Tach,
mir geht es nicht um die Grundpreise, sondern nur um die Meßpreise im Kleinverbrauchstarif bei Erdgas.
Ich dachte, die GVU müssen einen Kvtarif einrichten, wo sie nur einen Meßpreis berechnen dürfen?
Die SWMetzingen schreiben:
\"Wie setzt sich der Grundpreis für Erdgas zusammen?
Der Grundpreis für Gas setzt sich zusammen aus den Kosten für die Bereitstellung des Gases und dem Messpreis für den Zähler. Der Bereitstellungspreis nimmt den größten Teil des Grundpreises ein. Er errechnet sich aus den Kosten, die unser Vorlieferant für die Bereitstellung des Gases an uns berechnet, sowie unseren Kosten für die Gasspeicherung und Verteilung bis zu Ihrem Gebäude. Der Messpreis errechnet sich unter anderem aus den Kosten für die Beschaffung, die Ablesung und die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Auswechslung des Zählers.\"
Die SWMünsingen geben die Kosten für Grund- und Meßpreis getrennt an.
Im Kvtarif beträgt der Grundpreis 0,00 Euro/a und der Meßpreis bei einer Zählergröße G4 bis G10 27,84 Euro/a.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kosten für Beschaffung, Ablesung und Eichung so große Unterschiede aufweisen.
Gruß,
Jens