Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen  (Gelesen 25354 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #15 am: 04. November 2007, 17:55:36 »
Hallo,
- die haben Wasser gesperrt weil das oftmals das einzige ist wo Sie ohne
Tricks und Hausfriedensbruch zugriff haben!

ich habe RWE als Gaslieferant Hausverbot erteilt. Mit Tricks kommen die auch nicht rein da EFH!

wenn Sie über ihre Tochter RWW mir das Wasser abdrehen, haben die eine
Menge Ärger bis hin zur Anzeige Nötigung oder wie das heißen mag!

Offline mykrisch

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #16 am: 05. November 2007, 10:11:13 »
Guten Morgen,

das Wasser ist nach wie vor gesperrt.
Ich habe ein Schreiben an die Gemeindewerke aufgesetzt.
1. mit Bezug auf §315 der erneuten Anpassung /gesamten Preisgestaltung (Mitteilung vom 07.09.2007 widersprochen (Musterbrief energiepreise mb4 überarbeitet) und daraufhin gewiesen, dass wir weiterhin den Preis von 4,5 ct/kWh incl. Erdgassteuer, zzgl MWSt. zahlen werden, da die Billigkeit nach wie vor nicht festgestellt wurde.
2. Aufstellung nach Rechnungschema Gemeinde (Höllenarbeit  X() erarbeitet.
Die vorgeschlagenen Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser verwendet und gegen die monatlichen Zahlungen nach Ablesen des Zählerstands gegengerechnet, da wir diese nicht bemängelt haben, sondern nur den vom Gas .
Es stellt sich heraus, dass wir beim Strom zurückliegen, bei Gas (Basis oben genannter Preis), Wasser und Abwasser im deutlichen Plus stehen. Mein Plan ist nun, die Zahlung im November zu kürzen mit Information, dass die Zahlung sich auf den Rückstand bei Strom sowie den üblichen Abschlag für Strom bezieht und ich erwarte, dass dieser Betrag auch nur dem Verbrauchskonto Strom zugerechnet wird.
Mit dem Guthaben bei Gas, Wasser und Abwasser werden wir bis Ende November sicher im Plus bleiben. Ich will aber verhindern, dass man wie im letzten Jahr eine Gesamtsumme nennt und dann ausgleicht - dann bräuchte man doch gar keine Einzelabschläge festzulegen, oder?

Ist diese Vorgehensweise ok?
Ende November werde ich dann die gleiche Aktion wiederholen.

Desweiteren verweise ich auf § 19 Grundversorgungsverordnung - der Betrag von 84,56 EUR für GAS steht 1. nicht im Verhältnis und liegt auch unter den genannten 100 EUR (selbst wenn die Forderung berechtigt wäre) - eine Sperrung hätte nicht erfolgen dürfen!

Als Anlage auch noch die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 25.09.06, sowie die Info, dass ich die praktizierte Vorgehensweise der Öffentlichkeit nicht länger vorenthalten werde und die Einschaltung des Bundeskartellamtes ebenfalls in Betracht ziehe.
Ach ja, und dass ich mir vorbehalten, rechtliche Schritte einzuleiten und eine Entschädigung für die unverhältnismässige Einschränkung der Lebensqualität (6 Tage kein Wasser ist nicht spassig) zu verlangen.

Ich bin jetzt so richtig sauer und zieh das Ding jetzt durch.

Trotzdem würde ich gerne die Meinung der kompenten Helfer hier im Forum wissen. Na und dann geht das Schreiben auf die Reise.

Danke schön

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #17 am: 05. November 2007, 11:57:04 »
@mykrisch
Ich weiß nicht, ob man mit mehr oder weniger freundlichen Schreiben an den Versorger hier weiterkommt. Der Versorger hat doch mit der Sperrung eine \"Kriegserklärung\" erteilt. Man muß nun nicht mehr Meinungen austauschen um zu einer Einigung zu kommen.

Ziel ist es doch, so schnell wie möglich die Wasserversorgung wieder herzustellen.

Unter der Voraussetzung, dass die Abschläge für Wasser korrekt überwiesen wurden und aus den Abschlägen auch eine Zuordnung zu Wasser erkennbar ist (beispielsweise steht in Überweisung so etwas wie \"Wasser Abschlag\"), sollte man über einen Anwalt unverzüglich eine einstweilige Verfügung zur Wiederherstellung der Versorgung beauftragen, wie es @RR-E-ft bereits erwähnte.

Das wäre mein erster Schritt in Deiner Lage.
Anschließend würde ich mir den Kopf darüber zerbrechen, was ich noch alles tun kann, um beim Versorger gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen oder ihn in anderer Art und Weise abzustrafen.

