Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

ANNE WILL es wissen, was die Strompreise treibt

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enerveto:
@RR-E-ft
Von sachlich überzeugend und launig (nicht launisch), aber nun wiederholt bis sarkastisch. Fehlt noch der Zynismus „á la Harald Schmidt“:
„Heulsusigkeit, jammern …“
Geht’s noch!?    

Schwingt da schon ein wenig Enttäuschung mit, dass der 8. Senat des BGH mit seinem Vorsitzenden Richter Wolfgang Ball inzwischen so seine eigene „Sichtweise“ entwickelt und damit auch noch bei der Energiewirtschaft „hausieren“ geht?
An dem viel zitierten BGH-Urteil vom 02.10.1991 – VIII ZR 240/90 hat neben dem Vorsitzenden Richter Wolf auch Herr Ball mitgewirkt.
Welch ein Wandel! – Was bleibt davon übrig?

Was sich manche Forum-Teilnehmer hier in den Jahren „an den Schuhsohlen abgelaufen“ haben, sind für Neulinge „die ersten Versuche des aufrechten Gangs“.

Es hatte mal einen simplem Anschein: Man nehme einen Musterbrief vom Bund der Energieverbraucher und  erzähle dem Versorger was von einem Paragrafen 315 BGB – kennt der wahrscheinlich noch nicht -, und dass er seine Preiserhöhung bis auf 2 Prozent vergessen könnte, falls er nicht und so weiter... Daran wurde dann „weitergestrickt“: Die 2 Prozent gestrichen, dafür kam mit 307 BGB noch ein Paragraf in Spiel, statt Preiserhöhung Gesamtpreis und auch Tariffestsetzung, der Unterschied zwischen Tarifkunde und Sonderkunde usw.
Die Versorger waren möglicherweise verblüfft bis amüsiert, manchmal auch sauer, was ihnen bisher gehorsame Kunden so alles „andichteten“. Es hat sich zu einer munteren „Schreiberei“ entwickelt. Die Versorger zeigten sich weiter uneinsichtig. Nun sollen diese Versorger „die rote Karte“ erhalten, und ein neuer Partner muss in den Ring. Sobald der auch in eine „unreine Gangart“ fällt, geht das Spielchen von neuem los. Zumindest kommt da keine Langeweile auf.
Na also, geht doch!

Alles Wesentliche ist doch im Forum nachlesbar. Manchmal genügt ein freundlicher Hinweis, manchmal hilft Karl Valentin: „Nicht mal ignorieren!“
Fühlen Sie sich so oft bemüßigt? DER SPIEGEL beschreibt Sie in seiner Ausgabe 43/2007 auf Seite 102 als Spezialist für Energiewirtschaft. So sehen es vermutlich auch viele Beteiligte im Forum und sind – wie ich - dankbar dafür: Eben als Spezialist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas S.:
Das Nennen von O.b.L., diesem Schurken, der Tausende auf dem Gewissen hat, ist hier im Forum im Zusammenhang mit der Energieversorgung wirklich nicht angebracht.

Aber wer sich engagiert, versteigt sich auch manchmal, auch wenn es nicht so gemeint war - siehe Fall Hermann, \"Hausfrau und Mutter im Dritten R.\". Das kommt dann nicht wirklich gut an, auch bei den geneigtesten Zuhörern nicht.

In diesem Sinne wäre es wirklich besser, sich wieder nur auf diese UNSERE Sache zu KONZENTRIEREN.

Fachkompetenz ist angesagt, damit wir OBSIEGEN! Es ist immer ein mühseliges Geschäft, sein eigenes Fachwissen anderen, insbesondere auch Laien, zur Verfügung zu stellen.

Und: wer jammert denn hier? Habe noch KEINEN jammern hören.  Verunsicherung bitte nicht mit Jammern verwechseln.

Dede1:

--- Zitat ---Verunsicherung bitte nicht mit Jammern verwechseln.
--- Ende Zitat ---
@Thomas S.
Genau!!!

Da wäre mal eine Frage:
Alles schreit wg. e.on und deren Preiserhöhung um 9,9%.  Lt. Wirtschaftsminister soll sich ja das Kartellamt, oder wer auch immer, die Preise  ganau ansehen.
Was ist denn mit den anderen Versorgern, z.B. EWE mit satt 15% (im NT sogar 41%)? Kommen die automatisch mit auf den Prüfstand, oder muss man da noch was tun?
Wenn ja, was? Denn die Preise gelten z.T. schon zum 1.11.

RR-E-ft:
@Thomas S./ enerveto

Es geht hier doch immer nur um die eine Sache.

An erster Stelle muss  doch die Frage stehen, was man selbst erreichen will, was das Ziel sein soll. Die zweite Überlegung muss sein, ob und  ggf. wie man dieses Ziel bei möglichst geringem Aufwand erreichen kann. Schließlich stellt sich die Frage, ob man dabei agiert oder nur reagiert.

Die Verbraucher wollen möglichst preisgünstig Energie geliefert bekommen zu angemessenen Preisen.

Die Lage stellt sich wohl derzeit wie folgt dar:

§ 315 BGB zieht nur da, wo ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht besteht (Tarifkunden/ Grundversorgung/ Ersatzversorgung) oder ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte bereits  bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

Während der Kartellsenat des BGH dabei wohl das Gesamtentgelt kontrolliert, will der VIII. Zivilsenat wohl nur die laufenden Preiserhöhungen kontrollieren, soweit sie vom Kunden  überhaupt schon angegriffen wurden. Nach  letzterer Auffassung ist es damit nicht möglich, ein bereits überteuertes Preisniveau abzusenken.

§ 307 BGB kann nur helfen, Preiserhöhungen in einem konkreten, bereits bestehenden Vertragsverhältnis abzuwehren, aber nicht, um ein bereits überhöhtes Preisniveau abzusenken.

Sowohl § 315 BGB als auch § 307 BGB setzen im Zweifel ein aufwendiges und mit Kosten verbundenes Gerichtsverfahren zur endgültigen Klärung voraus. Solche Verfahren können sich über Jahre ziehen und schwere Aktenordner mit Papier füllen. Billig sind sie nicht zu haben. Wer am Ende unterliegt, trägt alle Kosten.

Was man dadurch nach alldem wohl nicht erreichen kann, ist ,dass die Lieferanten von sich aus kurzfristig lediglich angemessene Preise anbieten. Eine kurzfristige wie nachhhaltige Änderung der Preispolitik erreicht man nur durch einen konsequenten massenhaften Wechsel, der einen Kampf um Marktanteile nach sich zieht. Der Kampf um Marktanteile kann bei einem Commodity wie Strom oder Gas regelmäßig nur über den Preis erfolgen.


Auch wollte ich nicht Energiekonzerne mit O. b. L. gleichsetzen und habe es auch nicht getan. Es ging mir allein darum, auf ein Prinzip/ eine Strategie hinzuweisen.

Wer den Konzernen als Verbraucher z. B. zum Vorwurf macht, dass diese mit seinem Geld weltweit expandieren, der sollte darüber nicht in einem zu nur wehklagen, wenn er ggf. die Möglichkeit hat, ihnen sein Geld gar nicht erst zu geben. Solchen Konzernen dann als Verbraucher nach Möglichkeit  sein Geld gar nicht erst zu geben, wäre einzig konsequent. Nicht mehr und nicht weniger.

Selbstverständlich kann es vorteilhaft sein, Zeit aufzuwenden, um etwa Clausewitz zu studieren und daraus Strategie zu lernen.  Deshalb ist man noch lange kein Bellizist, der den Krieg befürwortet. Aber wenn man Auseindersetzungen führt, sich zu solchen entschließt, dann kommt man an bestimmten Erkenntnissen nicht vorbei, die man sich entweder anlesen kann oder als Erfahrung erst selbst machen muss.

Natürlich ist es nicht umsichtig, sich wehrhaft zu zeigen, eine Klage zu provozieren und im Falle einer solchen Klage, also der logischen Fortsetzung der Auseinandersetzung mit anderen Mitteln, erst festzustellen, dass man ja noch gar keinen Anwalt hat, den man dafür braucht. Verunsichert kann doch wohl nur der werden/ sein, der nicht vorausschauend plant. Auch beim Schach gnügt es zum Erfolg nicht, einen ersten guten Zug zu machen. Auch dabei entwickelt sich die spielerische Auseinandersetzung nicht statisch, sondern dynamisch weiter.

