Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen  (Gelesen 25355 mal)

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Offline mykrisch

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Hallo an alle,

ich hoffe es kann uns jemand helfen. Es geht um unsere Abrechnung des letzten Jahres. Wir haben im Januar 2007 unter Berufung auf §315 einen Teilbetrag des Gaspreises gekürzt (80 EUR bei insgesamt 2000 EUR Gaskosten).
Dies wurde nicht akzeptiert (na klar nicht). Es folgten offizielle Mahnungen, auf die wir nicht reagiert haben. Seit Februar erhalten wir regelmässig Drohungen auf Sperrung mit festen Terminen - diese jedoch werden nicht per Postweg übermittelt, sondern liegen nicht unterschrieben im Briefkasten - auf einer Kopie eines Briefbogens der Gemeindewerke Grefrath.
Bisher hatte unser Anwalt uns bestätigt, dass man die Versorgung nicht einstellen dürfte. Letzten Monat empfahl er uns - nach dem Erhalt eines Schreibens des Versorgers mit Bezug auf ein Gerichtsurteil - unter Vorbehalt zu zahlen. Er hat dem Versorger auch mitgeteilt, dass er uns dies empfohlen hat. Wir sind dennoch nicht ganz überzeugt und haben den Betrag von 80 EUR nicht gezahlt.
Vor 2 Wochen kam eine erneute Mahnung (offizielles Briefpapier mit Unterschrift) und heute ein weiteres Drohbriefchen per Hand auf kopiertem Briefbogen. Androhung der Sperrung von Gas-/Wasser-/Stromversorgung am Di 30.11. und wir wären verpflichtet Zugang zu gewährleisten.
Kann uns jemand raten, was zu tun ist? Müssen wir zahlen? Und ist es nicht merkwürdig, dass die Androhung immer auf Kopien erfolgen?
Natürlich leisten wir jeden Monat unsere Abschlagszahlung und nach unserer Berechnung sollten wir sogar Geld zurückerhalten.

Danke im Voraus für Eure Hilfe

Offline RR-E-ft

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2007, 20:28:57 »
@mykrisch

Zunächst muss festgestellt werden, ob der Versorger überhaupt zu einseitigen Preiserhöhungen berechtigt ist.

Ein solches Recht besteht regelmäßig nur bei Tarifkunden/ grundversorgten Kunden. Wenn ein Recht zur einseitigen Neufestsetzung der vertraglich geschuldeten Entgelte besteht, so kann der Kunde die Unbilligkeit der einseitig erhöhten Preise gem. § 315 Abs. 3 Abs. 1 BGB rügen.

Danach kommt es darauf an, dass der Versorger die Billigkeit des einseitig festgesetzten erhöhten Preises nachweist, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 3 Grundversorgungsverordnung.

Bei geringen Außenständen darf sowieso nicht gesperrt werden, vgl. § 19 Grundversorgungsverordnung. Wegen 80 EUR erscheint mir die Androhung einer Versorgungseinstellung unverhältnismäßig. Erst recht ist es unverhältnismäßig, mit der Einstellung der Strom-/ Gas- und Wasserversorgung zu drohen.

Die Androhung der Versorgungseinstellung muss man ernst nehmen und dagegen vorgehen. Wenn ein Anwalt ggf. die Rechtslage falsch beurteilt und zur (sinnlosen) Vorbehaltszahlung rät, sollte man diesen ggf. wechseln. Man sollte den Anwalt jedoch fragen, was er meint, was die Erklärung eines Vorbehalts grandioses bewirken soll, was die Folgen davon sein sollen und wie es danach weitergehen müsste.

