Sehr geehrte Interessenten,
mein örtliches GVU (EON Westfalen Weser) hat mir als Sondertarifkunde jetzt mit der Begründung aktueller gesetzlicher Änderungen die GasGVV mit ergänzenden Bedingungen zugesandt, mir dem Hinweis, daß diese die AVBGasV ersetzen.
Zunächst habe ich die Ergänzenden Bedingungen beanstandet und in den Punkten widersprochen, in denen diese mit den Bestimmungen in der GasGVV nicht übereinstimmen.
Das Antwortschreiben enthielt die Kernaussagen,
- dass man bei der Umstellung die Versorgungsbedingungen genauso vorgenommen hat, wie es durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)gefordert wird
- wenn ich mit den neuen Versorgungsbedingungen nicht einverstanden sei, stünde es mir ja frei, einen anderen Gasversorger zu suchen.
Daraufhin habe ich um Erklärung dafür gebeten, dass es im Energie-wirtschaftsgesetz für Sondervertragskunden gar keine Regelungen gibt und Rechtsverordnungen lt. § 41 EnWG für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung noch zu erlassen sind.
Hierzu steht eine Antwort des GVU noch aus. Natürlich bin ich nicht dem Vorschlag von EON WW gefolgt, mir einen anderen Gasversorger zu suchen.
Festzustellen ist, dass EON WW einfach hergegangen ist, die GasGVV sowohl für Tarifkunden innerhalb der Grundversorgung wie auch für Sondervertragskunden außerhalb der Grundversorgung anzuwenden.
Welche Erfahrungen haben andere Energieverbraucher in diesem Fall?
Viele Grüße
Wapi