Energiepreis-Protest > TWL - Technische Werke Ludwigshafen

TWL startet neue Runde!

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ulsi:
Hallo zusammen,

zuerst einmal vielen Dank für eure Beiträge. Da ich einige Tage unterwegs war, geht es erst heute weiter.

Ich habe meine Unterlagen herausgekramt und da ich erst 2003 in das Haus eingezogen bin, dürften die Unterlagen auch ziemlich komplett sein.

Am 08.08.03 erhielt ich von der TWL eine Vertragsbestätigung: \"wir bestätigen den mit Ihnen auf der Grundlage des Paragraphen 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen (AVBV) für die Versorgung mit Energie und Wasser und den jeweils gültigen Tarifen zustandegekommenen Versorgungsvertrag im einzelnen wie folgt:

... Tarif-Nr. 577 Heizgas-Sondertarif\"

Dann wir der Preisstand 09.08.03 genannt und am Schluß: \"Endgültiger Tarif durch Bestabrechnung.\"

Am 14.08.03 gab es weitere Vertragsbestätigungen zu den anderen Gaszählern nach Tarif 501 \"Kleinverbrauch Haushalt\" und Tarif 505 \"Grundpreistarif Haushalt\" (heute existiert nur noch ein Zähler).

Im Juni 07 erhielt ich eine \"Wichtige Kundeninformation\":
... \"Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die seitherigen AVBEltV und AVB-GasV-Bestimmungen duch die Grundversorgungsverordnungen (StromGVV und GasGVV) abgelöst. Wichtig: für Sie als unser Kunde ändert sich nichts.\" ...

Als Anlagen kam das ganze Kleingedruckte.

@Cremer:
Verbrauch Heizgas 05/06-04/07: 18.771 kWh
Verbrauch Erdags 05/06-04/07: 3.688 kWh


Gruß ulsi

Cremer:
@ulsi,

was haben denn die TWL für große Anzahl von Tarifen?

Nr. 507, Nr. 577

Gibt es da für jeden Einwohner ein eigener Traif :D :D :D


Was Heizgas ist, verstehe ich, aber was soll da noch ein Tarif Erdgas?

eislud:
@ulsi

--- Zitat ---\"wir bestätigen den mit Ihnen auf der Grundlage des Paragraphen 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen (AVBV) für die Versorgung mit Energie und Wasser und den jeweils gültigen Tarifen zustandegekommenen Versorgungsvertrag im einzelnen wie folgt:

... Tarif-Nr. 577 Heizgas-Sondertarif\"
--- Ende Zitat ---
Das hört sich eigentlich an wie das Zustandekommen eines Grundversorgungsvertrages. Vielleicht weiß man es bei der TWL aber auch nicht besser, dass ein Sondervertrag eben schon gar nicht auf Grundlage des § 2 AVBGasV entstehen kann. Keine Ahnung.

Hast Du andere Vertragsbedingungen oder/und AGB erhalten, aus denen eine Preisanpassungsklausel hervorgeht?

Gruss eislud

ulsi:
@eislud

In den Vertragsbestätigungen steht: \"Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Energie und Wasser sind veröffentlicht, liegen bei den TWL für Sie aus und werden auf Verlangen kostenlos ausgehändigt.\"

Dazu liegt mir nichts vor.

Mit dem Schreiben vom Juni d.J. erhielt ich ein Blatt \"Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung der Technischen Werke Ludwigshafen AG\". Köstlich finde ich, dass darin kein Preis genannt wird. Aber wir kommen vielleicht ein Stück weiter:
\"Es stehen folgende Tarife zur Wahl:
- Kleinverbrauchstarif, oder
- Grundpreistarif, oder
- Heizgassonderabkommen

...

TWL bietet für Kunden, die eine Nennwärmeleistung von mehr als 35 kW und einen Jahresverbrauch von mehr als 90.000 kWh in Anspruch nehmen, Sonderverträge an.\"

Wenn der Grundpreistarif zur Grundversorgung gehört, das Heizgassonderabkommen zum Sondervertrag, wo gehört dann der Kleinverbrauchstarif dazu?

Da Sonderverträge explizit genannt werden, scheinen die Tarife in der Aufzählung zur Grundversorgung zu gehören.

Über Preiserhöhungen kann ich in keinem der mir vorliegenden Blätter was finden.

Wenn meine Tarife zur Grundversorgung gehören: welche Auswirkungen hat dies auf das Begehren der TWL (1. Beitrag in diesem Thread)?

Gruß ulsi

eislud:
@ulsi

Meines Erachtens ist es wie folgt (laut TWL Erdgas für Haushalte)
- Der Standard-Erdgaspreis *: Mit dem \"*\" bezieht man sich auf: *Allgemeine Preise der Grundversorgung gem. § 36 EnWG. Das ist also die Grundversorgung. Hier gehört auch der Kleinverbrauchtarif bis 2.075 kWh/Jahr dazu.
- Heizgas-Sonderabkommen: Sondervertrag
- TWL-Privat-Erdgas: Sondervertrag

Ist man Sondervertragskunde kann man regelmäßig auf den laut Vertrag vereinbarten Anfangspreis kürzen, weil eine Preisanpassungsklausel regelmäßig unwirksam ist (Transparenzgebot § 307 BGB). Gibt es keine Preisanpassungsklausel, gibt es schon überhaupt kein Recht zur Preiserhöhung.

Ist man Haushaltskunde in der Grundversorgung kann man auf jedenfall kürzen bis zum zuletzt akzeptierten, also gezahlten, Preis. Ab dann widerspricht man den Preiserhöhungen und zahlt weiter den zuvor akzeptierten Preis bis die Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen ist (Billigkeit § 315 BGB). So die BGB Entscheidung vom 13.06.2007.
Die Billigkeit wird weder durch ein vom Versorger in Auftrag gegebenes Gutachten noch durch die Aussage des Versorgers bewiesen. Letztlich kann hier nur ein Gericht Klärung schaffen.

Es ist also außerordentlich wichtig zu wissen, ob man einen Sondervertrag hat oder ob man in der Grundversorgung ist.



--- Zitat ---\"Es stehen folgende Tarife zur Wahl:
- Kleinverbrauchstarif, oder
- Grundpreistarif, oder
- Heizgassonderabkommen
...
TWL bietet für Kunden, die eine Nennwärmeleistung von mehr als 35 kW und einen Jahresverbrauch von mehr als 90.000 kWh in Anspruch nehmen, Sonderverträge an.\"
--- Ende Zitat ---
Das kann ich nicht nachvollziehen. Laut Internet gibt es die von mir ganz oben genannten Tarife. Diese hier kenne ich nicht.
Ich würde aber auch hier darauf tippen, dass der Kleinverbrauchstarif und der Grundpreistarif zur Grundversorgung gehören und dass das Heizgassonderabkommen ein Sondervertrag ist.
Tippen hilft aber hier wenig.


Noch eine wichtige Frage: Bist Du vielleicht Gewerbetreibender, Landwirt oder selbständig tätig?    

Gruss eislud

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