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Autor Thema: Post von ESB  (Gelesen 3889 mal)

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Offline oerni

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Post von ESB
« am: 07. November 2007, 14:10:13 »
Schreiben von ESB 5.11.2007
Jahresabrechnung vom 10.07.2007
Vertragskonto-Nr.
Sehr geehrter Herr ........
Ihre Schreiben vom 20.07.,22 + 23.10.2007 haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne klären wir Ihre Einwände zur Jahresabrechnung 2007, Vertragsumstellung sowie Ergas-Widersprüchen nach § 315 BGB. Ihre Jahresabrechnung haben wir bezogen auf die belegdaten Ihrer Zahlungseingänge korrigiert. Der Grund hierfür, dass eine Ihrer Zahlungen auf die noch offene Restforderung der Jahresrechnung 2006 angerechnet wurde. Durch die Umbuchung hat sich die Restforderung Ihrer Jahresrechnung 2007 erhöht. Nachstehende Zahlungen haben wir bei Jahresrechnung 2007 berücksichtigt: Ihre Jahresrechnung 2007 wurde mit den für alle Kunden gültigen Preisen gemäß veröffentlichten Preisblättern der ESB erstellt und hat für Sie nun eine Nachzahlung von .. Euro ergeben.
Ihr Vertragskonto weist aktuell per 31.10.2007 eine Forderung von Euro aus. Mit Bezug auf Ihre Abschlagsreduzierung weisen wir vorsorglich darauf hin, dass diese Vorgehensweise zu einer erhöhten Nachforderung in der nachfolgenden Rechnung führen kann. Für den Fall der Nichtbegleichung der noch offenen Rechnungen werden wir zu gegebener Zeit den Rechtsweg bestreiten. Auf die damit für Sie verbundenen Mehrkosten wird hingewiesen. Ihr erneuter Widerspruch vom 23.10.2007 wurde vermerkt und dessen Eingang wird hiermit ausdrücklich bestätigt. Im Hinblick auf die nunmehr eindeutige Rechtslage bitten wir um Verständnis, dass wir keinen Bedarf sehen, eine weitere Diskussion über die Richtigkeit dieses Urteils zu führen.

Selbstverständlich stellen wir uns der gerichtlichen Überprüfung unserer Preise. Aktuell laufen bereits einzelne Musterprozesse, deren Fortgang über die Presse kommuniziert wird. Wir bitten um Verständnis, dass wir diesbezüglich keinen weiteren Schriftverkehr führen werden.

Mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.10.07 stellen wir außerdem klar, dass wir zur Anpassung aller Vertragsverhältnisse gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich aus § 23 GasGVV i.V.m. § 115 des Energiewirtschaftsgesetzes. Es entspricht dem willen des Gesetzgebers, dass die von Ihm normierten Mustervertragsbestimmungen für eine größtmögliche Anzahl von Kunden Verwendung finden. Deshalb wurden die Versorgungsunternehmer verpflichtet, binnen 6 Monate beziehungsweise binnen 12 Monate die Vertragsverhältnisse auf die neue Rechtslage zu führen. Das Angebot für einen längerfristigen Vertrag im Vario-Preissystem der ESB ist nach den neuen gesetzlichen Vorgaben die einzige Möglichkeit, unseren Kunden einen günstigeren Erdgaspreis anzubieten. Dieses Angebot ist zum Vorteil unserer Kunden. Sonderverträge werden entsprechend anderst behandelt als Grundversorgungsverträge. Dazu bedarf es einer Willenserklärung zwischen Ihnen als Kunde und uns als Versorger. Diese Abgrenzung erfolgt aus gründen der Nachvollziehbarkeit mittels Unterschrift. Liegt diese nicht vor, kann ein Sondervertrag nicht abgeschlossen werden und weitere Abrechnung erfogt im Grundversorgungstarif. Auch hier bestimmen die gesetzlichen Vorgaben unser Handeln.

Wir haben daher die Änderungskündigung ausgesprochen, um das Versorgungsverhältnis auf Grundlage der bisherigen Bedingungen zum nächstmöglichen Termin zu beenden. Das Recht zur Beendigung des bisherigen Vertragsverhältnisses folgt neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Anpassung aller Verträge aus § 32 Abs. 1 der AVBGasV.
Ihr bisheriger Versorgungsvertrag wurde wirksam beendet. Vorsorglich sprechen wir hiermit noch mal ausdrücklich die Kündigung zum nächstmöglichen termin aus. Ihre Versorgungsanlage haben wir zum 1.07.2007 in den Grundversorgungstarif umgestellt, da bis dato kein sogenannter Sondervertrag mit Ihnen geschlossen wurde. Ihre Belieferung erfolgt zukünftig entweder im Grundversorungsprodukt Basis oder im Sonderprodukt Vario. Alternativ sind Sie inzwischen in der Lage, sich von einem anderen Erdgasanbieter versorgen zu lassen. Hier steht Ihnen völlige Entscheidungsfreiheit offen. Soweit Sie von Ihrem wahlrecht nicht aktiv Gebrauch machen, werden Sie allerdings aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zukünftig im Rahmen der jedermann offen stehenden Grundversorgung versorgt werden.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen
Grüßen Erdgas Südbayern GmbH i.V. Helmut Schmidbauer i.V. Sandra Daigl


Könnte mir bitte jemand schreiben, was hier zu tun ist!
Gruß oerni
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Rechtlicher Hinweis.
Der Artikel gibt meine Meinung wieder.

 

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