Energiepreis-Protest > TWL - Technische Werke Ludwigshafen

TWL startet neue Runde!

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ulsi:
Heute bekam ich ein Schreiben von der TWL betreffend die Zahlungskürzungen.
Darin schreiben sie vom Urteil des BGH, dass der bei Vertragsbeginn vereinbarte Erdgaspreis keiner Billigkeitskontrolle nach § 315 unterliegt und sie meine Berufung auf Unbilligkeit nicht mehr akzeptieren.

Lediglich bei Preiserhöungen sei eine Billigkeitskontrolle möglich. Da sie aber lediglich die gestiegenen Bezugskosten weitergaben, kann eine Offenlegung der gesamten Kalkulation nach der Rechtsprechung des BGH nicht gefordert werden.

\"Unsere Überzeugung ist, dass die Preise den Anforderungen der Billigkeit nach § 315 Abs. 3 BGB genügen.\"

Soweit aus dem Brief. Nun weiß ich nicht recht wie weiter.

Die TWL hat eine Überzeugung, ich eine Ansicht.
Wenn tatsächlich nur gestiegene Bezugskosten weitergegeben wurden, müsste das ja nachvollziehbar sein ohne Offenlegung der gesamten Kalkulation. Doch dazu lässt sich die TWL nicht aus. Sie fordern aber die Bezahlung der Rückstände bis 14.11.07.

userD0009:
Sind Sie Tarif- oder Sondervertragskunde?

ulsi:
Gute Frage!
Bei der TWL heißt es \"Heizgas-Sonderabkommen\". Das ist m.E. kein Sondervertrag. Es ist der \"normale\" Tarif für Gas zum Heizen.

Ich habe noch einen anderen Vertrag. Der wird nach den Preisen der Grundversorgung abgerechnet (worunter übrigens Heizgas auch aufgeführt ist).

Die TWL bietet erst ab 20.000 KWh einen Sondervertrag. Das ist bei einem normalen Einfamilienhaus nicht erreichbar!

userD0009:
Wie kam denn der Vertrag zustande? (vgl. hier)

Bzw. die zwei Verträge?

Cremer:
@ulsi,

wie hoch liegt denn Ihr Verbrauch in kWh?

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