Energiepreis-Protest > E wie Einfach

E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung

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ESG-Rebell:
Gibt es eigentlich irgendein Gewerbe, in dem ein Unternehmen folgendes anbietet:

     Wir unterbieten den zweit-niedrigsten Preis unserer Mitbewerber!

Meines Wissens nicht. Da E-wie-Einfach stets den Grundversorgungstarif, nicht aber etwaige Sondertarife unterbietet, kann sich jeder Gasversorger vor einer massenhaften Abwanderung seiner Kunden schützen.

Und zwar so:
1) Lege einen Gas-Sondertarif nach freiem Ermessen fest, z.B. 6,789 Ct/kWh. Biete diesen Tarif allen Heizgaskunden an.
2) Addiere 0,25 Ct/kWh. Macht 7,039 Ct/kWh.
3) Ändere den eigenen Gas-Grundversorgungstarif auf 7,039 Ct/kWh.
Ergebnis: E-wie-Einfach ist um 0,01 Ct/kWh teurer als der Grundversorger.

Um die eigene juristische Position vorübergehend zu stärken, verfahre wie folgt:
1) Senke den Gas-Grundversorgungtarif um 0,02 Ct/kWh.
Ergebnis: E-wie-Einfach ist um 0,01 Ct/kWh billiger als der Grundversorger und dieser kann in einem derzeit laufenden Verfahren argumentieren, die Kunden hätten doch eine reale Wechselmöglichkeit zu einem günstigeren Versorger.

Bemerkenswert ist hier, dass die Preise von E-wie-Einfach automatisch und ohne deren Zutun indirekt von seinen Mitbewerbern bestimmt werden.

Aufgrund dieses einzigartigen Geschäftsmodells halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass die Existenz von E-wie-Einfach insgesamt sogar auf eine Absprache der vier Vorstände zurückzuführen ist. Frei nach dem Motto: \"Mach\' Du das, Wulf - Du bist der Größte von uns und es war ja auch Deine Idee\".

Die mehrfach von Rebellen geäußerte Begründung, man wolle nicht zu E-wie-Einfach wechseln, weil man dann doch wieder bei E.ON sei, zieht meines Erachtens nicht so gut wie das o.g. Argument, nämlich dass E-wie-Einfach gezielt konstruiert worden ist, um die rein formale Existenz eines Wettbewerbs zu konstruieren und dass dieses Unternehmen garnicht beabsichtigt, in einen echten Wettbewerb einzutreten.

Als Kleinunternehmer hätte man mit dem Geschäftsmodell evtl. sogar Schwierigkeiten, Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Der Fiskus würde einem wohl fehlende Gewinnerzielungsabsicht und sog. Liebhaberei unterstellen.

Gruss,
ESG-Rebell

nomos:
@ESG-Rebell, ob man mit dem Grundversorgungspreis so einfach jonglieren kann, da habe ich Zweifel.

Energieversorger sind nach dem EnWG zu einer möglichst preisgünstigen Versorgung verpflichtet. Davon ist die Grundversorgung nicht ausgenommen, im Gegenteil. Eine Grundversorgung die teuerer ist, wäre nach meiner Meinung ein  Verstoß gegen dieses Gesetz. Ein Sondertarif kann nach meiner Meinung in seiner Gesamtbewertung den Grundversorgungspreis nicht unterbieten. Der Energieversorger würde ja damit nachweisen, dass er \"preisgünstiger\" kann.

Stadtwerke könnten aber ihren Grundversorgungskunden ohne die Kunden zu binden einfach Treuerabatte gewähren.  Wer z.B. länger als ein Jahr Kunde ist bekommt einen Rabattabzug bei der Abrechnung etc.. Das wäre vielleicht für manchen Kunden trotz Preisgarantie durch \"E wie einfach\" ein Argument zu bleiben. Wer im Wettbewerb bestehen will muss sich bewegen. \"E wie einfach\" ist wenigstens ein Anfang.

bjo:

