Die BEW hatte uns, nachdem wir seit 2005 der Preiserhöhung widersprechen, die Sperrung der Versorgung angedroht. Wir haben entsprechend den hier im Forum aufgezeigten Ratschlägen reagiert.
Pünktlich zum Ablauf der gesetzten Frist kam dann der Rückzieher der BEW.
Zitat Absatz 1:
Ihren weiterhin geäußerten Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB haben wir vernommen. Das Gaspreisurteil hat über den Einzelfall weit hinausgehende Bedeutung. Dieses Urteil entfaltet für die Rechtssprechung eine faktische Bindungswirkung. Die Rechtsanwendung der Instanzgerichte hat sich im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an dieser höchstrichterlichen Rechtssprechung auszurichten.
Zitatende Absatz 1
Das lasse ich jetzt mal unkommentiert. Der kundige User in diesem Forum möge sich seine eigenen Gedanken dazu machen.
Aber es kam noch besser!
Zitat Absatz 2:
Wir geben zu bedenken, dass wir mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfertestat den Nachweis der gewinneutralen Umlegung der gestiegenen Bezugskosten erbracht haben und somit eine Bejahung der Billigkeit herbeiführen konnten. Die Bedenken der Unbilligkeit nach §315 BGB sind somit obsolet.
Zitatende Absatz 2
Wunderbar, solche Sätze. Sie trugen spontan zu meiner Erheiterung bei. Diese sollte sich aber noch steigern!
Zitat Absatz 3:
Sollten Sie die eigenmächtigen Rechnungskürzungen weiterhin aufrechterhalten können Sie bis zu Begleichung der Forderung die automatisierten Mahnschreiben zweimal monatlich erwarten.
Zitatende Absatz 3
Als Nichtjurist frage ich mich, ob das schon den Tatbestand der Nötigung erfüllt. In jedem Fall ist es eine Geldverschwendung erster Ordnung. Für Bearbeitung und Porto fallen bestimmt 5,- EURO an Kosten an, wenn nicht sogar mehr. Wenn wir 24 Briefe im Jahr bekommen, wird es richtig teuer. Da wir nicht gedenken zu bezahlen und wir sicher, wenn alles gut geht, noch viele Jahre leben werden, kommen da richtig ordentliche Beträge zusammen. Von mir aus!
Der eigentliche Knaller ist dann der letzte Absatz (4).
Zitat Absatz 4:
Wir beabsichtigen, rückständige Beträge aus Gaslieferungen über den Klageweg einzufordern. Die dadurch entstehenden Kosten gehen dann zu Ihren Lasten. Über eine etwaige Klage werde Sie unterrichtet - die Versorgungseinstellung kommt bis zu dieser Entscheidung nicht in Frage.
Zitatende Absatz 4
Sind sie nicht putzig bei der BEW? Wir werden bei Klageerhebung unterrichtet. Das ist doch schön! Und die Kosten gehen zu unseren Lasten! Wie süß! Wenn wir die Forderung akzeptieren ist das Verfahren sofort gestorben und die BEW bleibt auf ihren Kosten sitzen. Uns sind ja keine entstanden, da die Rechtschutzversicherung bereits eine Übernahme der Kosten zugesagt hat.
Ach ja, und im letzten Teilsatz ziehen sie dann vollends den Schwanz ein und nehmen die angedrohte Versorgungssperre zurück.
Alles in allem hat dieses Schreiben sehr zu meiner guten Laune beigetragen. Ich möchte jedem Kunden dringend anraten, ebenfalls die Billigkeit der Preiserhöhung in Zweifel zu ziehen und die Sache durchzufechten.
In nächster Zeit werde ich auch mal die politische Dimension in den Zeitungen und im Lokalfunk thematisieren. Immerhin sitzen unsere Ratspolitiker im AR der BEW. Und die sollten schon Farbe bekennen, ob sie für oder gegen eine solche Strategie der BEW sind.
Glück auf allen \"Preisrebellen\".
P.S.
Es geht um eine Forderung von € 343,- .