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Autor Thema: Große Unterschiede bei Meßpreisen im Kleinverbrauchstarif  (Gelesen 4812 mal)

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Offline Neckarsurfer

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Servus Energiekonsumenten,

bei mir in Baden-Württemberg unterscheiden sich die Meßpreise (Grundpreis im Kleinverbrauchstarif) ernorm:

Reutlingen/Eningen/Sigmaringen:...6,96 Euro/Jahr
Hechingen:......................................7,10 Euro/Jahr
Durchschnitt:.................................24,35 Euro/Jahr (22 Anbieter)
Pfullingen:.....................................62,64 Euro/Jahr
Weinheim/Ellwangen:...................69,60 Euro/Jahr

Wie erklären Sie sich die 1000% Unterschied? (bzw. 228%, bezogen auf den Durchschnitt). Müsste die Landeskartellbehörde nicht eingreifen? Die haben mir bis jetzt nicht geantwortet.
Das Bundeskartellamt hat ja bereits Meßpreise bei Stromzählern, die 40-80% über den Vergleichswerten lagen, beanstandet.
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2002/2002_07_15.shtml
Oder kann man die Preise bei Strom- und Gaszählern nicht vergleichen?

mfg
Jens Eichhorst

Offline Cremer

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Große Unterschiede bei Meßpreisen im Kleinverbrauchstarif
« Antwort #1 am: 02. März 2005, 09:58:11 »
@ Neckarsurfer

Grundpreise von Strom und Gas sowie Wasser lassen sich grundsätzlich nicht vergleichen.
Differenzen von 100% gibt es aber schon, Beispiel Gemeindewerke Münchweiler 138 €/Jahr zu Stadtwerke Bad Kreuznach 270€/Jahr bei Sondertarif und 20 KW Kesselleistung.

Bei Srom rügt man ja auch seitens der Kartellbehörden zur Zeit die hohen Netzdurchleistungskosten, die einen Wettbewerb verhindern. Welcher Versorger will einen fremden in seinem Gebiet haben. Einfluss auf den Arbeitspreis hat man nicht, nur auf den netzdurchleistungspreis, also hoch damit !
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Neckarsurfer

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Große Unterschiede bei Meßpreisen im Kleinverbrauchstarif
« Antwort #2 am: 02. März 2005, 15:12:10 »
Tach,

mir geht es nicht um die Grundpreise, sondern nur um die Meßpreise im Kleinverbrauchstarif bei Erdgas.
Ich dachte, die GVU müssen einen Kvtarif einrichten, wo sie nur einen Meßpreis berechnen dürfen?

Die SWMetzingen schreiben:
\"Wie setzt sich der Grundpreis für Erdgas zusammen?
Der Grundpreis für Gas setzt sich zusammen aus den Kosten für die Bereitstellung des Gases und dem Messpreis für den Zähler. Der Bereitstellungspreis nimmt den größten Teil des Grundpreises ein. Er errechnet sich aus den Kosten, die unser Vorlieferant für die Bereitstellung des Gases an uns berechnet, sowie unseren Kosten für die Gasspeicherung und Verteilung bis zu Ihrem Gebäude. Der Messpreis errechnet sich unter anderem aus den Kosten für die Beschaffung, die Ablesung und die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Auswechslung des Zählers.\"

Die SWMünsingen geben die Kosten für Grund- und Meßpreis getrennt an.
Im Kvtarif beträgt der Grundpreis 0,00 Euro/a und der Meßpreis bei einer Zählergröße G4 bis G10 27,84 Euro/a.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kosten für Beschaffung, Ablesung und Eichung so große Unterschiede aufweisen.

Gruß,
Jens

 

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