@Schwalmtaler
Genauso habe ich es auch gemacht.Ende November der 1. Erhöhung
zum 1.10. mit Musterschreiben widersprochen.
Dann Ende Dezember der 2.Erhöhung zum 1.1.05 mit Musterschreiben
widersprochen.(Ankündigung des Versorgers über erneute Erhöhung zum
1.1.05 wurde erst einige Tage vor Jahreswechsel in der Presse veröffentlicht,wie auch schon die Erhöhung zum 1.10.04)
Abgelesen wurde mein Zähler am 14.12.04.Natürlich wurde ab 1.10.04-14.12.durch einen geschätzten Verbrauch,(der höher lag,wie mein vorsorglich notierter Stand vom 1.10.04 )
die 1.Erhöhung von 9,6 % mit eingerechnet.Rechnung kam Ende Januar,
habe dann die Rechnung korrigiert auf alten Preis +2% u.vom Februar-
Abschlag abgezogen.Ich überweise selbst,da ich den Lastschriftauftrag
gekündigt habe.
Auf meine Aufforderung hin hat mein Versorger zwar die Rechnung
auf Grund meines notierten Verbrauches dahin korrigiert aber weiterhin auf Basis der 9,6 % Erhöhung.
Heraus kam dabei 1,50 Guthaben/Liest sich zwar wenig,aber man nehme
mal fast jeden Haushalt und man gehe davon aus,dass die Schätzung zu Gunsten der Versorger in der Abrechung ausgehen,so kommen noch einige
Euros/Teuros zusätzlich in die Kassen.
Also rate ich jedem,wenn er Kenntnis von Erhöhungen erfährt,seine Zähler
zu dem Stichtag abzulesen u.dem Versorger mitzuteilen.