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Autor Thema: Frage zum Grundpreis  (Gelesen 6439 mal)

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Offline hollmoor

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Frage zum Grundpreis
« am: 02. März 2005, 06:43:54 »
Eine Frage an euch Fachleute!

Es betrifft den Grundpreis bei uns im Versorgungsgebiet.
Unser Versorger berechnet den Grundpreis/Gas/nach max.Nennwärmebe-
lastung lt.Typenschild auf dem Brennwertgerät u.lt.Gasantrag mit
7,30 Euro pro Monat u.pro Kw.
Da unser Brennwertgerät von 3,5-20 kw lt.Typenschild reicht,wird uns
natürlich die max.Belastung in Rechnung gestellt.Macht 146,00 Euro
im Jahr.
Eingestellt hat mein Mann(vom Fach)die Anlage auf 5,5 kw,da wir nicht
mehr benötigen(Gute Dämmung etc.)
Unser Versorger will dass jedoch nicht berücksichtigen und beharrt auf
die 20 kw.Ist ja auch verständlich,bringt ja schließlich eine ordentliche Summe im Jahr!
Möchte noch dazu bemerken,dass dieser Grundpreis 27,5 % (146,0€ )
vom Arbeitspreis ausmacht.(386,00 €)
Wir haben uns mittlerweile schon etwas schlau gemacht,ob es rechtliche
Möglichkeiten gibt u.auch schon etwas in Erfahrung gebracht über den
Schornsteinfeger sowie Hersteller des Gerätes etc.
Habe auch im Netz mal andere Versorger verglichen,habe aber noch keinen gefunden,der es auch so abrechnet.
Kann mir jemand mitteilen,ob er ähnlich abgerechnet wird.Oder kennt
sich jemand genau aus,ob die Abrechnung des Grundpreises so OK sein
kann.
Über einen dermaßig abgerecheten Grundpreis kann man sich natürlich auch sein Säckel füllen!!!

Gruß aus der Lüneburger Heide
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Offline Schwalmtaler

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Frage zum Grundpreis
« Antwort #1 am: 02. März 2005, 08:33:05 »
Hi Hollmoor,

bei mir in Schwalmtal (mittlerweile heißt der Versorger NEW Energie[nach EVS und NVV]) gibt es für die verschiedenen Tarife unterschiedliche Staffelungen des Grundpreises.

Schau mal unter WWW.erdgasversorgung-schwalmtal.de unter dem Punkt \"Wir für Sie/ Preise\" nach.

Wenn dein Versorger in deinem Tarif seine Grenze bei 20 KW hat, kannst du leider nichts machen.

Offline hollmoor

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Frage zum Grundpreis
« Antwort #2 am: 02. März 2005, 09:25:04 »
@Schwalmtaler

Vielen Dank f.deine Rückmeldung,habe mal nachgeschaut.
Lt.deren Aufstellung würde ich ja in den Maxi-Tarif fallen und
müßte noch mehr Grundpreis bezahlen,allerdings niedrigerer
Arbeitspreis.
Das ist doch alles reinste Abzocke!Die holen sich bei den Grundpreisen
auch noch zusätzlich satte Gewinne rein.(Wenn der Grundpreis fast 30 %
vom Arbeitspreis ausmacht,ist dass doch der reinste Wahnsinn)

Bei uns gibt es nur zwei Tarife.Einen f.Kleinstverbraucher u.den,den
ich angesprochen habe.
Leider haben wir unsere Heizungsanlage nicht selbst gebaut,haben wir so übernommen,sonst wäre ein kleineres Gerät reingekommen.
Aber leider gibt es immer noch zu viele unfähige Heizungsfirmen,die
zu groß bemessene Anlagen einbauen.


Gruß aus der Lüneburger Heide
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Offline Schwalmtaler

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Frage zum Grundpreis
« Antwort #3 am: 02. März 2005, 09:56:06 »
Hi Hollmoor,

wie hoch ist denn Euer Verbrauch? Ich beziehe ca. 12.000kwh pro Jahr für ein 120m2 großes(kleines) Reihenmittelhaus.
Neubau 2001 als anerkanntes Niedrigenergiehaus. Gasbrennwerttherme mit 11kw -Anlage

Mit dem Bezug falle ich aber noch in den MIDI Tarif der EVS.

Schöne Grüße in die Heide vom Fast-Holländer

Offline Cremer

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Frage zum Grundpreis
« Antwort #4 am: 02. März 2005, 10:09:12 »
hallo hollmoor,

Haben Sie einen Wandgasdurchlauferhitzer für die Heizung und/oder für die Warmwasserbereitung.

