Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Klage der ESB

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Grobschnitt:
@noedl, siehe PN

Gruß
Grobschnitt

eislud:
@noedl
Meines Erachtens war es schon immer so, dass man bei Vorliegen der für die Billigkeitsprüfung notwendigen Unterlagen, die Forderungen anerkennen kann und damit keine Kosten zu tragen hat. Eine Anerkennung der Forderungen erst in der mündlichen Verhandlung ist durchaus möglich, wenn erst hier die Unterlagen vorliegen oder wenn die Zeit für eine Analyse der Unterlagen eben bis zur mündlichen Verhandlung angedauert hat. Allerdings kann man damit meines Erachtens nicht warten, bis das Gericht die Billigkeit festgestellt hat.
Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung.

Gruss eislud

falschblonde:
Kann es sein, dass man/frau im Falle einer Klage einfach die Segel strecken muss? Waren dann die ganzen Jahre des Widerstandes vergebens?
Wenn ich dran denke, wieviel Zeit und Energie ich aufgewendet habe, immer und immer wieder alle Fakten und Daten zusammen zu schreiben und denen zu schicken...
Und jetzt gewinnt der Energieversorger, der sich die Taschen vollpackt und uns kleine Abnehmer bluten lässt, nur weil er am längeren Hebel sitzt und ich gegen Goliath nicht ankomme?
Darf das sein?

superhaase:

--- Zitat ---Original von falschblonde
Kann es sein, dass man/frau im Falle einer Klage einfach die Segel strecken muss?
--- Ende Zitat ---
Ich denke nein.

falschblonde:
Schon. Aber ich zumindest kann schonmal damit rechnen, zu verlieren. Und dann kostet mich der \"Spass\" das Doppelte...
Wer kann sich das leisten!?

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