Eine Frage an euch Fachleute!
Es betrifft den Grundpreis bei uns im Versorgungsgebiet.
Unser Versorger berechnet den Grundpreis/Gas/nach max.Nennwärmebe-
lastung lt.Typenschild auf dem Brennwertgerät u.lt.Gasantrag mit
7,30 Euro pro Monat u.pro Kw.
Da unser Brennwertgerät von 3,5-20 kw lt.Typenschild reicht,wird uns
natürlich die max.Belastung in Rechnung gestellt.Macht 146,00 Euro
im Jahr.
Eingestellt hat mein Mann(vom Fach)die Anlage auf 5,5 kw,da wir nicht
mehr benötigen(Gute Dämmung etc.)
Unser Versorger will dass jedoch nicht berücksichtigen und beharrt auf
die 20 kw.Ist ja auch verständlich,bringt ja schließlich eine ordentliche Summe im Jahr!
Möchte noch dazu bemerken,dass dieser Grundpreis 27,5 % (146,0€ )
vom Arbeitspreis ausmacht.(386,00 €)
Wir haben uns mittlerweile schon etwas schlau gemacht,ob es rechtliche
Möglichkeiten gibt u.auch schon etwas in Erfahrung gebracht über den
Schornsteinfeger sowie Hersteller des Gerätes etc.
Habe auch im Netz mal andere Versorger verglichen,habe aber noch keinen gefunden,der es auch so abrechnet.
Kann mir jemand mitteilen,ob er ähnlich abgerechnet wird.Oder kennt
sich jemand genau aus,ob die Abrechnung des Grundpreises so OK sein
kann.
Über einen dermaßig abgerecheten Grundpreis kann man sich natürlich auch sein Säckel füllen!!!
Gruß aus der Lüneburger Heide