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Autor Thema: E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung  (Gelesen 12592 mal)

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Offline ESG-Rebell

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« am: 05. November 2007, 12:40:38 »
Gibt es eigentlich irgendein Gewerbe, in dem ein Unternehmen folgendes anbietet:

     Wir unterbieten den zweit-niedrigsten Preis unserer Mitbewerber!

Meines Wissens nicht. Da E-wie-Einfach stets den Grundversorgungstarif, nicht aber etwaige Sondertarife unterbietet, kann sich jeder Gasversorger vor einer massenhaften Abwanderung seiner Kunden schützen.

Und zwar so:
1) Lege einen Gas-Sondertarif nach freiem Ermessen fest, z.B. 6,789 Ct/kWh. Biete diesen Tarif allen Heizgaskunden an.
2) Addiere 0,25 Ct/kWh. Macht 7,039 Ct/kWh.
3) Ändere den eigenen Gas-Grundversorgungstarif auf 7,039 Ct/kWh.
Ergebnis: E-wie-Einfach ist um 0,01 Ct/kWh teurer als der Grundversorger.

Um die eigene juristische Position vorübergehend zu stärken, verfahre wie folgt:
1) Senke den Gas-Grundversorgungtarif um 0,02 Ct/kWh.
Ergebnis: E-wie-Einfach ist um 0,01 Ct/kWh billiger als der Grundversorger und dieser kann in einem derzeit laufenden Verfahren argumentieren, die Kunden hätten doch eine reale Wechselmöglichkeit zu einem günstigeren Versorger.

Bemerkenswert ist hier, dass die Preise von E-wie-Einfach automatisch und ohne deren Zutun indirekt von seinen Mitbewerbern bestimmt werden.

Aufgrund dieses einzigartigen Geschäftsmodells halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass die Existenz von E-wie-Einfach insgesamt sogar auf eine Absprache der vier Vorstände zurückzuführen ist. Frei nach dem Motto: \"Mach\' Du das, Wulf - Du bist der Größte von uns und es war ja auch Deine Idee\".

Die mehrfach von Rebellen geäußerte Begründung, man wolle nicht zu E-wie-Einfach wechseln, weil man dann doch wieder bei E.ON sei, zieht meines Erachtens nicht so gut wie das o.g. Argument, nämlich dass E-wie-Einfach gezielt konstruiert worden ist, um die rein formale Existenz eines Wettbewerbs zu konstruieren und dass dieses Unternehmen garnicht beabsichtigt, in einen echten Wettbewerb einzutreten.

Als Kleinunternehmer hätte man mit dem Geschäftsmodell evtl. sogar Schwierigkeiten, Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Der Fiskus würde einem wohl fehlende Gewinnerzielungsabsicht und sog. Liebhaberei unterstellen.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline nomos

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #1 am: 05. November 2007, 19:22:22 »
@ESG-Rebell, ob man mit dem Grundversorgungspreis so einfach jonglieren kann, da habe ich Zweifel.

Energieversorger sind nach dem EnWG zu einer möglichst preisgünstigen Versorgung verpflichtet. Davon ist die Grundversorgung nicht ausgenommen, im Gegenteil. Eine Grundversorgung die teuerer ist, wäre nach meiner Meinung ein  Verstoß gegen dieses Gesetz. Ein Sondertarif kann nach meiner Meinung in seiner Gesamtbewertung den Grundversorgungspreis nicht unterbieten. Der Energieversorger würde ja damit nachweisen, dass er \"preisgünstiger\" kann.

Stadtwerke könnten aber ihren Grundversorgungskunden ohne die Kunden zu binden einfach Treuerabatte gewähren.  Wer z.B. länger als ein Jahr Kunde ist bekommt einen Rabattabzug bei der Abrechnung etc.. Das wäre vielleicht für manchen Kunden trotz Preisgarantie durch \"E wie einfach\" ein Argument zu bleiben. Wer im Wettbewerb bestehen will muss sich bewegen. \"E wie einfach\" ist wenigstens ein Anfang.

Offline bjo

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #2 am: 05. November 2007, 19:40:09 »
Zitat
Original von nomos
@ESG-Rebell, ob man mit dem Grundversorgungspreis so einfach jonglieren kann, da habe ich Zweifel.
Stadtwerke könnten aber ihren Grundversorgungskunden ohne die Kunden zu binden einfach Treuerabatte gewähren.  Wer z.B. länger als ein Jahr Kunde ist bekommt einen Rabattabzug bei der Abrechnung etc.. Das wäre vielleicht für manchen Kunden trotz Preisgarantie durch \"E wie einfach\" ein Argument zu bleiben. Wer im Wettbewerb bestehen will muss sich bewegen. \"E wie einfach\" ist wenigstens ein Anfang.

aktuelle Tarife der RWE

RWE - Grundversorgertarif
für einen Jahresverbrauch von 30.001 - 55.384 kWh
Verbrauchspreis Cent/kWh Brutto 5,66
Grundpreis Euro/Jahr       Brutto 171,36

RWE - Sondervertrag
für einen Jahresverbrauch von 30.001 - 55.384 kWh
Verbrauchspreis Cent/kWh Brutto 5,49
Grundpreis Euro/Jahr        Brutto 171,36

der einzige Unterschied zwischen Grund und Sonderlieferung ist
der Sondervertrag muss unterschrieben werden!

