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Autor Thema: Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?  (Gelesen 6499 mal)

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Offline mars

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Hallo zusammen,

mir wurde von ein paar Tagen die Preiserhöhung schriftlich angekündigt. Danin hat mich ein kleiner Satz etwas stutzig gemacht. Dort steht unter dem Absatz Sonderkündigungsrecht: Wenn Sie nicht kündigen, gelten die neuen Preise als vereinbart.

Hat noch jemand in der Preiserhöhung diesen Satz gefunden? - Und was bedeutet dies konkret?

Da ich kein Jurist bin könnte mich mein normaler Menschenverstand vielleicht täuschen - aber für mich klingt das nach einem Sonderkündigungsrecht das ich habe. Wenn ich das Kündigungsrecht nicht in Anspruch nehme, kann ich dann wie bisher der Preiserhöhung widersprechen?

Oder gilt dies Sonderkündigungsrecht auch für EON? Frei nach dem Motto: Ich hätte ja woanders hingehen können, was faktisch ja nicht möglich ist.

Mit freundlichem Gruß

Markus

Offline Cremer

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #1 am: 19. November 2007, 22:00:53 »
@mars,

natürlich ist das Sonderkündigungsrecht sehr gut, denn man kann wechseln.

Besser jedoch, Widerspruch einlegen, Abschläge kürzen und eigene Jahresrechnung erstellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Frank Striewe

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #2 am: 19. November 2007, 22:26:47 »
Hallo,

ich habe diese Schreiben ebenfalls erhalten. Die Frage, die sich Mars stellt (und ich auch), habe ich durch den Zusatz nur die Möglichkeit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, oder den neuen Preis zu zahlen?
Es gäbe ja die Möglichkeit nach e wie einfach zu wechseln, was ich aber nicht möchte. Oder kann ich mein Gas weiter von EON WW beziehen und nur der Erhöhung widersprechen?

Ich habe der Erhöhung  bereit zum 01.10.2004 widersprochen, und zahle auch nur den damaligen Preis zzgl. 2%.

Muss ich der angekündigten Erhöhung zum 01.01.2007 erneut widersprechen?

Gruß

Frank

Offline userD0009

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #3 am: 19. November 2007, 22:35:27 »
@Cremer

Zitat
Original von Cremer
@mars,

natürlich ist das Sonderkündigungsrecht sehr gut, denn man kann wechseln.

Besser jedoch, Widerspruch einlegen, Abschläge kürzen und eigene Jahresrechnung erstellen.

Es ist immer Vorsicht angebracht bei solchen Äußerungen.
Ob die Möglichkeit zu kürzen besteht, hängt davon ab, in welchem Vertragsverhältnis man sich befindet und welche Preise ggf. vereinbart sind.

@all
Es ist zuerst einmal notwendig zu klassifizieren, welchen Vertrag man mit dem Energieversorgen abgeschlossen hat.

Und im zweiten Schritt geht es um die Frage, welcher Preis entweder explizit durch Vertragsschluss vereinbart wurde(Sondervertrag) oder welcher Preis nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung eventuell als vereinbart gelten soll.

Unter den Einstandspreis bei einem Sondervertrag darf nicht gekürzt werden.  Anderes Verhalten wäre vertragswidrig.

Offline Frank Striewe

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #4 am: 20. November 2007, 21:48:26 »
Hallo,

ich beziehe mein Gas seit 1999. Damals habe ich nur einen Vertrag mit den Stadtwerken Paderborn gemacht. Die wurden zuerst von der PESAG aufgekauft, dann von EON WW. Ich habe seit 1999 keinen neuen Vertrag unterschrieben, und gehöre zu den Gaspreisverweigerern seit 10/04.

Gruß
Frank Striewe

Offline mars

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #5 am: 20. November 2007, 22:15:24 »
Hallo,
Zitat
Original von Frank Striewe
Die Frage, die sich Mars stellt (und ich auch), habe ich durch den Zusatz nur die Möglichkeit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, oder den neuen Preis zu zahlen?
Das ist genau die Frage, die ich mir stelle, wobei die Betonung auf dem Wörtchen nur liegt.

