@Nomos
Das ändert jedoch nichts am deutlichen Unterschied zwischen der Belieferung in Grundversorgung auf der einen Seite und Belieferung als Sondervertrag auf der anderen Seite.
Grundsätzlich sollten die Gemeinden ein Interesse daran haben, dass sie mit Infrastruktureinrichtungen erschlossen werden und deshalb ihre öffentlichen Wege und Plätze unentgeltlich für die Verlegung entsprechender Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung stellen. Schließlich besteht auch für Telekommunikationseinrichtungen ein unentgeltliches Wegenutzungsrecht.
Gemeinde, die ihre Wege nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen, sollte man ggf. nicht anschließen, so dass die Einwohner dahin ziehen können, wo man die Verlegung von Infrastruktureinrichtungen unentgeltlich zuließ.