Energiepreis-Protest > Gemeindewerke Grefrath

Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen

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DieAdmin:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Evitel2004

Ab damit. ;)
--- Ende Zitat ---

So, nun ist er verschoben :)

@mykrisch,

ich hab ihn auch eben erst angelegt :)

Ach übrigens, die Sperrandrohung kann für die Gemeindewerke richtig teuer werden: (Pressmitteilung des Bundeskartellamtes)

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_09_25.php

mykrisch:
nochmal vielen Dank. Die Gemeindewerke hatten eine Bescheinigung des TÜV vorgelegt, welches bestätigt, dass Preisänderungen den Bezugspreisänderungen der Vorlierferanten entsprechen und sich auf das Urteil des Bundesgerichrshofes in Falle der Stadtwerke Heilbronn bezogen (Berechtigung Preiserhöhung 2004!).

Danke auch für die Tips. §19 ist sehr interessant - daher wohl nur die Kopie des Briefbogens. Müsste der Versorger dann die 80 EUR einklagen, oder hat er mit oben genannter Bescheinigung schon bewiesen, dass die Erhöhung zum 1.10.07 rechtens war?
Was soll ich denn jetzt machen?

RR-E-ft:
@mykrisch

Die aufgeworfenen Fragen klären. \"NiederheinGasKompakt\" ist zum Beispiel wohl kein allgemeiner Tarif, sondern ein sog.  Sonderabkommen, bei dem kein gesetzliches Preisänderungsrecht besteht.

Anwalt fragen. Die Erhöhung zum 01.10.2007 wurde doch wohl noch gar nicht in Rechnung gestellt.

mykrisch:
Danke für den Hinweis. Sorry, ich meinte natürlich die Erhöhung zum 01.10.06.
Und der NiederrheinGAScompact wurde angeboten, haben wir aber nicht ( der etwas niedrigere Gaspreis wird nämlich teilweise durch den höheren Grundpreis wieder aufgehoben). Wir werden berechnet nach dem Grundpreis III.

Und natürlich geht es mir auch um diese Einschüchterung per kopiertem Briefbogen. Wir haben bisher nicht darauf reagiert, aber ich kann mir vorstellen dass viele sich hierdurch wirklich einschüchtern lassen und dann zahlen. Und das ist ja wohl keine faire Methode!

mykrisch:
Guten Morgen,

ich habe nun sehr viele Threads durchgestöbert. Ich muss zugeben, ich bin ein ziemlicher Laie auf dem Gebiet - daher haben wir uns ja auch einen Anwalt hinzugenommen. Wie ich jetzt sehe, habe ich nach einem Musterschreiben des Anwalts nach Erhalt der Abrechnung für 2006 nicht mit Verweis auf den §315 den der gesamten Preisgestaltung widersprochen, sondern gegen die Erhöhung der Gaspreise zum 01.10.06 und 01.01.07 widersprochen, da sie nicht begründbar sind. Ich informierte, dass ich meine Zahlungen auf den Preis von 4,5Ct/kwh zzgl. MwSt basiere, habe die 86,54 EUR von der Nachzahlung gekürzt und informierte auch, dass ich für das Jahr 2007 den oben genannten Nettopreis zzgl. MwSt. zahlen werden. Abschlage dementsprechend gekürzt.

Nach all den Berichten und Hinweisen hier, hätte dies wohl anders aussehen sollen.

Ich möchte hier nicht langweilen, aber es gibt hinsichtlich der Abrechnungen noch das eine oder andere Erwähnenswerte und ich finde es seh anstrengend diese nachzuvollziehen:

Die Abrechnung für das Jahr 2006 sah wie folgt aus (wir sind im Juni 2006 eingezogen):
Zeitraum 01.06.2006 bis 31.07.2006
Arbeitspreis 4,5 Ct/kWh
Grundpreis 165,60 EUR x 61 Tage/365
Der Zählerstand zum 31.07. wurde geschätzt

Zeitraum 01.08.2006 bis 30.09.2006
Arbeitspreis 3,95 Ct/kWh
Grundpreis 165,60 EUR x 61 Tage/365
Erdgassteuer 0,55 Ct/kWh
wieder erfolgte eine Schätzung des Zählerstandes zum 30.09.

Zeitraum 01.10.2006 bis 31.12.2006
Arbeitspreis 4,44 Ct/kWh
Grundpreis 165,60 EUR x 92 Tage/365
Erdgassteuer 0,55 Ct/kWh
Ablesung am 30.11. und Schätzung bis 31.12.

Auf den ersten Blick sieht es nun so aus, als ob reduziert wurde und dann wieder erhöht wurde, aber immer noch unter dem Anfangspreis. Aber beim ersten Zeitraum wurde doch nur die Erdgassteuer mithineingerechnet!
Warum überhaupt die Ausweisung des Zeitraumes, wenn es doch der gleiche Preis war bis 30.09.? Hat dazu jemand anders eine andere Erklärung aus der optischen Verschönerung? Oder sehe ich dies falsch?

Eine Erklärung erhielt ich nicht.

Durch diese Verwirrung ist auch der Eindruck entstanden, dass eine weitere Erhöhung zum 01.01.07 angedacht war: Arbeitspreis 4,89 Ct/kWh.

Verstanden habe ich dies auch erst, als die Erhöhung um 0,30 Ct/kWh zum 01.11.07 angekündigt wurde. Dort erwähnte man nämlich, dass man zum 01.01. und zum 01.04. um 0,10 Ct und 0,20 Ct reduziert hatte.
Unser Anwalt hat da wohl auch nicht durchgeblickt.

Neuer Preis zum 01.11. wieder 4,99 Ct/kWh incl. Erdgassteuer, richtig????
Also der Preis dem ich widersprochen habe.

Unser Abschläge erfolgen wie gesagt monatlich (manuelle Überweisung) und nach unserer Berechnung sollten wir im Plus landen - habe auch gelesen das dies nicht so gut ist.

Ich weiss nun nicht was ich tun muss.
Die Mahnungen für die zurückgehaltenen 86,54 EUR mit jeweils 5 EUR Gebühr haben wir nicht beachtet.

Im Februar ein Zettel im Briefkasten mit Information, dass die komplette Versorgunggesperrt wurde!   (dabei geht es hier doch nur ums Gas!) :
SOFORT ZAHLEN 114,54 EUR\"  (86,54 plus 28,00 Gebühr für Sperrung).
Aufhebung nur während der Öffnungzeiten und gegen Barzahlung.
Es war aber nicht gesperrt.

Im März der Zettel mit Androhung der Sperrung. Wieder 114,54 EUR. Bar zu zahlen.

Wir erhielten noch mehr, allerdings kann ich die nicht finden.
Den letzten nun am 26.10.: Androhung der Sperrung am 30.10.. Bar zu entrichten 96,54 EUR. (86,54 plus 2x Mahngebühr á 5 EUR)
 
§ 19 habe ich gelesen. Aber gilt das auch für uns, da ich den Widerspruch vielleicht nicht richtig angefangen habe?
Und wie gehe ich weiter ? Unseren Anwalt frage ich jetzt nicht, der hat kalte Füße (wir auch, aber was solls). Diesmal mit Verweis auf § 315 dem Gesamtpreis widersprechen?

Die \"Drohzettel\" sind wie gesagt keine offiziellen Papiere. Wir überlegen, nächste Woche hinzugehen und nach einer Unterschrift/einem Stempel zu fragen (den wir wahrscheinlich nicht erhalten werden). Wär das was?

Dankbar über jeden Kommentar warten wir  :rolleyes:

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