Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt mit meinem Stromversorger, der energie AG Menden.
Die haben die Preise zum 1.1.05 saftig erhöht. Das Infoschreiben kam im November. Prompt habe ich darauf mit dem Widersprucht per § 315 mit Abbuchungpassus reagiert. Daraufhin kam ein Schreiben, womit natürlich diesem § widersprochen worden ist und die Sonderkündigungsmöglichkeit beschrieben worden ist. Diese habe ich nicht genutzt, will aber weiterhin gem. § 315 widersprechen.
Kann der Versorger auf Grund dieser Tatsache mir die Akzeptanz der Preise vorschrieben, so daß ich die Erhöhung tragen muß?