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Autor Thema: Preiserhöhung zum 1.12.2007  (Gelesen 4481 mal)

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Offline winnitu

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Preiserhöhung zum 1.12.2007
« am: 26. Oktober 2007, 14:37:56 »
Hallo Mitverschworene,

habe von der ESB einen Schrieb (datiert vom 18.10.) erhalten, dass sie jetzt leider leider nach 2 Preissenkungen (ja, wie gnädig!) die Preise zum 1.12. wieder einmal anheben müssen...

Nachdem ich bisher (seit fast 3 Jahren) auf jede Preiserhöhung gebetsmühlenartig v.a. mit meinen beiden Hauptargumente (1. ESB hat gar kein wirksames Preiserhöhungs-Recht, und 2. hilfsweise rüge ich die Unbilligkeit nach §315) geantwortet habe, möchte ich eigentlich langsam nicht mehr jedesmal zurückschreiben. V.a. da mir auch die ESB schreibt, sie sähen keinen weiteren Diskussionsbedarf, die Argumente seien ausgetauscht.

Wie seht ihr die Lage? Verschlechtert man seine juristische Position, wenn man jetzt nicht wieder widerspricht?

Viele Grüße,
Winnitu

Offline RR-E-ft

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Preiserhöhung zum 1.12.2007
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2007, 14:40:01 »
@winnitu

Ja. Neue einseitige Preisfestzsetzung muss man neu rügen.

Offline jpo312

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Preiserhöhung zum 1.12.2007
« Antwort #2 am: 05. November 2007, 18:27:04 »
Hallo,

welches ist denn aktuell das beste Schreiben für einen Widerspruch gegen die Erhöhung im Dezember? Ich lege seit über 2 Jahren Widerspruch ein.

Danke,

Joachim Pollok

Achja, die ESB hat mich trotz Widerspruch in die Grundversorgung eingestuft. Soll ich dagegen auch noch einmal Widerspruch einlegen?

Offline winnitu

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Preiserhöhung zum 1.12.2007
« Antwort #3 am: 29. November 2007, 15:56:26 »
Hallo Mitkämpfer,

heute bekam ich die Bestätigung meines Widerspruchs vom 26.10. gegen die letzte Preiserhöhung. Die ESB entschuldigt sich, dass es so lange gedauert hat und bestätigen den Eingang. Allerdings sehen sie keinen Bedarf für weiteren Schriftverkehr und verweisen auf die laufenden Prozesse.
Auf die diversen Vorwürfe meinerseits hinsichtlich intransparenter Preisgestaltung und nicht weitergegebener Kostensenkungen etc. gingen sie allerdings auch nicht ein.
Bin gespannt, wann die ESB \"das gerichtliche Faß aufmacht\" um ihre Forderungen einzutreiben. Naja, dann zahlt sich eben endlich mal die Rechtschutzversicherung aus. Haben bereits Deckungszusage erteilt, bin also vollkommen entspannt, eher neugierig und gespannt, wie so etwas dann abläuft! :-)

Viele Grüße,
winnitu

 

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