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Autor Thema: Jahresendabrechnung der Stadtwerke Remscheid mit den neuen P  (Gelesen 7937 mal)

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Offline raha

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Hallo zusammen,

nun habe ich die Endabrechnung für 2004/2005 erhalten – erwartungsgemäss mit den ab 1.11.04 erhöhten Gaspreisen; obwohl ich per November mit dem von Ihnen empfohlenen Musterschreiben widersprochen habe.
Die Stadtwerke Remscheid errechnen eine Nachforderung in Höhe von 0,22 EUR. Nach meiner Rechnung würde ein Guthaben von etwa 30 EUR entstehen. Dazu eine kurze Frage:

Der Gaspreis lag bis Oktober bei 3,89 Cent, ab November bei 4,29 Cent. Ich habe widersprochen und die Abschlagzahlungen ab November um 2% erhöht unter Vorbehalt gezahlt. Mit welchem Betrag rechne ich jetzt ab November zur Ermittlung des Guthabens? Gelten die 3,89 Cent weiterhin bis zum Nachweis der Billigkeit oder muss ich ab November mit dem Plus von 2% (= 3,968 Cent) rechnen?

Besten Dank im voraus. Die weiteren Schritte habe ich Ihren Antworten aus dem Beitrag
     \"Abschläge auf jeden Fall kürzen? Schreiben EWR Remscheid / 1.4.05\"
 entnommen.

Grüsse in die Runde
raha

Offline Cremer

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Jahresendabrechnung der Stadtwerke Remscheid mit den neuen P
« Antwort #1 am: 05. April 2005, 15:19:49 »
hallo reha,

Verstehe ich das richtig, dass trotz der Erhöhung der Gaspreise nur eine Nachforderung von 0,22 Euro  entstanden ist. Dann waren die Abschläge - natürlich aus Ihrer Sicht-  zu hoch gewesen, wenn Sie jetzt die 3,968 Cent zu grundlegen und auf ein Guthaben von ca. 30 Euro kommen.

Sie hätten bereits sofort im November die Abschläge kürzen müssen auf die Preisbasis Oktober plus 2%, denn das Guthaben von ca. 30 Euro rücken die Stadtwerke Ihnen nicht raus.   :(  Somit wären Sie bestimmt in einen Nachzahlungsmodus gekommen und hätten diesen nicht akzeptieren brauchen, bzw. nur den von Ihnen errechneten Betrag  :lol:
MFG
Gerd Cremer
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Offline raha

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Jahresendabrechnung der Stadtwerke Remscheid mit den neuen P
« Antwort #2 am: 05. April 2005, 16:44:41 »
Hallo Herr Cremer, prinzipiell haben Sie`s richtig verstanden:

obwohl die Stadtwerke mit ihren neuen Preisen ab 1.11.04 rechnen, habe ich \"nur\" eine Nachzahlung von 0,22 EUR.
Mit dieser Preiserhöhung per November wurden jedoch die Abschlagzahlungen nicht hochgesetzt - die waren im ganzen Jahr 2004 entsprechend hoch bzw. wohl offensichtlich zu hoch.

Im Forumsbeitrag
 
   \"Abschläge auf jeden Fall kürzen? Schreiben EWR Remscheid\" vom 1.4.05 / Froggi
 
ist jedoch der Fall ähnlich beschrieben. Die Antworten dort hatte ich so verstanden, dass er sein selbtserrechnetes Guthaben bei der nächsten Zahlung abziehen möge und so doch zu seinem Guthaben kommen würde!? Hab ich das falsch verstanden?

Meine ursprüngliches Problem war - wie errechne ich mein Guthaben? Der Preis bis Oktober .... ist der weiterhin für mich massgeblich, weil ich widersprochen habe? Dann wäre mein Guthaben etwas höher.
Oder nehme ich den Preis bis Oktober 04 und schlage 2% \"good will\" drauf - dann wäre mein Guthaben eben bei etwas unter 30 EUR.
Jedenfalls hätte ich nie eine Nachzahlung.

Nochmals Dank im voraus

Offline Cremer

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Jahresendabrechnung der Stadtwerke Remscheid mit den neuen P
« Antwort #3 am: 05. April 2005, 21:59:09 »
Hallo raha,

ich empfehle den Preis Oktober 2004 plus 2% zu nehmen und den Gesamtbetrag zu errechnen. Ihr errechnetes Guthaben von ca. 30 Euro müßten Sie rechtlich einklagen, oder Sie ziehen es bei der nächsten Zahlung ab. Das ist jedoch nicht rechtskonform. Nur welche Möglichkeiten bleiben dem Versorger, wenn Sie abziehen? Eigentlich keine außer klagen. Mahnen und Sprerren ist auch nicht unbedingt möglich, siehe \"Die Rechtslage ist unklar\" unter www.zfk.de/Hintergrund

Ich würde also abziehen. Da ich selber auch ein Guthaben von ca. 2,20 und 6,50 € aus 2004 habe, werde ich diese bei der Verrechnung der nächsten Jahresrechnung im Januar 2006 zum Abzug bringen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline raha

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Jahresendabrechnung der Stadtwerke Remscheid mit den neuen P
« Antwort #4 am: 06. April 2005, 07:42:52 »
Hallo Herr Cremer,

ich werde den Betrag abziehen. Mag sein, dass die Rechtslage unklar ist.... dann lass ichs mal drauf ankommen. Vielleicht klärt sie sich ja auf diesem Weg; das würde ich in Kauf nehmen.

Wird Zeit, dass sich in diesem Land einiges klärt, oder? Hier macht doch mittlerweile jeder was er will um, an das Geld des Bürgers/Verbrauchers/Betroffenen zu kommen.

Grüsse und besten Dank
raha

Offline RR-E-ft

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Jahresendabrechnung der Stadtwerke Remscheid mit den neuen P
« Antwort #5 am: 06. April 2005, 11:27:41 »
@raha

Erfahrungsgemäß ist es so, dass Kleinstforderungen unter 30 EUR von den Versorgern nur angemahnt, jedoch nicht gerichtlich verfolgt werden wegen des damit verbundenen Aufwandes....

Entsprechende Forderungen werden irgendwann einfach ausgebucht.

Es ist jedoch immer tunlich darauf zu achten, dass bei allen folgenden Zahlungen vom Kunden genau bestimmt wird, worauf er diese leistet, damit der Versorger seinerseits nicht etwa zu einer anderweitigen Verrechnung gem. § 366 ff. BGB berechtigt ist, was sonst zur Folge haben könnte, dass man die offene Forderungen immer wieder \"mitzieht\".


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline raha

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Jahresendabrechnung der Stadtwerke Remscheid mit den neuen P
« Antwort #6 am: 06. April 2005, 12:20:14 »
OK, ich sollte wohl mit sep. Post meine Berechnung des Guthabens klarstellen und bei der nächsten (gekürzten) Abschlagzahlung nochmal darauf hinweisen.

Bedankt

 

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