Offline DieAdmin

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2007, 20:32:42 »
@Herr Fricke, für den Versorger hab ich schon den Bereich angelegt. Ich wollt bloß noch nicht verschieben, solang Sie noch beim Schreiben sind ;)

Ich warte  :D

Offline RR-E-ft

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2007, 20:34:41 »
@Evitel2004

Ab damit. ;)

Offline mykrisch

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2007, 20:35:54 »
Ihr  seid ja schneller als die Feuerwehr. Danke schon mal für die ersten Antworten. Und Grefrath gab es vorher ja noch nicht :-)

Offline DieAdmin

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #5 am: 26. Oktober 2007, 20:38:57 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Evitel2004

Ab damit. ;)

So, nun ist er verschoben :)

@mykrisch,

ich hab ihn auch eben erst angelegt :)

Ach übrigens, die Sperrandrohung kann für die Gemeindewerke richtig teuer werden: (Pressmitteilung des Bundeskartellamtes)

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_09_25.php

Offline mykrisch

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #6 am: 26. Oktober 2007, 21:00:11 »
nochmal vielen Dank. Die Gemeindewerke hatten eine Bescheinigung des TÜV vorgelegt, welches bestätigt, dass Preisänderungen den Bezugspreisänderungen der Vorlierferanten entsprechen und sich auf das Urteil des Bundesgerichrshofes in Falle der Stadtwerke Heilbronn bezogen (Berechtigung Preiserhöhung 2004!).

Danke auch für die Tips. §19 ist sehr interessant - daher wohl nur die Kopie des Briefbogens. Müsste der Versorger dann die 80 EUR einklagen, oder hat er mit oben genannter Bescheinigung schon bewiesen, dass die Erhöhung zum 1.10.07 rechtens war?
Was soll ich denn jetzt machen?

Offline RR-E-ft

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #7 am: 26. Oktober 2007, 22:17:06 »
@mykrisch

Die aufgeworfenen Fragen klären. \"NiederheinGasKompakt\" ist zum Beispiel wohl kein allgemeiner Tarif, sondern ein sog.  Sonderabkommen, bei dem kein gesetzliches Preisänderungsrecht besteht.

Anwalt fragen. Die Erhöhung zum 01.10.2007 wurde doch wohl noch gar nicht in Rechnung gestellt.

Offline mykrisch

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #8 am: 26. Oktober 2007, 22:40:10 »
Danke für den Hinweis. Sorry, ich meinte natürlich die Erhöhung zum 01.10.06.
Und der NiederrheinGAScompact wurde angeboten, haben wir aber nicht ( der etwas niedrigere Gaspreis wird nämlich teilweise durch den höheren Grundpreis wieder aufgehoben). Wir werden berechnet nach dem Grundpreis III.

Und natürlich geht es mir auch um diese Einschüchterung per kopiertem Briefbogen. Wir haben bisher nicht darauf reagiert, aber ich kann mir vorstellen dass viele sich hierdurch wirklich einschüchtern lassen und dann zahlen. Und das ist ja wohl keine faire Methode!

Offline mykrisch

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #9 am: 28. Oktober 2007, 09:04:15 »
Guten Morgen,

ich habe nun sehr viele Threads durchgestöbert. Ich muss zugeben, ich bin ein ziemlicher Laie auf dem Gebiet - daher haben wir uns ja auch einen Anwalt hinzugenommen. Wie ich jetzt sehe, habe ich nach einem Musterschreiben des Anwalts nach Erhalt der Abrechnung für 2006 nicht mit Verweis auf den §315 den der gesamten Preisgestaltung widersprochen, sondern gegen die Erhöhung der Gaspreise zum 01.10.06 und 01.01.07 widersprochen, da sie nicht begründbar sind. Ich informierte, dass ich meine Zahlungen auf den Preis von 4,5Ct/kwh zzgl. MwSt basiere, habe die 86,54 EUR von der Nachzahlung gekürzt und informierte auch, dass ich für das Jahr 2007 den oben genannten Nettopreis zzgl. MwSt. zahlen werden. Abschlage dementsprechend gekürzt.

Nach all den Berichten und Hinweisen hier, hätte dies wohl anders aussehen sollen.

Ich möchte hier nicht langweilen, aber es gibt hinsichtlich der Abrechnungen noch das eine oder andere Erwähnenswerte und ich finde es seh anstrengend diese nachzuvollziehen:

Die Abrechnung für das Jahr 2006 sah wie folgt aus (wir sind im Juni 2006 eingezogen):
Zeitraum 01.06.2006 bis 31.07.2006
Arbeitspreis 4,5 Ct/kWh
Grundpreis 165,60 EUR x 61 Tage/365
Der Zählerstand zum 31.07. wurde geschätzt

Zeitraum 01.08.2006 bis 30.09.2006
Arbeitspreis 3,95 Ct/kWh
Grundpreis 165,60 EUR x 61 Tage/365
Erdgassteuer 0,55 Ct/kWh
wieder erfolgte eine Schätzung des Zählerstandes zum 30.09.

Zeitraum 01.10.2006 bis 31.12.2006
Arbeitspreis 4,44 Ct/kWh
Grundpreis 165,60 EUR x 92 Tage/365
Erdgassteuer 0,55 Ct/kWh
Ablesung am 30.11. und Schätzung bis 31.12.

Auf den ersten Blick sieht es nun so aus, als ob reduziert wurde und dann wieder erhöht wurde, aber immer noch unter dem Anfangspreis. Aber beim ersten Zeitraum wurde doch nur die Erdgassteuer mithineingerechnet!
Warum überhaupt die Ausweisung des Zeitraumes, wenn es doch der gleiche Preis war bis 30.09.? Hat dazu jemand anders eine andere Erklärung aus der optischen Verschönerung? Oder sehe ich dies falsch?

Eine Erklärung erhielt ich nicht.

Durch diese Verwirrung ist auch der Eindruck entstanden, dass eine weitere Erhöhung zum 01.01.07 angedacht war: Arbeitspreis 4,89 Ct/kWh.

Verstanden habe ich dies auch erst, als die Erhöhung um 0,30 Ct/kWh zum 01.11.07 angekündigt wurde. Dort erwähnte man nämlich, dass man zum 01.01. und zum 01.04. um 0,10 Ct und 0,20 Ct reduziert hatte.
Unser Anwalt hat da wohl auch nicht durchgeblickt.

Neuer Preis zum 01.11. wieder 4,99 Ct/kWh incl. Erdgassteuer, richtig????
Also der Preis dem ich widersprochen habe.

Unser Abschläge erfolgen wie gesagt monatlich (manuelle Überweisung) und nach unserer Berechnung sollten wir im Plus landen - habe auch gelesen das dies nicht so gut ist.

Ich weiss nun nicht was ich tun muss.
Die Mahnungen für die zurückgehaltenen 86,54 EUR mit jeweils 5 EUR Gebühr haben wir nicht beachtet.

Im Februar ein Zettel im Briefkasten mit Information, dass die komplette Versorgunggesperrt wurde!   (dabei geht es hier doch nur ums Gas!) :
SOFORT ZAHLEN 114,54 EUR\"  (86,54 plus 28,00 Gebühr für Sperrung).
Aufhebung nur während der Öffnungzeiten und gegen Barzahlung.
Es war aber nicht gesperrt.

Im März der Zettel mit Androhung der Sperrung. Wieder 114,54 EUR. Bar zu zahlen.

Wir erhielten noch mehr, allerdings kann ich die nicht finden.
Den letzten nun am 26.10.: Androhung der Sperrung am 30.10.. Bar zu entrichten 96,54 EUR. (86,54 plus 2x Mahngebühr á 5 EUR)
 
§ 19 habe ich gelesen. Aber gilt das auch für uns, da ich den Widerspruch vielleicht nicht richtig angefangen habe?
Und wie gehe ich weiter ? Unseren Anwalt frage ich jetzt nicht, der hat kalte Füße (wir auch, aber was solls). Diesmal mit Verweis auf § 315 dem Gesamtpreis widersprechen?

Die \"Drohzettel\" sind wie gesagt keine offiziellen Papiere. Wir überlegen, nächste Woche hinzugehen und nach einer Unterschrift/einem Stempel zu fragen (den wir wahrscheinlich nicht erhalten werden). Wär das was?

Dankbar über jeden Kommentar warten wir  :rolleyes:

Offline mykrisch

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #10 am: 30. Oktober 2007, 21:21:49 »
Heute Dienstag, 30.10.2007

Als ich heute nach Hause kam, war tatsächlich das Wasser abgestellt. Was nun?

Gruss

Offline bjo

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2007, 21:35:54 »
Hallo,
da hilft nur
- Rechtsbeistand organisieren
- auf dem schnellsten wege Bundesnetzagentur informieren
- Presse, und dabei ruhig den Betrag und Namen nennen!

Ich würde vorrausgesetzt ich hätte mit dem Wiederspruch alles richtig gemacht,
- wegen Schickane gegen den Versorger vorgehen
unde
- eine Anzeige erstatten!

Offline RR-E-ft

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #12 am: 30. Oktober 2007, 22:10:47 »
@mykrisch

Mehr als darauf hinweisen, dass man die Sperrandrohung sehr ernst nehmen und gegen diese mit einem Anwalt etwas unternehmen muss, kann man nicht. Wenn danach einfach abgewartet wird, was wohl weiter passiert, dann kann so etwas vorkommen, so dass man ggf. zu Gericht muss, um mit einstweiliger Verfügung eine Wiederherstellung der Versorgung zu erstreiten. Man hätte auch schon gegen all die vorhergehenden Sperrandrohungen vorgehen sollen.

Offline Cremer

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #13 am: 31. Oktober 2007, 08:47:25 »
@mykrisch,

wieso nur Wasser gesperrt?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline mykrisch

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Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #14 am: 04. November 2007, 17:11:05 »
@RR-Ft und Cremer
Danke für die Antworten.

@RR-Ft
Sie haben ja recht. Allerdings hatten wir unseren Anwalt immer informiert, der sich dann schriftlich mit den Gemeindewerken auseinandergesetzt hat. Die Drohungen auf kopiertem Briefpaper (zu denen sich leider keiner äussern möchte) hat auch er bedingt dadurch, dass es sich um keine offiziellen Dokumente handelt nicht ganz ernst genommen und sagte, das dürfen die nicht.

@ Cremer
Wir wissen nicht, warum nur Wasser. Die Versorgung wurde von der Strasse aus gesperrt. Gas wäre natürlich auch möglich gewesen.

Das Wasser ist übrigens nach wie vor abgestellt. Meine späte Information hier ist bedingt durch berufliche Abwesenheit. Mein Mann hat den Anwalt Montag morgen eingeschaltet. Der wiederum hat ein Schreiben verfasst (Datum 31.10.!) und die Wiederaufnahme bis zum 31.10. erbeten.

Ehrlich gesagt, weiss ich nicht wie es weitergeht, da ich erst morgen die Möglichkeit habe, mit unserem Anwalt zu sprechen.

Ich habe ein Schreiben an das Bundeskartellamt vorgefasst, bin mir jedoch nicht sicher, ob ich dies der richtige Weg ist - unser Anwalt hat sich bisher auch nicht dazu geäussert.

Eine andere Frage habe ich auch noch.
Wie gesagt, wir hatten der Preiserhöhung zum 01.10.06 widersprochen, nicht der gesamten Preisgestaltung. Desweiteren darüber informiert, dass wir in 2007 weiterhin den Preis bis 01.10.06 zahlen werden. Zwischenzeitlich wurde  ja der Preis vom 01.10. wieder reduziert und nun zum 01.11. wieder genauso angesetzt. Was sollten wir jetzt tun? Der gesamten Preisgestaltung für 2007 widersprechen? Den genauen Verbrauch haben wir ausgerechnet. Würden wir tatsächlich nur den Preis bis 01.10.06 bezahlen, müssten wir die Abschläge für November und Dezember kürzen (manuelle Überweisung), damit nicht ein Plus ansteht.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

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