Energiepreis-Protest > E wie Einfach
E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
Plantek:
Das beantwortet meine Frage nicht. Was genau ist der Unterschied zwischen \"Allgemeinen Preisen\" und \"Sonderpreisen\"? Sind mit \"Sonderpreisen\" die verbrauchsabhängig gestaffelten Tarife gemeint?
Nicht nur in Dortmund unterbietet \"E wie Einfach\" nämlich verschiedene solcher Tarife des jeweiligen örtlichen Versorgers. Ich habe ein paar Stichproben über verivox gemacht. Klar, in einzelnen Fällen gab es günstigere Angebote als E-wie-Einfach. Aber in vielen Orten unterbietet die Eon-Tochter nicht nur den \"zweitniedrigsten Tarif\" des Anbieters, sondern auch den jeweils niedrigsten Tarif!
Das wird übrigens auch im Kleingedruckten auf E-wie-Einfach.de deutlich:
--- Zitat ---Mit \"Allgemeinen Preis\" meinen wir den Tarif zu dem Sie standardmäßig mit Gas von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert werden. Wenn Ihr Versorger ab einer bestimmten Verbrauchsgröße (z.B. über 5000 kWh) einen anders lautenden Standard-Tarif anbietet, z.B. \"Abkommen für Haushaltskunden\" (i.d.R ein Standard-Heizgastarif), so unterbieten wir auch diese Konditionen.
--- Ende Zitat ---
Demnach wird nicht nur der \"Allgemeine Preis\" unterboten, sondern auch andere Preise.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Plantek
Was genau ist der Unterschied zwischen \"Allgemeinen Preisen\" und \"Sonderpreisen\"?
--- Ende Zitat ---
\"Allgemeine Preise\" ist diejenige Preisgruppe, die bei Kunden in der sog. Grund- und Ersatzversorgung zur Anwendung kommen.
\"Sonderpreise\" ist diejenige Preisgruppe, die nur Kunden mit einem gesonderten Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung erhalten.
Beide Preisgruppen können jeweils in verschiedene Tarife oder Stufen unterteilt sein.
Jeder Grundversorger muss \"Allgemeine Preise\" anbieten, nicht jedoch \"Sonderpreise\".
Problematisch daran ist zweierlei:
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[*]fast jeder Versorger hat eigene Begriffe für seine Tarife und Tarifgruppen, sodass für Kunden nicht immer auf Anhieb erkennbar ist, ob ein Tarif ein Sonderpreis ist.
Mal ist von \"Allgemeinen Preisen\", dann von \"Grundtarifen\" oder \"Zonentarif Classic\" und dergleichen die Rede.
[*]nach gegenwärtiger Rechtsauffassung mehrerer Kundenanwälte können Sonderverträge anscheinend auch konkludent, d.h. telefonisch und ohne unterschriebenes Schriftstück, abgeschlossen werden. Wer nicht zu \"Allgemeinen Preisen\" laut Preisliste des Versorgers beliefert wird, ist demnach Sondervertragskunde.
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Die Erdgas Südwest GmbH bspw. bietet in ihrer Tarifgruppe \"Allgemeine Preise\" mehrere Tarife je nach Verbrauchsart und -menge, darunter auch einen \"Heizgastarif\" an. Dieser wird von E-wie-Einfach unterboten.
Die Erdgas Südwest GmbH bietet jedem Kunden mit Heizgasbedarf aber eben auch die Tarife PG1 und
PG2 in der Tarifgruppe \"Sonderpreise\" an, die wiederum günstiger sind als E-wie-Einfach.
Genau darauf zielte meine anfängliche Kritik ab.
Gruss,
ESG-Rebell
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