Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?

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RR-E-ft:
@nomos


--- Zitat ---In der Konzessionsabgabe im Bereich der Energie und Daseinsvorsorge sehe ich schon einen Widerspruch zum EnWG.
--- Ende Zitat ---

Möglicherweise hatten Sie die §§ 46, 48, 113, 117 EnWG gar nicht gelesen. :rolleyes:

Ich kann da einen Widerspruch zum EnWG  nicht erkennen.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos


--- Zitat ---In der Konzessionsabgabe im Bereich der Energie und Daseinsvorsorge sehe ich schon einen Widerspruch zum EnWG.
--- Ende Zitat ---

Möglicherweise hatten Sie §§ 46, 48 EnWG gar nicht gelesen. :rolleyes:
--- Ende Zitat ---
Mir stellt sich hier nur die Frage, ob es sich bei kommunalen Stadtwerken,  auch wenn sie z.B. in der Rechtsform einer GmbH geführt werden nicht quasi um Eigenbetriebe handelt bzw. um Stadtwerke die so behandelt werden müssten. Die Gemeinde erhebt die Konzessionsabgabe letztendlich von sich selbst und der Bürger zahlt sie über den Energiepreis.PS:

--- Zitat ---Ich kann da einen Widerspruch zum EnWG nicht erkennen.
--- Ende Zitat ---
Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.

Den Widerspruch sehe ich ganz am Anfang. Die Konzessionsabgabe ist für mich ein Widerspruch zu dieser Zielsetzung.

RR-E-ft:
@nomos

Es ist doch meine Rede, dass Sie wohl § 46 Abs. 4 EnWG nicht gelesen haben werden.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos

Es ist doch meine Rede, dass Sie wohl § 46 Abs. 4 EnWG nicht gelesen haben werden.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, da sind die Bedingungen für die Verträge geregelt um die Daseinsvorsorge sicherzustellen. Es gibt keine Verpflichtung, Konzessionsabgaben zu berechnen.

RR-E-ft:
@nomos

Wenn Ihnen jemand ein Umspannwerk aufs Grundstück bauen wollte, könnten Sie dafür sicherlich eine entgeltliche Grunddienstbarkeit vereinbaren. Sie sind aber nicht verpflichtet, ein Entgelt für die entsprechende Grunddienstbarkeit zu verlangen, dient das Umspannwerk doch der Versorgung der Allgemeinheit. Auch dabei steht es Ihnen frei, sich zu entscheiden und die eigenen Ideale hoch zu halten. ;)

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