Und es lohnt sich gewiss, jeden Tag neu zu überlegen und nachzudenken, ggf. nachzujustieren. Und das sollte dann auch jeder getrost tun.

Natürlich beruhen die dauernden Preiserhöhungen - jedenfalls seit kurzem - auch auf der bequemen Unbeweglichkeit der Stromkunden selbst, die selbstverständlich ausgenutzt wird, weil Faulheit eben bestraft wird:

Würden etwa alle aktuell grundversorgten E.ON- Stromkunden sofort und auf der Stelle zu E wie Einfach wechseln, so bekämen sie zwar immer noch die Rechnung von diesem Konzern, aber ihre Strompreise würden sogar sofort um 1 Cent/ kWh sinken und wären ohne Aufpreis für 2 Jahre garantiert. Es gäbe demnach effektiv diese E.ON- Strompreiserhöhung in der Grundversorgung gar nicht, sondern sogar eine Preissenkung. Nur wer sich jetzt nicht bewegt, soll (deshalb) überhaupt den nochmals um ca. 10 Prozent erhöhten Strompreis zu zahlen haben. Der skizzierte Wechsel/ Nichtwechsel macht wohl einen Preisunterschied von ca. 3 Cent/ kWh aus. Für einen Haushalt mit 6.000 kWh/ a ließen sich dabei 180 EUR/ Jahr sparen. Wer bisher nichts gegen Strompreiserhöhungen unternommen hatte und sich jetzt auch für 180 EUR/ Jahr  nicht bewegt, statt dessen in einem aufwendigem Rechtsstreit sein Heil sucht, um (nur) beim endgültigen Obsiegen den bisherigen Preis weiter zu zahlen, der muss sich schon die Frage stellen, ob er wirklich alles richtig macht.  Ebenso, wer eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Das ändert nichts daran, dass die beabsichtigten weiteren Strompreiserhöhungen nicht gerechtfertigt erscheinen, nachdem E.ON selbst beweist, dass es anders gehen kann.

Fakt ist, dass man diesen Preisprotest am einfachsten erklären kann:

http://www.wechseln.de

Wenn Beiträge nicht auch ein Stück weit provozieren, denkt niemand darüber nach. ;)

Höchst provokant wäre ggf. der Hinweis, dass der Bärtige wegen der vorgeworfenen Tat wohl noch gar nicht rechtskräftig verurteilt ist, für diesen deshalb möglicherweise noch die Unschuldsvermutung streitet, auch wenn er sich selbst bezichtigt haben mag. Er könnte ja wohl noch widerrufen. Woran man nicht nur als Strafverteidiger alles denken muss. Das ist hier überhaupt nicht unser Thema.



@Dede1

Man kann sich wegen der Preiserhöhungen beim Bundeskartellamt beschweren und eine Prüfung anregen, ob diese drastische Preiserhöhung gegenüber Kleinkunden nicht etwa überwiegend auf dem missbräuchlichen Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens beruht. Das sollte man pünktlich zum 02.11. tun, wenn die erhöhten Preise tatsächlich in der Welt sind. Bisher kann EWE alles noch wieder wegen Fehlalarm abblasen. Möglicherweise stellt man in der verbleibenden Zeit noch selbst fest, dass man sich dabei etwa in der einen oder anderen Weise verkalkuliert hat. Könnte doch sein. ;)

Auch kann man der Bundeskanzlerin ein Schreiben/ Mail schicken, ob sie  sich nicht ggf. von EWE vorrechnen lassen könnte, wie sich die neuen Preise konkret ergeben sollen. Immerhin ist der EWE- Vorstandsvorsitzende  Herr Dr. Brinker zugleich BDEW- Präsident und da lohnt es sich schon mal exemplarisch genauer nachzurechnen, wie sich wohl das eine aus dem anderen ergeben soll. Schließlich hat wohl auch kein anderer Versorger prozentual so kräftig zugelangt.

Schließlich kann man sich beim Bundeskartellamt beschweren und ggf. trotzdem wechseln.

Jeder entscheidet also selbst, ob und wie er Preistreibern einheizt/ einheitzern lässt.

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