Offline nomos

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #3 am: 05. November 2007, 20:41:03 »
Zitat
Original von bjo
..der einzige Unterschied zwischen Grund und Sonderlieferung ist
der Sondervertrag muss unterschrieben werden!
    @bjo, wenn da sonst wirklich kein Unterschied ist und ich Kunde wäre, würde ich mal freundlich um eine Begründung für den Preisunterschied bitten.

    Was die Energiekonzerne machen ist nicht immer richtig und erst recht nicht immer akzeptabel.

Offline ESG-Rebell

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #4 am: 07. November 2007, 08:53:37 »
Zitat
Original von nomos
@ESG-Rebell, ob man mit dem Grundversorgungspreis so einfach jonglieren kann, da habe ich Zweifel.
Sie können es.
Sie dürfen es (GasGVV).
Sie tun es.
E-wie-Einfach ist derzeit mindestens 6 Euro im Jahr teurer als ESG.
E-wie-Einfach ist derzeit 0,01 Ct/kWh günstiger als Badenova, gegen die ja momentan eine Sammelklage läuft(!)
An solche Zufälle glaube ich nicht.

Zitat
Original von nomos
Energieversorger sind nach dem EnWG zu einer möglichst preisgünstigen Versorgung verpflichtet. Davon ist die Grundversorgung nicht ausgenommen, im Gegenteil. Eine Grundversorgung die teuerer ist, wäre nach meiner Meinung ein  Verstoß gegen dieses Gesetz. Ein Sondertarif kann nach meiner Meinung in seiner Gesamtbewertung den Grundversorgungspreis nicht unterbieten. Der Energieversorger würde ja damit nachweisen, dass er \"preisgünstiger\" kann.
Alle Sondertarife aller Gasversorger sind preisgünstiger als die jeweils eigenen Grundversorgungstarife. Warum sollte andernfalls irgendein Kunde einen Sondervertrag abschließen?

Die Bestimmung nach §1 EnWG ist anscheinend so schwammig, dass damit alleine noch kein Blumentopf zu gewinnen ist. Wenn Sie die Auseinandersetzungen in der Rubrik \"Versorger\" dieses Forums studieren, werden Sie feststellen, dass kein Versorger gewillt ist, dieses Gesetz zu befolgen, bevor er nicht vom BGH dazu verdonnert worden ist.

Zitat
Original von nomos
Stadtwerke könnten aber ihren Grundversorgungskunden ohne die Kunden zu binden einfach Treuerabatte gewähren.  Wer z.B. länger als ein Jahr Kunde ist bekommt einen Rabattabzug bei der Abrechnung etc.. Das wäre vielleicht für manchen Kunden trotz Preisgarantie durch \"E wie einfach\" ein Argument zu bleiben. Wer im Wettbewerb bestehen will muss sich bewegen.
Die Endverteiler und Stadtwerke sind doch garnicht genötigt, ihre Kunden mit irgendwelchen - in anderen Branchen üblichen - Maßnahmen zu binden. Diese können doch garnicht abwandern, weil eben kein Wettbewerb herrscht.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline nomos