Bei einem Wanddurchlauferhitzer für Warmwasser differiert die Leistung in Abhängigkeit der entnommenen Wassermenge durch die Steuerung. Zugrunde gelegt wird immer die max. Leistung auf dem Typenschild - leider.

Auch bei den atmosphärischen Brennern und auch Gebläsebrennern von Heizkessel läßt sich die Leistung zwar einstellen. Auch hier wird aber immer von der max. Kesselleistung für eine Berechnungsgrundlage ausgegangen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Frage zum Grundpreis
« Antwort #5 am: 02. März 2005, 10:32:52 »
@hollmoor

Wenn Sie denken, dass die Tarifstruktur Ihres Versorgers Anlass zur Besorgnis des Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung gibt, können Sie sich deshalb an die zuständige Energieaufsichtsbehörde/ Kartellbehörde wenden.

Tatsächlich drehen einige Versorger an beiden \"Stellschrauben\" Grundpreis und Arbeitspreis, obschon diese eigentlich ganz eigene Bedeutung haben, der Grundpreis regelmäßig die fixen Kosten wie Allgemeine Verwaltungskosten, Personal etc. pp abdecken soll.

Eine Preisaufsicht und Preisgenehmigung als solche finden im Gasbereich nicht statt. Es gibt lediglich die nachträglich greifende kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht.


Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie sich in den letzten Jahren Grundpreis, Arbeitspreis und resultierender Effektivpreis für Ihren konkreten Abnahmefall verändert haben.

Oft haben Versorger zwischenzeitlich den Grundpreis erhöht und im Gegenzug den Arbeitspreis gesenkt, so dass in einer Abrechnungsperiode effektiv alles gleich blieb.

Hiernach nimmt nur noch der Arbeitspreis, der gringere Bedeutung für den vorgenannten Effektivpreis erlangt hatte, an der Preisentwicklung teil. der Grundpreis bleibt stabil.

Dadurch wird das Preisniveau oft nachhaltig nach oben gezogen, ohne dass Gründe dafür ersichtlich wären.

In Jena wurde bei einem Strom- Sondervertrag Modell 1 in 2003 der Grundpreis um 130 % erhöht. Unglaublich und betriebswirtschaftlich überhaupt nicht nachvollziehbar.

Wegen der zwischenzeitlichen Preiserhöhungen verweist man dann immer auf die Entwicklung der Arbeitspreise. Die war gar nicht so dramatisch.

Der tatsächliche Preisauftrieb wird so verschleiert.

Den Folgen der Grundpreiserhöhungen kann man auch nicht durch Energiesparen abwenden.

Zudem wirken solche aus meiner Sicht unsozial.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline hollmoor

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Frage zum Grundpreis
« Antwort #6 am: 02. März 2005, 10:34:19 »
@Schwalmtaler

Hallo,Schwalmtaler
wir beheizen 145 m2 Fläche und haben 2004 genau 12830 kwh verbraucht,
also auch relativ wenig.Haben 47 er Wand aus Poroton-Mineralwolle-
Luftschicht u.dann erst Klinker/Baujahr Ende 99,also ein sogenanntes Niedrigeneriehaus.Nur leider hat der damalige Heizungsbauer eine 20 kw
Brennwertanlage eingebaut,leider viel zu viel.Deshalb meine Rede von
zu vielen unfähigen Leuten in dieser Branche.Wir haben das Haus erst
später übernommen.
Und deshalb zahlen wir heute den Grundpreis f.20 kw.
Eine kleine Anlage einbauen,rechnet sich jedoch nicht.Wenn man die Investition rechnet,bräuchten wir Jahre ,um dieses rauszuhaben.
Vielleicht,wenn die Anlage mal den Geist aufgibt.

@Cremer

Hallo Herr Cremer,
wir haben ein wandhängendes Brennwertgerät von 3.5-20 kw m.
Standspeicher 120 liter der Firma Schäfer/Interdomo
Übrigens gibt es das Gerät auch eine Nummer kleiner-bis 15 kw.
Scheinbar setzen viele Handwerker immer noch auf Sicherheit und
bauen lieber eine Nummer größer ein.
Wie schon gesagt,hat mein Mann,der vom Fach ist,die Anlage auf 5,5 kw
eingestellt.Diese Einstellung reicht in der Heizleistung für uns völlig aus.
Daher auch der niedrige Verbrauch.

Also wird uns wohl nichts anderes übrigbleiben,als den Grundpreis nach
20 kw lt.Typenschild zu zahlen und abwarten,bis das Ding den geist aufgibt.


Grüße aus der Lüneburger Heide,wo zur Zeit auch sehr viel Schnee liegt
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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