Ich widerspreche auch seit 2004 (oder war es 2005?!) jedes Jahr aufs Neue den Preiserhöhungen. Die Frage ist nicht ob ich wechseln kann, sondern ob ich muss, wenn ich die neuen Preise nicht akzeptiere. Abgesehen davon gibt es nicht wirklich eine Alternative zu der man wechseln könnte. Oder gibt es neben \"e wie einfach\" als 100%ige EON-Tocher noch weitere Anbieter? Bei \"e wie einfach\" handelt es sich meiner Meinung nach, um eine strategische Anstengung, zum Zweck einen Wettbewerb vorzutäuschen, wo keiner ist. Dabei komme ich dann ja vom Regen in die Traufe - insbesondere wenn ich dabei nicht aufpasse und ein Sondervertrag dabei herauskommt, durch den ich dann auch gleich die Möglichkeit einbüsse, auf die Billigkeit des Preises zu bestehen, weil der Preis scheinbar nicht einseitig zu Stande gekommen ist.

Offline eislud

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #6 am: 21. November 2007, 00:23:53 »
@mars
@Frank Striewe
Papier ist ziemlich geduldig und der Versorger kann viel schreiben, wenn der Tag lang ist oder er nur mal wieder auf Dummenfang gehen möchte.

Wenn der Versorger beispielsweise schreiben würde: \"Wenn Sie sich nicht von der höchsten Brücke Deutschlands stürzen, gelten die neuen Preise als vereinbart.\" Dann wäre es wohl jedem von vorneherein klar. Etwas anderes ist es aber auch hier schon gar nicht.

Laßt euch doch nicht verwirren.

Tatsache ist, dass Ihr einen Versorgungsvertrag mit dem Versorger habt. Solange dieser Vertrag ungekündigt fortbesteht, gilt dieser Vertrag. Basta!

Wenn Ihr die Billigkeit oder die Preisanpassungsklausel gerügt habt, dann macht einfach weiter wie bisher. Es hat sich überhaupt nichts geändert.

Gruss eislud

Offline Kampfzwerg

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #7 am: 21. November 2007, 15:15:06 »
Cremer schrieb:
Zitat
natürlich ist das Sonderkündigungsrecht sehr gut, denn man kann wechseln.

Besser jedoch, Widerspruch einlegen, Abschläge kürzen und eigene Jahresrechnung erstellen

Belkin schrieb:
Zitat
Es ist immer Vorsicht angebracht bei solchen Äußerungen.
Ob die Möglichkeit zu kürzen besteht, hängt davon ab, in welchem Vertragsverhältnis man sich befindet und welche Preise ggf. vereinbart sind.

@all
Es ist zuerst einmal notwendig zu klassifizieren, welchen Vertrag man mit dem Energieversorgen abgeschlossen hat.

Und im zweiten Schritt geht es um die Frage, welcher Preis entweder explizit durch Vertragsschluss vereinbart wurde(Sondervertrag) oder welcher Preis nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung eventuell als vereinbart gelten soll.

Unter den Einstandspreis bei einem Sondervertrag darf nicht gekürzt werden.  Anderes Verhalten wäre vertragswidrig.

@belkin
Selber Vorsicht bei der Wortwahl  ;)

Wieso?
@Cremer hatte doch Recht.
Ein Sonderkündigungsrecht  ka n n  man in Anspruch nehmen.
\"Kann\" eröffnet ein Ermessen, heisst man m u s s nicht, man s o l l  nicht, aber wenn man will, dann kann man.
Und er zeigt uns die mögliche Alternative, die immer besser, weil billiger, ist.

Und
Zitat
Ob die Möglichkeit zu kürzen besteht
hängt nicht davon ab, in welchem Vertragsverhältnis man sich befindet und welche Preise ggf. vereinbart sind.
Die Möglichkeit zur Kürzung besteht immer.
Vom Vertragsverhältnis hängt nur  ;) ab, in welcher Höhe man kürzen kann.
Richtig ist: Bei Sonderverträgen darf nur bis zum vereinbarten Preis gekürzt werden.
Aber was soll das denn bedeuten??? :
Zitat
...welcher Preis nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung eventuell als vereinbart gelten soll.


Ich kann @eislud nur zustimmen. Ausrufezeichen!




@all

Witzig, man achte doch bitte nur einmal auf die Wortwahl im Text des Versorgerschreibens:
Sonderkündigungsrecht: Wenn Sie nicht kündigen, gelten die neuen Preise als vereinbart.

Heisst im Umkehrschluss:
Wir wissen ja, dass wir Ihnen nicht kündigen dürfen, aber vielleicht wären Sie ja so außerordentlich zuvorkommend (= außerordentlich dämlich) und kündigen selbst. Hierzu geben wir Ihnen mit dem Sonderkündigungsrecht die einmalige Gelegenheit (uns aus der Patsche zu helfen). Dann sind wir einen unbequemen Kunden auf die leichtest mögliche - und definitiv eleganteste - Weise los geworden.
Wir würden uns bei Ihnen für das einmalig seltene (selten dämliche nämlich, (Miss-) ) Verständnis für unsere prekäre Situation und für die völlig verfehlt angewandte Gestaltungsmacht eines (an und für sich sehr sinnvollen - und für uns in diesem Falle unbezahlbaren ) Verbraucherrechtes natürlich erkenntlich zeigen.
Außer unserem tief empfundenen Dank würden wir uns für Ihre Entscheidung auch gerne mit einem Gutschein in Höhe von, sagen wir, 50 Euro erkenntlich zeigen, einzulösen bei einem zukünftigen Verorger Ihrer Wahl - solange wir das nicht wieder werden ;-))

Offline userD0009

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #8 am: 21. November 2007, 17:24:39 »
@Kampfzwerg

Als ich meine Ausführungen geschrieben habe, hatte \"mars\" noch keinerlei Angaben über sein Vertragsverhältnis und sein Widerspruchsverhalten vorgetragen.

Die Ausführungen waren daher allgemein gehalten.


Wie aus der Diskussion eigentlich eindeutig hervor gehr, habe ich nicht die Möglichkeit der Nutzung des Sonderkündigungsrechts angezweifelt noch dazu einen Kommentar geschrieben.
Das Wahrnehmen dieses Sonderkündigungsrechts steht selbstverständlich offen. Ob ein Wechsel allerdings günstiger für den Kunden ist, hängt wiederum von seiner \"Widerspruchssituation\" ab.

Meine Ausführungen beziehen sich allein auf die pauschale Aussage, man könne Widerspruch einlegen und die Abschläge kürzen.

Die Aussage, man könne bei jedem Vertragsverhältnis kürzen, ist viel zu unpräzise und gefährlich.
Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, und ich kann aus der Ferne, ohne einen Blick in die Vertragsunterlagen, nicht beurteilen, ob nicht doch eine wirksame Preisänderungsklausel vereinbart wurde, dass sich Preise wirksam verändert (erhöht) haben. Dann ist für eine Kürzung KEIN Spielraum. (Auch wenn dies in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in der Praxis nicht der Fall ist. Rein hypothetisch ist es jedoch nicht.)

Bevor sich ein Verbraucher ohne näher zu hinterfragen dazu hinreißen lässt, die Beträge zu kürzen und sich damit eventuell vertragswidrig verhält, ist es m.E. besser die Grundlagen zu erläutern, damit für Jeden die Möglichkeit besteht, sich selbst ein Bild von seiner Vertragssituation zu bilden.

Grüße
belkin

Offline Kampfzwerg

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #9 am: 21. November 2007, 20:38:18 »
@Belkin

uuuupppps :)
ruhig Blut, ich hatte Dich und auch Deine Intention schon richtig verstanden und wollte Dir ganz gewiss nicht auf den Schlips treten.
Mir ging es nur darum aufzuzeigen, wie schnell jemand eine \"allgemeine\" Aussage missinterpretieren kann, der sich nicht vorher die Mühe macht, die Materie etwas genauer zu durchleuchten.
Es war nicht böse gemeint!    ;)


Zitat
Bevor sich ein Verbraucher ohne näher zu hinterfragen dazu hinreißen lässt, die Beträge zu kürzen und sich damit eventuell vertragswidrig verhält, ist es m.E. besser die Grundlagen zu erläutern, damit für Jeden die Möglichkeit besteht, sich selbst ein Bild von seiner Vertragssituation zu bilden.
Allerdings wäre er es in diesem Fall nun wirklich selbst schuld!!!
Kein Verbraucher kann seine Eigenverantwortlichkeit in andere Hände legen!

Offline userD0009

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Bin ich gezwungen zu kündigen oder die Preise zu akzeptieren?
« Antwort #10 am: 22. November 2007, 15:12:09 »
@Kampfzwerg

Na dann ist ja alles in Ordnung.  ;) Passt schon.

Wie gesagt, wollte nur zur Vorsicht ermahnen und überstürzte Handlungen vermeiden.

 

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