Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON, ich komme nicht weiter!  (Gelesen 4707 mal)

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Offline Jace

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E.ON, ich komme nicht weiter!
« am: 19. Oktober 2007, 11:10:04 »
Hallo!
Nach den neuerlichen Problemen mit meinen Stromlieferant eon komme ich einfach nicht weiter und habe bei der Suche dieses Forum entdeckt.

Ich hoffe, daß hier einige Fragen beantwortet werden können, ich lege mal los, der Fall ist nicht so sehr leicht zu erklären, ich versuche es einmal:

Nach der Jahresabrechnung 2006 habe ich Widerspruch gegen die ab dem 01.01.2006 getätigte Preiserhöhung eingelegt. EON hat dann mit einem Standardschreiben reagiert, was ich nicht akzeptieren wollte.

Es folgten weitere Aufforderungen meinerseits, mir die Notwendigkeit dieser Preiserhöhung mitzuteilen, die Mißbilligung sprach ich ebenso aus. EON reagierte darauf mit einem Schreiben, daß die Preiserhöhung genehmigt wurde und auch andere Energieversorger ja schließich die Preise erhöhten. Weiterhin machte mich EON darauf aufmerksam, daß mir die Preiserhöhung ja aus der Presse bekannt sein soll, was ich verneinte, da ich keine Tagespost etc. erhalte. Wieder kam ein Standardschreiben, worauf ich erneut antwortete. Wieder eines von insgesamt 3 Standardschreiben!

Danach ist mir der Kragen geplatzt und ich verfaßte einen saftigen Brief, in dem ich die Notwendigkeit der Preiserhöhung anhand der Bilanz und den Kennzahlen für die angeblich gestiegenen Bezugs- und Personalkosten widerlegte. Auch der Satz: Schließlich erhöhen andere ja auch... machte mich rasend. Ich muß zugeben, meine Briefe sind in der Beziehung nicht nett formuliert, bei Interesse würde ich diese zur Verfügung stellen  :)

Nach diesem Brief erhielt ich keine Antwort mehr. Auf jeder Abschlagszahlung ab Oktober 2006 vermerkte ich den für mich verbindlichen Strompreis von 0,15310 netto Euro/kwh.

Es folgte jetzt die Jahresabrechnung 2007, Berechnungsgrundlage natürlich der teurere Preis.

Ich legte erneut Widerspruch ein und machte eine eigene Rechnung auf, ich überwies nur den aus meiner Rechnung ersichtlichen Differenzbetrag. Auch auf diesen Widerspruch aus dem September 2007wurde bis heute nicht reagiert.

Gestern bekam ich ein Schreiben, daß die Arbeits- und Leistungspreise ab 01.01.2008 angehoben werden. Darin wird die Erhöhung mit der gestiegenen Nachfrage begründet.
Der Arbeitspreis steigt von 19,90 auf 21,30 Ct/kwh (+ 7 %)
Leistungspreis steigt von 43,73 auf 60,00 Euro p. a. (+37,2 %)

Was mache ich jetzt? Erneut einen Widerspruch gegen diese, diesmal mir angezeigte Erhöhung einlegen? Die Überwachung der Stromkonzerne sowie die Genehmigungspflicht von Strompreiserhöhungen wurden doch abgeschafft, oder?

Weiterhin steht in der Broschüre, daß wenn ich den Vertrag nicht kündige, gelten die Preise als vereinbart! Schweigen ist doch keine Zustimmung gem. BGB???

Ich hoffe auf einen Tipp zu weiteren Vorgehensweise, zumal auch andere Stromversorger bei einem evtl. Wechsel auch schon wieder an der Preisschraube drehen.

Liebe Grüße

Offline Cremer

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E.ON, ich komme nicht weiter!
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2007, 13:03:22 »
@Jace,

zunächst herzlich willkommen hier im Forum.

Ich rate zunächst mal ein eingehendes \"Studium\" der verschiedenen Postings, dass zeigt auch wie man weiter verfahren sollte.

Auch auf der Seite des BdE finden Sie entsprechende Links

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600&st_id=600&content_news_detail=4810&back_cont_id=600

Ihr Problem ist wie bei vielen Widersprüchlern.

Ich empfehle Widersprüche bei jeder Preiserhöhung mit Musterbrief einzulegen.

Abschläge kürzen, soweit, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung auf Ihre erstellte Jahresrechnung überbleibt.

Sie brauchen nichts zu kündigen, außer sie wollen den Versorger wechseln oder ziehen in ein anderes Versorgungsnetz um.

eigene Jahresrechnung auf der Preisbasis der Widerspruchs erstellen und nur diese Differenz leisten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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E.ON, ich komme nicht weiter!
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2007, 13:20:32 »
@Cremer

Was sagen Sie, wenn es sich um einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung handeln sollte?

@Jace

Für jeden E.ON Regionalversorger gibt es bereist einen besonderen Thread. Wenn Sie mitteilen, um welchen Versorger es sich konkret handelt, wird Herr Cremer Ihren Beitrag sicher gern dorthin verschieben, so dass Sie auch gleich den Stand der Diskussion anderer Betroffener erfahren und mit diesen über das weitere Vorgehen vor Ort diskutieren können.

Offline Jace

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E.ON, ich komme nicht weiter!
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2007, 15:33:18 »
@ Cremer
Vielen Dank erst einmal. Ich habe mich hier schon durchgewühlt und habe ja bereits Widerspruch und die ganze Palette mit Rechnungskürzungen angewandt. Das ganze läuft ja bereits seit 2006 so. Jedoch reagiert EON ja nicht mehr auf meine Briefe.

Jedoch stellen sich hier jetzt die Fragen:
1. Wurde die Preisaufsicht dieses Jahr von der Regierung und somit auch die Genehmigungspflicht von Preiserhöhungen nicht beendet?
2. Dann kann man sich nämlich nicht mehr mit dem §315 BGB wehren, sondern dann ist das Einzelvertragsrecht bindent oder nicht?
3. Ein Schweigen gilt zwischen Nichtkaufleuten nicht als Annahme! Ist es sinnvoll meinen \"großen Freund\" nochmals davon in Kenntnis zu setzen?

Weiterhin möchte ich den Anbieter eigentlich nicht wechseln, da ich keinen finde, der unter dem Preis den ich jetzt an EON edis zahle liegt. Da liegt ja das ganze Problem, wenn ich jemanden finden würde, der unter dem Preis von 2005 liegt, würde ich wechseln und den Gott nen guten Mann sein lassen. Ist aber nicht der Fall...

@RR-E-ft
Es handelt sich um den Standardtarif von EON, welcher sich local classic nennt. Ich hoffe doch, daß es der Grundversorgungsvertrag ist.

Grüße

 

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