Gibt es eigentlich irgendein Gewerbe, in dem ein Unternehmen folgendes anbietet:
Wir unterbieten den zweit-niedrigsten Preis unserer Mitbewerber!
Meines Wissens nicht. Da E-wie-Einfach stets den Grundversorgungstarif, nicht aber etwaige Sondertarife unterbietet, kann sich jeder Gasversorger vor einer massenhaften Abwanderung seiner Kunden schützen.
Und zwar so:
1) Lege einen Gas-Sondertarif nach freiem Ermessen fest, z.B. 6,789 Ct/kWh. Biete diesen Tarif allen Heizgaskunden an.
2) Addiere 0,25 Ct/kWh. Macht 7,039 Ct/kWh.
3) Ändere den eigenen Gas-Grundversorgungstarif auf 7,039 Ct/kWh.
Ergebnis: E-wie-Einfach ist um 0,01 Ct/kWh teurer als der Grundversorger.
Um die eigene juristische Position vorübergehend zu stärken, verfahre wie folgt:
1) Senke den Gas-Grundversorgungtarif um 0,02 Ct/kWh.
Ergebnis: E-wie-Einfach ist um 0,01 Ct/kWh billiger als der Grundversorger und dieser kann in einem derzeit laufenden Verfahren argumentieren, die Kunden hätten doch eine reale Wechselmöglichkeit zu einem günstigeren Versorger.
Bemerkenswert ist hier, dass die Preise von E-wie-Einfach automatisch und ohne deren Zutun indirekt von seinen Mitbewerbern bestimmt werden.
Aufgrund dieses einzigartigen Geschäftsmodells halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass die Existenz von E-wie-Einfach insgesamt sogar auf eine Absprache der vier Vorstände zurückzuführen ist. Frei nach dem Motto: \"Mach\' Du das, Wulf - Du bist der Größte von uns und es war ja auch Deine Idee\".
Die mehrfach von Rebellen geäußerte Begründung, man wolle nicht zu E-wie-Einfach wechseln, weil man dann doch wieder bei E.ON sei, zieht meines Erachtens nicht so gut wie das o.g. Argument, nämlich dass E-wie-Einfach gezielt konstruiert worden ist, um die rein formale Existenz eines Wettbewerbs zu konstruieren und dass dieses Unternehmen garnicht beabsichtigt, in einen echten Wettbewerb einzutreten.
Als Kleinunternehmer hätte man mit dem Geschäftsmodell evtl. sogar Schwierigkeiten, Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Der Fiskus würde einem wohl fehlende Gewinnerzielungsabsicht und sog. Liebhaberei unterstellen.
Gruss,
ESG-Rebell