewesen.

Gruß Golyard

Golyard:
Hallo,

ich hatte die Stadtwerke auf die Abbrechung angeschrieben und erhalte am 9. Januar 2008 eine Rückantwort. In dieser stellt sich der Sachverhalt ein wenig anders dar als ich vermutet hatte.

„Gemäß 4 der Vertragsbedingungen kann die Stadtwerke die Preise erhöhen. Die Kunden müssen rechtzeitig in geeigneter Weise informiert werden.

Preisänderung 1. Januar 2007 war in verschiedenen Tageszeitungen wie z.B. Thüringer Allgemeine vom 25. November 2006. Preisänderung 1. März 2007 auch TA am 29. Januar 2007. Natürlich kann ich auch im Internet auf der Homepage schauen.“

Und nun der Hammer für mich:

Zitat:
„Bei einer Preisänderung sind wir, falls wir vom Kunden keine Zählerstände (innerhalb von 14 Tagen nach Preisänderung) gemeldet bekommen haben, gemäß §12 GVV berechtigt, die Zählerstände maschinell zu schätzen bzw. abzugrenzen.“

Ich finde es unverschämt, dass ich hier von den Stadtwerken genötigt werde eine kostenpflichtige Zeitung zu kaufen, damit ich überhaupt Kenntnis erhalten kann ab wann mein Vertragspartner die Preise erhöhen will.

Und wenn ich nicht Geld investiere erhalte ich keine Nachricht hier rüber und mein Verbrauch wird geschätzt.

Dies ist doch nach meiner Auffassung weder zulässig noch Rechtens?

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