Energiepreis-Protest > TWL - Technische Werke Ludwigshafen
TWL startet neue Runde!
eislud:
@ulsi
@belkin
Laut TWL Erdgas für Haushalte gibt es zumindest heutzutage folgende Tarife:
- Der Standard-Erdgaspreis: Allgemeine Preise der Grundversorgung gem. § 36 EnWG.
- Heizgas-Sonderabkommen: Meines Erachtens ganz klar Sondervertrag, mit eigenem Grundpreis, eigenem Arbeitspreis, keine Rabattierung oder ähnliches auf Grundversorgungspreise vorhanden.
- TWL Privat-Erdgas: Meines Erachtens ganz klar Sondervertrag, (wie oben)
Da dürfte doch Freude aufkommen.
Gruss eislud
userD0009:
@eislud
Nach der von Ihnen verlinkten Broschüre würde ich das betreffs der Vertragstypen bei einem heutigen Vertragsabschluss auch so sehen.
Nur, es kommt darauf an, was vereinbart wurde bzw. wann, wie und mit welchem Inhalt ein Vertrag zustande kam. Das kann nur \"ulsi\" erklären.
eislud:
@belkin
Da hast Du völlig recht, zu dumm, dass ich das nicht erwähnt habe :D
Wir opperieren hier aber aus der Ferne. Die Erfahrung, zumindest meine, hat gezeigt, dass es einfacher und treffsicherer ist, sich kurz das Vertragswerk von heute anzusehen, sofern es das denn noch gibt. Es erscheint schon vollkommen unwahrscheinlich, dass ein Versorger den Namen des Vertrages beläßt, ihn aber komplett abändert. Schon deshalb, weil er sich hier selbst unnötige Abgrenzungsprobleme schaffen würde.
Zudem ist es recht unwahrscheinlich, dass ein Versorger mehr als einen Grundversorgungstarif hat.
Häufig gelingt es auch nach mehrfachem Nachfragen beim Betroffenen nicht, eine Zuordnung in eine der Kategorien zu treffen. Häufig sind schon gar keine Vertragsunterlagen vorhanden oder man weiß nicht mehr so genau, was man denn jetzt unterschrieben hat und was nicht oder ob man den Vertrag unterschrieben zurückgeschickt hat oder nicht.
Beispielsweise erscheint die Aussage \"Die TWL bietet erst ab 20.000 KWh einen Sondervertrag.\" völlig falsch (nichts für ungut @ulsi). Man ist eben als Betroffener häufig auch überfordert, weil es ja auch schon ein komplexes Thema ist.
Die Wahrscheinlichkeit ist hier meines Erachtens äußerst hoch, dass es sich um einen Sondervertrag handelt. Weiteres überlasse ich dann Dir, ich wollte den Schlußfolgerungen aus einem Sondervertrag auch schon nicht vorgreifen.
Aber nochmal, Du hast völlig recht.
Gruss eislud
userD0009:
@eislud
Ich kann Deinen Ausführungen nur zustimmen.
Die Materie, vor allem im Hinblick auf den Vertragstyp, ist für eine Großzahl der Betroffenen sehr schwer selbst abzuklären.
Und aus der Ferne noch viel schwieriger.
Zum Thema TWL:
Für mich auch seltsam, dass beim Heizgas-Sonderabkommen kein Sternchen ist und damit auf einen Tarif der Grundversorgung nicht verwiesen wird.
Zitat:\"Die allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten für Haushalte und
Landwirtschaft bis zu einem Verbrauch von 10.000 kWh.\"
Nun ja, da die beiden anderen Angebote ab einem Mindestverbrauch von 10.000 kWh losgehen, könnte man auch daher auf Sonderverträge schließen.
Zitat unter TWL Privat-Erdgas:\"Unsere Sonderverträge sind genau zugeschnitten auf Ihre Jahresabnahmemenge.\" Wieso denn Plural(Sonderverträge)?
Lass Dich nur nicht von meinen Äußerungen von Deinem weiteren angeregten Mitwirken hier abhalten. ;)
Grüße
belki
eislud:
@belkin
Zu Deinem Zitat aus dem Standard-Erdgaspreis: \"Die allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten für Haushalte und Landwirtschaft bis zu einem Verbrauch von 10.000 kWh.\"
Hier hat man wohl das EnWG nicht richtig verstanden, weil die Versorgung von Haushaltskunden in der Grundversorgung schon nicht an einen Verbrauch von 10.000 kWh geknüpft werden kann. Haushaltskunden können so viel verbrauchen wie sie wollen und haben immer noch ein Anrecht auf Versorgung in der Grundversorgung. Etwas anderes gilt nur für Gewerbliche ....
Dass bei den beiden Tarifen Heizgas-Sonderabkommen und TWL Privat-Erdgas kein Sternchen vorhanden ist, bedeutet meines Erachtens, dass man sich ja eben nicht auf die Grundversorgung beziehen will. Und der Plural könnte bedeuten, dass es eben diese beiden Sonderverträge gibt. Warum man diese Information dann allerdings unter TWL Privat-Erdgas stellt, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht meint man ja auch nur die Vielzahl an Kunden im Tarif TWL Privat-Erdgas, also die Sonderverträge dieser Kunden - keine Ahnung.
Ich glaube man meint bei den beiden Tarifen Heizgas-Sonderabkommen und TWL Privat-Erdgas, dass es wohl sinnvoll ist, ab einem Verbrauch von 10.000 kWh in einen dieser Tarife zu wechseln, weil sie ab dieser Verbrauchsmenge billiger sind als die Grundversorgung. Man meint hier meines Erachtens keine Mindestverbrauchsmenge.
Aber wir, oder vielmehr ich :D, komme etwas vom Thema ab.
Ich greife Dir dann nun doch etwas vor. Ich glaube Du hast Dich ja \"schon\" für die Nacht verabschiedet. Und ich kann nicht schlafen.
@ulsi
Sofern es sich um einen Sondervertrag handelt, was sehr naheliegend, aber nicht sicher ist, und die Preisanpassungsklausel in deinem Vertrag unwirksam ist, was regelmäßig der Fall ist, kann Dir die Überzeugung des Versorgers erst recht gleichgültig sein.
Selbst wenn die Preise der Billigkeit entsprechen würden, fehlt es in diesem Fall für eine Preiserhöhung mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer wirksamen Preisänderungsklausel.
Schau doch mal, ob es etwas derartiges im Vertrag gibt.
Gruss eislud
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