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #5 am: 07. November 2007, 09:42:13 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Die Endverteiler und Stadtwerke sind doch garnicht genötigt, ihre Kunden mit irgendwelchen - in anderen Branchen üblichen - Maßnahmen zu binden. Diese können doch garnicht abwandern, weil eben kein Wettbewerb herrscht.
    Richtig, es gibt bei Gas keinen wirklichen Wettbewerb. Wer bestreitet das denn? Aber es gibt jetzt \"E wie einfach\" als ersten bundesweiten Anbieter und da wird sich  jeder verantwortliche Geschäftsführer von Stadtwerken schon seine Gedanken machen, wie er seine Kunden behält.
Zitat
Original von ESG-Rebell
Alle Sondertarife aller Gasversorger sind preisgünstiger als die jeweils eigenen Grundversorgungstarife. Warum sollte andernfalls irgendein Kunde einen Sondervertrag abschließen?
    Sind wirklich alle Sondertarife günstiger. Es gibt die unterschiedlichsten Sondertarife.
    Oft haben sie Bindungen z. B. zeitgebundene Festpreise, die mit als Preisbestandteil bewertet werden müssen. Ein Kunde schließt z.B. ab, wenn er die Preisentwicklung für sich ungünstiger als die Festpreisbindung erwartet.
Zitat
Original von ESG-Rebell
Die Bestimmung nach §1 EnWG ist anscheinend so schwammig, dass damit alleine noch kein Blumentopf zu gewinnen ist. Wenn Sie die Auseinandersetzungen in der Rubrik \"Versorger\" dieses Forums studieren, werden Sie feststellen, dass kein Versorger gewillt ist, dieses Gesetz zu befolgen, bevor er nicht vom BGH dazu verdonnert worden ist.
    Es kommt hier letztendlich nicht auf den Willen der  Versorger an. Deutschland ist immer noch ein Rechtsstaat. Wer Gesetze nicht befolgt, muss mit den Folgen rechnen.  ... oder wer ständig bei ROT über die Ampel fährt und erwischt wird, kann sich nicht darauf berufen, dass er das bisher oft und  lange ungestraft getan hat.

    Sollten Gesetze und Verordnungen sinnlos sein, dann sollten wir diese Herrn Stoiber nach Brüssel mitgeben. Er könnte dann die Streichung betreiben und im eigenen Land mit dem Bürokratieabbau beginnen.

    Aber als wertlos sehe ich das EnWG  noch lange nicht.

    Fakt ist, wer als Gasverbraucher will, kann zu \"E wie einfach\" wechseln. Das ist ein Anfang.

Offline Plantek

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #6 am: 09. November 2007, 17:18:56 »
Ein Freund von mir ist jetzt in Dortmund zu E-wie-Einfach gewechselt. Ich hatte ihm zunächst abgeraten. Aber er ist nun sehr zufrieden. Denn offenbar wird nicht nur der Grundversorgungstarif unterboten, sondern mehrere der Tarife des örtlichen Versorgers!! Siehe da:

Mein Bekannter hat folgenden Tarif:

2300 kWh/Jahr
DEW 21 Erdgas.pur 8,21 Ct/kWh   -  Grundpreis 2,43 EUR
E WIE EINFACH MeinCentTarif Gas 7,97 Ct/kWh    -  Grundpreis 2,43 EUR

Bei höherem Verbrauch unterbietet E.wie.E laut Verivox einen anderen Tarif der DEW:

7000 kWh
DEW 21 Erdgas.aktiv 6,81 Ct/kWh    -  Grundpreis 6,21 EUR
E WIE EINFACH MeinCentTarif Gas 6,57 Ct/kWh   -  Grundpreis 6,21 EUR

Außerdem ist die Vertragsgestaltung sehr kundenfreundlich! Ich weiss garnicht, warum ihr über E.w.E so schimpft....

Offline ESG-Rebell

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #7 am: 09. November 2007, 18:31:57 »
Zitat
Original von Plantek
Denn offenbar wird nicht nur der Grundversorgungstarif unterboten, sondern mehrere der Tarife des örtlichen Versorgers!!
Zitat
E-wie-Einfach schreibt auf ihrer Webseite:
Der Arbeitspreis ist immer 2 Cent/Kubikmeter günstiger als der des Allgemeinen Preises Ihres örtlichen Versorgers. In jedem Fall garantieren wir eine Ersparnis von 0,24 Cent/kWh.
Bei den Allgemeinen Preises handelt es sich stets nicht um Sonderpreise. Es gibt auch heute noch Versorger, die (noch) keine Sonderpreise anbieten und daher alle Kunden zu allgemeinen Preisen beliefern. Diese Versorger werden von E-wie-Einfach natürlich unterboten.

Auch diese Versorger haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, ihre Allgemeinen Preise neu festzusetzen und Sonderpreise neu anzubieten, die sich ggf. auf dem Niveau der bisherigen allgemeinen Preise bewegen.

Zitat
Original von Plantek
Außerdem ist die Vertragsgestaltung sehr kundenfreundlich! Ich weiss garnicht, warum ihr über E.w.E so schimpft....
Über die Vertragsklauseln habe ich mich garnicht ausgelassen.

Ich habe nur darstellen wollen, wie sich jeder Versorger - auch diejenigen, die dies bisher nicht getan haben - vor einem massenhaften Abwandern ihrer Kunden (auch Wettbewerb genannt) schützen können.

Solche Schutzmaßnahmen sind natürlich erst notwendig, wenn ein nennenswerter Kundenschwund tatsächlich auftreten sollte.

Es wäre sogar taktisch unklug, wenn alle Gasversorger auf die o.g. Weise quasi vorsorglich der E-wie-Einfach \"das Wasser abgraben\" würden.

