Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Klage der ESB
marten:
@falschblonde
Ich würde auch bis nächste Woche warten, und die Anwälte wegen einer Stellungnahme noch mal anrufen.
Aufgeben kann man immer noch.
Vielleicht brauchen die Anwälte einfach noch etwas Zeit zur Prüfung der Unterlagen.
mfg
marten
falschblonde:
Na Ihr seid witzig!
Wenn ich einem (potenziellen) Kunden HEUTE einen Rückruf verspreche und erst am Montag anrufe, dann kann ich froh sein, wenn der überhaupt noch ans Telefon geht!
Und: am Montag abend läuft die Frist ab!
Aber das wissen die Herren...
superhaase:
das ist dann aber auch ein bisschen knapp.....
Dass sie nicht zurückgerufen haben ist allerdings schon schwach.
Trotzdem würd ich Mpntag vormittag gleich nochmal nachbohren.
mehr kann ich dazu nicht saen.
Viel Glück!
ciao,
sh
manni12:
Sorry, wenn ich jetzt nachfrage, aber ich bin ja auch einer dieser Rebellen.
Warum wurde ausgerechnet jetzt bei dir eine Klage von Seitens ESB erhoben? Gibt es einen ähnlichen Sachstand auch bei anderen ESB-Kunden? Was ist denn in deinem Fall der \"Streitwert/Rückstände\"?
marten:
@falschblonde
Ich hatte nicht mitgekriegt, das die Zeit so drängt.
Da ich kein Jurist bin, weiss ich auch konkret nicht was man gegen eine Zahlungsklage macht, ausser sich einen geeigneten Anwalt zu suchen.
Besteht eine Rechtschutzversicherung?
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat besteht in der Regel auch die Möglichkeit sich vorab telefonisch von einem Anwalt beraten zu lassen.
Es gibt auch die Möglichkeit hier im Internet Rechtsfragen von Anwälten unter Frag-einen-anwalt.de beantworten zu lassen.
Du bestimmst den Einsatz ( In der Regel zwischen 20 - 50 Euro).
Ich habe da Fälle gelesen, wo Leute innerhalb von 24 Stunden Antworten von Anwälten auf Ihre Fragen bekommen haben.
Da die Zeit drängt, würde ich vielleicht da anfragen, wie du am Besten auf die Zahlungsklage reagierst.
mfg
marten
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln