Guten Morgen,
das Wasser ist nach wie vor gesperrt.
Ich habe ein Schreiben an die Gemeindewerke aufgesetzt.
1. mit Bezug auf §315 der erneuten Anpassung /gesamten Preisgestaltung (Mitteilung vom 07.09.2007 widersprochen (Musterbrief energiepreise mb4 überarbeitet) und daraufhin gewiesen, dass wir weiterhin den Preis von 4,5 ct/kWh incl. Erdgassteuer, zzgl MWSt. zahlen werden, da die Billigkeit nach wie vor nicht festgestellt wurde.
2. Aufstellung nach Rechnungschema Gemeinde (Höllenarbeit X() erarbeitet.
Die vorgeschlagenen Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser verwendet und gegen die monatlichen Zahlungen nach Ablesen des Zählerstands gegengerechnet, da wir diese nicht bemängelt haben, sondern nur den vom Gas .
Es stellt sich heraus, dass wir beim Strom zurückliegen, bei Gas (Basis oben genannter Preis), Wasser und Abwasser im deutlichen Plus stehen. Mein Plan ist nun, die Zahlung im November zu kürzen mit Information, dass die Zahlung sich auf den Rückstand bei Strom sowie den üblichen Abschlag für Strom bezieht und ich erwarte, dass dieser Betrag auch nur dem Verbrauchskonto Strom zugerechnet wird.
Mit dem Guthaben bei Gas, Wasser und Abwasser werden wir bis Ende November sicher im Plus bleiben. Ich will aber verhindern, dass man wie im letzten Jahr eine Gesamtsumme nennt und dann ausgleicht - dann bräuchte man doch gar keine Einzelabschläge festzulegen, oder?
Ist diese Vorgehensweise ok?
Ende November werde ich dann die gleiche Aktion wiederholen.
Desweiteren verweise ich auf § 19 Grundversorgungsverordnung - der Betrag von 84,56 EUR für GAS steht 1. nicht im Verhältnis und liegt auch unter den genannten 100 EUR (selbst wenn die Forderung berechtigt wäre) - eine Sperrung hätte nicht erfolgen dürfen!
Als Anlage auch noch die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 25.09.06, sowie die Info, dass ich die praktizierte Vorgehensweise der Öffentlichkeit nicht länger vorenthalten werde und die Einschaltung des Bundeskartellamtes ebenfalls in Betracht ziehe.
Ach ja, und dass ich mir vorbehalten, rechtliche Schritte einzuleiten und eine Entschädigung für die unverhältnismässige Einschränkung der Lebensqualität (6 Tage kein Wasser ist nicht spassig) zu verlangen.
Ich bin jetzt so richtig sauer und zieh das Ding jetzt durch.
Trotzdem würde ich gerne die Meinung der kompenten Helfer hier im Forum wissen. Na und dann geht das Schreiben auf die Reise.
Danke schön