Gruss eislud

Offline mykrisch

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #18 am: 05. November 2007, 12:47:06 »
@eislud - danke für die Anwort.
Ich muss aber doch auch der neuen Preisgestaltung widersprechen, oder?
Und ja natürlcih, mein Schreiben bringt das Wasser nicht zurück - dafür ist der Anwalt gerade bei Gericht (was ich eben noch nicht wusste). Allerdings hab ich nun das Schreiben und will es doch auch loswerden  :evil:

Nein es ist keine leider eindeutige Zuordnung möglich. Die Referenz für den Abschlag von 200 Eur ist immer die Rechnungsnummer, in der auch die jeweiligen Abschlagsbeträge aufgeführt waren. Ich habe mich ja immer nur auf Gas bezogen und nicht die anderen Abschläge bemängelt. Man hatte 342 EUR  (2006 waren es 175 EUR) als monatlichen Gesamtabschlag vorgeschlagen, davon 272 EUR für Gas (vorher 80 EUR). Man hat mir diese Schätzung nicht wirklich erklären können, da die \"Nachzahlung\" im Januar nicht 3x mal so hoch ausfiel, wie man beim Anblick des neuen Abschlags annehmen dürfte.
Ich habe daher den Gesamtabschlag auf 200 EUR reduziert und (davon 125 EUR für Gas) und GW hat diesen vorbehaltlich akzeptiert. Man sieht ja auch anhand der Verbrauchsrechnung, dass dies realistisch und nicht an den Haaren herbeigezogen war. Im übrigen wäre das Verbrauchskonto Gas selbst dann noch im Plus, wenn ich die erhöhten Preise ansetzen würde. An die Einzelaufzählung bei Überweisung habe ich nun in der Tat nie gedacht, werde dies in Zukunft allerdings grundsätzlich einrichten.

Die Überweisung im November auf Basis des aktuellen Verbrauchs zu tätigen, sprich geringer als den üblichen Abschlag ist doch rechtens, oder?

@cremer
Der Grund für die Einstellung der Wasserversorgung scheint die Monopolstellung der GW bei Wasser zu sein.

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #19 am: 05. November 2007, 17:35:58 »
@mykrisch
- Widerspruch gegen Preisänderungen:
Man sollte jeder Preisänderung widersprechen.

- Zuordnung der Abschläge:
Ich werde nicht ganz schlau aus dem was Du schreibst, sorry. Aber ich versuchs trotzdem :-)
Eindeutig zugeordnet, zumindest zum Vertrag (Wasser oder Gas), sind Deine Abschläge wohl auch dann, wenn Du 200 Euro anstatt 342 Euro monatlich als Gesamtabschlag zahlst und Du dem Versorger zuvor mitgeteilt hast, dass Du anstatt 272 für Gas nur 125 für Gas zahlen wirst. Es erscheint logisch, dass dann eben 125 Euro von den 200 Euro für Gas gezahlt und 75 Euro für Wasser gezahlt wurden und werden.

Du solltest in Zukunft Deine Abschlagszahlungen je Vertrag splitten. Also etwa so:
° Abschlag Wasser für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 75 Euro
° Abschlag Gas für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 125 Euro
Das läßt sich auch über einen Dauerauftrag abbilden.

- Kürzung von Abschlägen:
Innerhalb einer Abrechnungsperiode, also zwischen zwei Jahresrechnungen, kannst Du die Abschläge an die Verbrauchsdaten bzw. Deine Kürzungen anpassen, wenn Du ansonsten zuviel zahlen würdest. Das solltest Du Deinem Versorger vorher mitteilen.

Hast Du allerdings in der letzten Abrechnungsperiode laut Deinen eigenen Berechnungen zu viel gezahlt, und stellst das erst bei der Jahresrechnung fest, kannst Du nicht bei der folgenden Abrechnungsperiode Deine Abschläge kürzen um dir zuviel gezahltes aus der vergangenen Abrechnungsperiode zurückzuholen - Aufrechnungsverbot.
Das ist aber nur die Theorie. Praktisch würde ich mir auch hier das zuviel gezahlte über eine Kürzung der folgenden Abschläge zurückholen. Das wird auch teilweise von anderen hier im Forum praktiziert. Bei mir ist es noch nicht vorgekommen.
In Deinem Fall würde ich aber vielleicht nicht noch ein weiteres Faß aufmachen und würde mich regelkonform verhalten.  

Gruss eislud

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #20 am: 05. November 2007, 17:45:50 »
Zitat
Original von eislud
@mykrisch
- Widerspruch gegen Preisänderungen:
Man sollte jeder Preisänderung widersprechen.

- Zuordnung der Abschläge:
Ich werde nicht ganz schlau aus dem was Du schreibst, sorry. Aber ich versuchs trotzdem :-)
Eindeutig zugeordnet, zumindest zum Vertrag (Wasser oder Gas), sind Deine Abschläge wohl auch dann, wenn Du 200 Euro anstatt 342 Euro monatlich als Gesamtabschlag zahlst und Du dem Versorger zuvor mitgeteilt hast, dass Du anstatt 272 für Gas nur 125 für Gas zahlen wirst. Es erscheint logisch, dass dann eben 125 Euro von den 200 Euro für Gas gezahlt und 75 Euro für Wasser gezahlt wurden und werden.

Du solltest in Zukunft Deine Abschlagszahlungen je Vertrag splitten. Also etwa so:
° Abschlag Wasser für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 75 Euro
° Abschlag Gas für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 125 Euro
Das läßt sich auch über einen Dauerauftrag abbilden.

- Kürzung von Abschlägen:
Innerhalb einer Abrechnungsperiode, also zwischen zwei Jahresrechnungen, kannst Du die Abschläge an die Verbrauchsdaten bzw. Deine Kürzungen anpassen, wenn Du ansonsten zuviel zahlen würdest. Das solltest Du Deinem Versorger vorher mitteilen.

Hast Du allerdings in der letzten Abrechnungsperiode laut Deinen eigenen Berechnungen zu viel gezahlt, und stellst das erst bei der Jahresrechnung fest, kannst Du nicht bei der folgenden Abrechnungsperiode Deine Abschläge kürzen um dir zuviel gezahltes aus der vergangenen Abrechnungsperiode zurückzuholen - Aufrechnungsverbot.
Das ist aber nur die Theorie. Praktisch würde ich mir auch hier das zuviel gezahlte über eine Kürzung der folgenden Abschläge zurückholen. Das wird auch teilweise von anderen hier im Forum praktiziert. Bei mir ist es noch nicht vorgekommen.
In Deinem Fall würde ich aber vielleicht nicht noch ein weiteres Faß aufmachen und würde mich regelkonform verhalten.  

Gruss eislud


Hallo,
ich bin einer der in der Periode 2006 / 2007 zuviel gezahlt hat!
im Feb 2007 kam Jahresrechnung mit ca. 250 EUr zuviel!
Jahresabrechnung und JahresMusterbrief an RWE geschickt
keine Antwort bekommen!
- meine vom mir gebildenten Abschläge um 250 EUR / 12 pro Monat gekürzt!
- im September festgestellt das ich im ersten Vergleichshalbjahr 30% Prozent weniger gebraucht habe!
Berechnung aufgestellt und mit Widerspruch wieder nach RWE geschickt!
seit Feb. keine Antwort seitens RWE!

Offline mykrisch

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #21 am: 05. November 2007, 20:06:42 »
@eislud
nochmal danke für die Bemerkungen. Werde mich an Deine Ratschläge halten.
Dauerauftrag wird dann demnächst nach Deinem Schema aussehen :-)

Übrigens ist immer noch kein Wasser da. Anwalt war beim Gericht, allerdings erhielt ich noch keine Rückmeldung über den aktuellen Status. Es liegt ihm aber wohl eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters vor, dass die Versorgung erst nach Zahlung der 86,54 EUR wiederhergestellt wird.

Nun, warten wir weiter. Gehe jetzt zum Nachbarn duschen  =) und später noch mal zum Zähneputzen  :D

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #22 am: 05. November 2007, 20:44:04 »
Zitat
Original von mykrisch
@eislud
nochmal danke für die Bemerkungen. Werde mich an Deine Ratschläge halten.
Dauerauftrag wird dann demnächst nach Deinem Schema aussehen :-)

Übrigens ist immer noch kein Wasser da. Anwalt war beim Gericht, allerdings erhielt ich noch keine Rückmeldung über den aktuellen Status. Es liegt ihm aber wohl eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters vor, dass die Versorgung erst nach Zahlung der 86,54 EUR wiederhergestellt wird.

Nun, warten wir weiter. Gehe jetzt zum Nachbarn duschen  =) und später noch mal zum Zähneputzen  :D

ich würd nach Rücksprache mit deinem Anwalt
- bei einer Baufirma einen entsprechenden Vierkant leihen und selber aufdrehen!
- Anzeige wegen Nötigung erstatten.

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #23 am: 06. November 2007, 00:00:10 »
@mykrisch
Ich weiß nicht so recht was es Dich interessieren muß, ob ein Mitarbeiter des Versorgers eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ich weiß auch nicht, was Dein Anwalt bei Gericht eigentlich unternimmt.
Meines Erachtens, ich bin aber kein Anwalt, gibt es hier nur eins, eine einstweilige Verfügung gegen den Versorger auf Wiederherstellung der Versorgung. So etwas geht dann regelmäßig auch ohne mündliche Verhandlung wegen Dringlichkeit und Unverhältnismäßigkeit.

Aber das Ganze hat ja auch Vorteile. Man lernt seine Nachbarn besser kennen :-) und wenn alles gut geht, kann man sie vielleicht auch zum Widerspruch überreden.  
 
Halt uns auf dem Laufenden.

Gruss eislud

Offline Thomas S.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 214
  • Karma: +0/-0
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #24 am: 06. November 2007, 14:39:59 »
Zitat
Original von bjo
ich würd nach Rücksprache mit deinem Anwalt
- bei einer Baufirma einen entsprechenden Vierkant leihen und selber aufdrehen!
- Anzeige wegen Nötigung erstatten.

Ganz richtig. Ich hätte dazu allerdings nicht einmal Rücksprache gehalten... einfach machen ...und alles parallel beim Gericht weiterlaufen lassen. Hier ist Selbsthilfe angesagt. Ohne Grund kein RECHT zum Sperren - fertig.

Sollen die doch kommen und feststellen, daß die Arbeit schon erledigt ist... was soll dann schon passieren?

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #25 am: 06. November 2007, 17:25:50 »
@bjo
@Thomas S.
Es mag schon sein, dass man damit wieder Wasser hat.

Wer einen solchen Vorschlag macht, sollte dann aber vielleicht auch die möglichen rechtlichen Folgen darstellen.

Ich kenne die Folgen nicht wirklich. Sicherlich wäre eine solches Tun aber vergleichbar mit verbotener Eigenmacht. Die Folge eines solchen Tuns könnte eine einstweilige Verfügung des Versorgers sein. Unter Umständen fällt ein solches Tun sogar unter das Strafrecht, schließlich würde man sich damit an dem Eigentum eines Anderen vergreifen.

Wie bereits erwähnt, ich kenne die Folgen auch nicht, ihr aber vermutlich auch nicht, und wenn doch, dann habt ihr sie nicht beschrieben.

Gruss eislud (Klugscheißer :D)

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #26 am: 06. November 2007, 18:08:08 »
Zitat
Original von eislud
@bjo
@Thomas S.
Es mag schon sein, dass man damit wieder Wasser hat.
Wie bereits erwähnt, ich kenne die Folgen auch nicht, ihr aber vermutlich auch nicht, und wenn doch, dann habt ihr sie nicht beschrieben.

Gruss eislud (Klugscheißer :D)

ich kenne die folgen nicht, deshalb würde ich auch vorher einen Anwalt fragen!
Fest steht das
- wegen Einspruch §315 keiner gesperrt werden darf!
- das sperren des Wassers unverhältnismäßig ist bei einer derart niedrigen Summe

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #27 am: 06. November 2007, 22:04:14 »
@mykrisch,

da Wasser abgestellt ist, würde ich die Abschlagzahlung für Wasser einstellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline mykrisch

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #28 am: 07. November 2007, 08:42:18 »
Guten Morgen alle !

Wasser immer noch abgestellt. Grrrrrrr. :evil: Der 9te Tag - und eine nie erlebte Nähe zum Nachbarn  :tongue:Mit Anwalt gestern abend telefoniert, er geht davon aus, dass die einstweilige Verfügung den Werken noch nicht vorliegt.

@bio und Thomas
klar spielt man mit dem Gedanken, aber ehrlich gesagt, bin ich mir sicher, dies wird einem hier in Deutschland zum Verhängnis, also brav bleiben.
Vertrete da eher die Meinung von eislud.


@cremer
Da wir beim Wasser laut der aufgestellten Verbrauchsrechnung, in der ich sogar die Preisanpassung um 10% zum 01.07.07 (von 1.82 EUR/m3 auf 2,00 EUR/m3 brutto) eingerechnet habe, im Plus stehen, werde ich im November lediglich für Strom zahlen. Habe per Einschreiben informiert und werde die Überweisung entsprechend deklarieren.

Nachdem die wirklich so hartnäckig sind, mach ich mir schon so die Gedanken, ob die im Recht sind. ABER... mein Mann und ich bleiben stur. Ich kann mir das auch einfach nicht vorstellen. Und wenn es so ist, dann ist dies nur wieder ein Beweis, dass in Deutschland so ein paar Dinge nicht nachzuvollziehen sind.
Mein Mann kann ja auch keinem Kunden, dem er die Felgen repariert hat, die Reifen wegnehmen, nur weil der Kunde 3% gekürzt hat.

Ich berichte wenn es was Neues gibt.

Achso... Presse wollen wir wohl in Kürze einschalten.

Gruß

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
« Antwort #29 am: 07. November 2007, 08:45:42 »
@mykrisch,


ich hoffe, Sie lassen sich jetzt anwaltschaftlich vertreten
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz