Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos
Wenn Ihnen jemand ein Umspannwerk aufs Grundstück bauen wollte, könnten Sie dafür sicherlich eine entgeltliche Grunddienstbarkeit vereinbaren. Sie sind aber nicht verpflichtet, ein Entgelt für die entsprechende Grunddienstbarkeit zu verlangen, dient das Umspannwerk doch der Versorgung der Allgemeinheit. Auch dabei steht es Ihnen frei, sich zu entscheiden und die eigenen Ideale hoch zu halten. ;)
--- Ende Zitat ---
@ RR-E-ft, das liegt jetzt vermutlich an der unterschiedlichen Sichtweise. Um Ihr Beispiel zu nehmen, ich sehe da mein eigenes Umspannwerk auf meinem eigenen Grundstück.
Aber hier noch ein bemerkenswerter Auszug aus einer Gemeinderatssitzung. Es geht da \"nur\" um Wasser. Und die Begründung der Befürworter dieser Abgabe reduziert sich letztlich auch hier auf das Kassenargument \"wir brauchen das Geld\".
--- Zitat ---Reilingen Gemeinderatssitzung vom 8.9.03.
Keine Konzessionsabgabe von der Wasserversorgung
Eine überzeugend klare Mehrheit (eine einzige Gegenstimme) im Gemeinderat war gegen die Einführung einer so genannten Konzessionsabgabe beim Eigenbetrieb Wasserversorgung.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte im Rahmen der letzten allgemeinen Finanzprüfung angeregt, dieses Thema zu überdenken und als Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt in Betracht zu ziehen.
Ein eigens erstelltes Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Konzessionsabgabe (sie hätte der Gemeindekasse jährlich rund 40.800 Euro eingebracht) nur Sinn mache, wenn zugleich die Wassergebühr ab 01.01.2004 um 26,43 Prozent auf dann 1,10 Euro/cbm angehoben würde.
Die Sprecher aller Fraktionen legten Wert darauf, dass die Wasserversorgung als Pflichtaufgabe der Gemeinde weiterhin nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist und zur Haushaltskonsolidierung verstärkt nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht wird. Peter Schell (FDP) sprach sich dagegen dafür aus, die Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben und den Wasserpreis auf einen „letztendlich realistischen Wert“ anzuheben.
Der Schlussbemerkung von Bürgermeister Walter Klein war zu entnehmen, dass der gemeindliche Haushalt die Einnahmen in Höhe der Konzessionsabgabe dringend benötigen würde. „Spätestens die Haushaltsplanberatungen für 2004 und die darüber hinaus, werden dies klar aufzeigen“.
--- Ende Zitat ---
[/list]
RR-E-ft:
@nomos
Es hat schlicht nichts mit diesem Thread zu tun.
Wenn die Gemeinde von einem Eigenbetrieb keine KA verlangt, was sie durchaus kann, dann darf sie wegen der Diskriminierungsfreiheit auch von einem Energiekonzern, der eine Leitung im Gemeindegebiet verlegen wollte, keine KA vmehr erlangen. Gleichbehandlung.
An dieser Stelle sollte die KA- Diskussion beendet werden.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@nomos
Es hat schlicht nichts mit diesem Thread zu tun.
Wenn die Gemeinde von einem Eigenbetrieb keine KA verlangt, was sie durchaus kann, dann darf sie wegen der Diskriminierungsfreiheit auch von einem Energiekonzern, der eine Leitung im Gemeindegebiet verlegen wollte, keine KA vmehr erlangen. Gleichbehandlung.
An dieser Stelle sollte die KA- Diskussion beendet werden.
--- Ende Zitat ---
Sorry RR-E-ft, die KA war sicher nicht der Kern, aber sie war ein Teil des Themas. Für mich stellen sich nicht nur die Unterschiede bei der KA in Frage.
\"Diskriminiert\" wird zuletzt immer der Verbraucher, der die KA in Rechnung gestellt bekommt. Wenn die Gemeinde keine Konzessionsabgabe erhebt, wird die Energie für ihre Bürger günstiger, egal wer diese liefert.
Als Bürger sehe ich die Nutzung der Wege als selbstverständliches Bürgerrecht. Der Zugang zu Energie ist eine Grundlage für das Leben in einer Gemeinde. Dafür eine Konzession zu bezahlen stelle ich in Frage! Die Diskussion können wir an dieser Stelle selbstverständlich beenden, generell ist sie für mich noch lange nicht beendet. Es geht um einen mit guten Gründen angreifbaren Bestandteil der Energiepreise.
AKW NEE:
@ nomos
Die Frage von @Schwalmtaler war eine andere.
@Schwalmtaler
Grundsätzlich kann es nicht sein, das mensch unter Berufung auf eine Bestpreisabrechnung zwischen einem Sondervertrag und der Grundversorgung ohne weiteres wechseln kann.
Dennoch hat die E.ON Avacon es gemacht.
Gruß
RR-E-ft:
@nomos
Führen Sie Ihre Diskussion doch bitte weiter mit dem Deutschen Städte- und Gmeindebund e.V. als den verantwortlichen Lobbyverband. Siehste hier. Erst lesen, dann diskutieren. ;)
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