Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Klage der ESB
DocTom:
Im Zusammenhang mit der angesprochenen Anwaltssuche möchte ich folgendes anmerken:
Sicher ist es ungünstig, \"überfallartig\" einen Anwalt mit einer Klageschrift und kurzer Fristsetzung zu konfrontieren. Aber in anderen Rechtsbereichen z.B. Strafrecht, Verkehrsrecht, ... ist dies Gang und gebe.
Es gibt aber sicher nicht zu wenige \"Energierebellen, die Ihre Widersprüche auch aus Idealismus und Gesellschaftlicher Mitverantwortung und nicht wegen der z.T. bescheidenen Höhe ihrer Einsparungen eingelegt haben und damit Zivilcourage anstatt allgemeinen Wehklagens beweisen.
Ich empfinde es als nicht sehr dienlich, Energierebellen in der Not einer zugestellten Zahlungsklage Kritik entgegenzubringen, dass sie sich nicht schon längst an einen Anwalt gewandt haben.
Von der finanziellen Situation oder Rechtschutzversicherungen abgesehen, soll man, obwohl man selbsttätig jahrelangen Schriftverkehr mit dem EVU geführt hat, wirklich prophylaktisch einen Anwalt zu konsultieren, ohne zu wissen, wann bzw. ob es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, nur um im Fall des Falles rechtzeitig einen Prozessbevollmächtigten zur Verfügung zu haben?
freundliche Grüsse
DocTom
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Grobschnitt
Als Mitglied des BdEV habe ich mich nach Erhalt der Klageschrift direkt mit diesem in Verbindung gesetzt. Da ich auch in den Prozesshilfekostenfonds eingezahlt habe wurde direkt von Hr. Dr. Peters eine kompetente Anwältin aus Nürnberg eingeschaltet.
Meine Empfehlung an falschblonde war, sich mit dem BdEV in Verbindung zu setzten. Das gilt im Übrigen für jeden Beklagten, auch wenn er nicht Mitglied ist (für die, die es nicht sind: absolut empfehlenswert!). Zumindest eine Anwaltsempfehlung wird der BdEV wohl geben.
--- Ende Zitat ---
Ganz so enthusiastisch (/euphorisch) wie Du sehe ich das durchaus nicht!
z.Info: bis jetzt bin ich noch nicht verklagt worden, rechne aber aufgrund des hohen Streitwerts und der Drohung des EVU inzwischen täglich damit, und wollte daher die Hilfe des BdEV, als zahlendes Mitglied wie oben beschrieben, in Anspruch nehmen. Daher bat ich, nach telef. Schilderung und Aufforderung zur anschliessenden Einreichung der Unterlagen, um Prüfung der Sachlage anhand der Unterlagen.
Ergebnis: keine Prüfung und die Anwaltsempfehlung bestand in einer lapidaren, kopierten Liste der Anwälte nach PLZ.
Die Prüfung der Unterlagen überträfe, lt. antwortender Mitteilung BdEV, den Gegenwert einer Beratungsleistung in Höhe von 25,-, der i.Ü. zzgl. zu dem bereits bezahlten Mitgliedsbeitrag fällig gewesen wäre und der, doch angeblich darin enthaltenen, einmaligen jährlichen, Beratung!
Hilfreich? Trotz vorheriger, telefonischer Kontaktaufnahme nicht wirklich, um nicht zu sagen überhaupt nicht! X(
Im Gegenteil, reine Zeitverschwendung.
Es stellte sich mir daher durchaus die Frage nach dem Sinn der Mitgliedschaft.
Aber vielleicht ändert sich, oder auch erschöpft sich?, die Hilfe des BdEV erst nach Zustellung der Klage??
Es wäre jedenfalls einerseits zu hoffen, andererseits aber auch etwas armselig!
Daher - und auch aus anderen Gründen - neige ich im Moment dazu @DocTom und seinem Beitrag uneingeschränkt zuzustimmen! :(
falschblonde:
Danke - offenbar gibt es ja noch ein paar Leute, die meinen Beitrag GANZ gelesen haben...
Leider musste ich mehrfach editieren, da man nur alle 15min neu schreiben darf - da gingen wohl ein paar Infos unter.
superhaase:
--- Zitat ---Original von DocTom
Von der finanziellen Situation oder Rechtschutzversicherungen abgesehen, soll man, obwohl man selbsttätig jahrelangen Schriftverkehr mit dem EVU geführt hat, wirklich prophylaktisch einen Anwalt zu konsultieren, ohne zu wissen, wann bzw. ob es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, nur um im Fall des Falles rechtzeitig einen Prozessbevollmächtigten zur Verfügung zu haben?
--- Ende Zitat ---
Das würde ich nach der Entwicklung in letzter Zeit - Urteilslage, vermehrte Klagetätigkeit der EVUs - durchaus für empfehlenswert halten.
Vor allem, damit ein Anwalt die Fehler, die sicher viele \"Rebellen\" im Vorfeld begangen haben, vielleicht noch vor Klageerhebung korrigieren kann. Dann kommt es vielleicht vorerst gar nicht zur Klage.
Wie ich schon sagte, werden die EVUs zuerst diejenigen verklagen, die bisher in ihrem Verhalten und Schriftwechsel schon Fehler begangen haben und bei denen Verjährung droht.
Ich muss einerseits RR-E-ft zustimmen, denn die Anwälte bemühen sich sicherlich und so ein \"Überfall\" macht ihnen gewiss keine Freude.
Andererseits hat auch DocTom Recht - soll heißen, die Verbraucherzentralen und auch der BDE haben halt auch schon falsch beraten oder die Verbraucher im Stich gelassen.
Gut gemeint ist manchmal das Gegenteil von gut gemacht.... :D
ciao,
sh
marten:
@falschblonde
Wie ist die Sache mit der Klage jetzt weitergangen.
Haben sich die Anwälte noch gemeldet.
gruss
marten
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