Dann wäre ja auch noch für den letzten \"Blinden mit Krückstock\" offensichtlich, dass meine Vorwürfe zutreffen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Plantek

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #8 am: 10. November 2007, 10:19:05 »
Was ist denn der Unterschied zwischen \"Allgemeinen Preisen\" und \"Sonderpreisen\"? (Ich bin mal davon ausgegangen, dass die oben zitierten Tarife \"Ergas pur\" bzw. \"Ergas aktiv\" bereits Sonderpreise für z.B. Single-Haushalte bzw. 2-Personen-Haushalte sind...)

Offline nomos

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #9 am: 10. November 2007, 10:40:50 »
Es ist eigentlich sehr einfach. Einfach bei \"E wie einfach\" nachsehen, Daten eingeben (Vertragsangebot)! Dann wird der Basispreis ausgewiesen auch für den sogenannten \"Blinden mit Krückstock\".

Offline Plantek

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #10 am: 10. November 2007, 21:10:38 »
Das beantwortet meine Frage nicht. Was genau ist der Unterschied zwischen \"Allgemeinen Preisen\" und \"Sonderpreisen\"? Sind mit \"Sonderpreisen\" die verbrauchsabhängig gestaffelten Tarife gemeint?

Nicht nur in Dortmund unterbietet \"E wie Einfach\" nämlich verschiedene solcher Tarife des jeweiligen örtlichen Versorgers. Ich habe ein paar Stichproben über verivox gemacht. Klar, in einzelnen Fällen gab es günstigere Angebote als E-wie-Einfach. Aber in vielen Orten unterbietet die Eon-Tochter nicht nur den \"zweitniedrigsten Tarif\" des Anbieters, sondern auch den jeweils niedrigsten Tarif!

Das wird übrigens auch im Kleingedruckten auf E-wie-Einfach.de deutlich:
Zitat
Mit \"Allgemeinen Preis\" meinen wir den Tarif zu dem Sie standardmäßig mit Gas von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert werden. Wenn Ihr Versorger ab einer bestimmten Verbrauchsgröße (z.B. über 5000 kWh) einen anders lautenden Standard-Tarif anbietet, z.B. \"Abkommen für Haushaltskunden\" (i.d.R ein Standard-Heizgastarif), so unterbieten wir auch diese Konditionen.
Demnach wird nicht nur der \"Allgemeine Preis\" unterboten, sondern auch andere Preise.

Offline ESG-Rebell

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E wie Einfach ist eine REINE ALIBI-Veranstaltung
« Antwort #11 am: 13. November 2007, 23:41:23 »
Zitat
Original von Plantek
Was genau ist der Unterschied zwischen \"Allgemeinen Preisen\" und \"Sonderpreisen\"?
\"Allgemeine Preise\" ist diejenige Preisgruppe, die bei Kunden in der sog. Grund- und Ersatzversorgung zur Anwendung kommen.

\"Sonderpreise\" ist diejenige Preisgruppe, die nur Kunden mit einem gesonderten Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung erhalten.

Beide Preisgruppen können jeweils in verschiedene Tarife oder Stufen unterteilt sein.
Jeder Grundversorger muss \"Allgemeine Preise\" anbieten, nicht jedoch \"Sonderpreise\".

Problematisch daran ist zweierlei:
[list=1]
  • fast jeder Versorger hat eigene Begriffe für seine Tarife und Tarifgruppen, sodass für Kunden nicht immer auf Anhieb erkennbar ist, ob ein Tarif ein Sonderpreis ist.

Mal ist von \"Allgemeinen Preisen\", dann von \"Grundtarifen\" oder \"Zonentarif Classic\" und dergleichen die Rede.
  • nach gegenwärtiger Rechtsauffassung mehrerer Kundenanwälte können Sonderverträge anscheinend auch konkludent, d.h. telefonisch und ohne unterschriebenes Schriftstück, abgeschlossen werden. Wer nicht zu \"Allgemeinen Preisen\" laut Preisliste des Versorgers beliefert wird, ist demnach Sondervertragskunde.
  • [/list=1]
    Die Erdgas Südwest GmbH bspw. bietet in ihrer Tarifgruppe \"Allgemeine Preise\" mehrere Tarife je nach Verbrauchsart und -menge, darunter auch einen \"Heizgastarif\" an. Dieser wird von E-wie-Einfach unterboten.

    Die Erdgas Südwest GmbH bietet jedem Kunden mit Heizgasbedarf aber eben auch die Tarife PG1 und
    PG2 in der Tarifgruppe \"Sonderpreise\" an, die wiederum günstiger sind als E-wie-Einfach.

    Genau darauf zielte meine anfängliche Kritik ab.

    Gruss,
    ESG-Rebell

 

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