--- Zitat ---Original von nomos
@ESG-Rebell, ob man mit dem Grundversorgungspreis so einfach jonglieren kann, da habe ich Zweifel.
Stadtwerke könnten aber ihren Grundversorgungskunden ohne die Kunden zu binden einfach Treuerabatte gewähren.  Wer z.B. länger als ein Jahr Kunde ist bekommt einen Rabattabzug bei der Abrechnung etc.. Das wäre vielleicht für manchen Kunden trotz Preisgarantie durch \"E wie einfach\" ein Argument zu bleiben. Wer im Wettbewerb bestehen will muss sich bewegen. \"E wie einfach\" ist wenigstens ein Anfang.
--- Ende Zitat ---

aktuelle Tarife der RWE

RWE - Grundversorgertarif
für einen Jahresverbrauch von 30.001 - 55.384 kWh
Verbrauchspreis Cent/kWh Brutto 5,66
Grundpreis Euro/Jahr       Brutto 171,36

RWE - Sondervertrag
für einen Jahresverbrauch von 30.001 - 55.384 kWh
Verbrauchspreis Cent/kWh Brutto 5,49
Grundpreis Euro/Jahr        Brutto 171,36

der einzige Unterschied zwischen Grund und Sonderlieferung ist
der Sondervertrag muss unterschrieben werden!

nomos:

--- Zitat ---Original von bjo
..der einzige Unterschied zwischen Grund und Sonderlieferung ist
der Sondervertrag muss unterschrieben werden!
--- Ende Zitat ---
@bjo, wenn da sonst wirklich kein Unterschied ist und ich Kunde wäre, würde ich mal freundlich um eine Begründung für den Preisunterschied bitten.

Was die Energiekonzerne machen ist nicht immer richtig und erst recht nicht immer akzeptabel.

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von nomos
@ESG-Rebell, ob man mit dem Grundversorgungspreis so einfach jonglieren kann, da habe ich Zweifel.
--- Ende Zitat ---
Sie können es.
Sie dürfen es (GasGVV).
Sie tun es.
E-wie-Einfach ist derzeit mindestens 6 Euro im Jahr teurer als ESG.
E-wie-Einfach ist derzeit 0,01 Ct/kWh günstiger als Badenova, gegen die ja momentan eine Sammelklage läuft(!)
An solche Zufälle glaube ich nicht.


--- Zitat ---Original von nomos
Energieversorger sind nach dem EnWG zu einer möglichst preisgünstigen Versorgung verpflichtet. Davon ist die Grundversorgung nicht ausgenommen, im Gegenteil. Eine Grundversorgung die teuerer ist, wäre nach meiner Meinung ein  Verstoß gegen dieses Gesetz. Ein Sondertarif kann nach meiner Meinung in seiner Gesamtbewertung den Grundversorgungspreis nicht unterbieten. Der Energieversorger würde ja damit nachweisen, dass er \"preisgünstiger\" kann.
--- Ende Zitat ---
Alle Sondertarife aller Gasversorger sind preisgünstiger als die jeweils eigenen Grundversorgungstarife. Warum sollte andernfalls irgendein Kunde einen Sondervertrag abschließen?

Die Bestimmung nach §1 EnWG ist anscheinend so schwammig, dass damit alleine noch kein Blumentopf zu gewinnen ist. Wenn Sie die Auseinandersetzungen in der Rubrik \"Versorger\" dieses Forums studieren, werden Sie feststellen, dass kein Versorger gewillt ist, dieses Gesetz zu befolgen, bevor er nicht vom BGH dazu verdonnert worden ist.


--- Zitat ---Original von nomos
Stadtwerke könnten aber ihren Grundversorgungskunden ohne die Kunden zu binden einfach Treuerabatte gewähren.  Wer z.B. länger als ein Jahr Kunde ist bekommt einen Rabattabzug bei der Abrechnung etc.. Das wäre vielleicht für manchen Kunden trotz Preisgarantie durch \"E wie einfach\" ein Argument zu bleiben. Wer im Wettbewerb bestehen will muss sich bewegen.
--- Ende Zitat ---
Die Endverteiler und Stadtwerke sind doch garnicht genötigt, ihre Kunden mit irgendwelchen - in anderen Branchen üblichen - Maßnahmen zu binden. Diese können doch garnicht abwandern, weil eben kein Wettbewerb herrscht.

Gruss,
ESG-Rebell.

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