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Autor Thema: Stromerhöhung E.ON edis - Frage?  (Gelesen 7216 mal)

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Offline DowJoe

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Stromerhöhung E.ON edis - Frage?
« am: 08. November 2007, 22:23:32 »
Ein Hallo an Alle,

mein EVU die Fa. E.ON edis hat dieser Tage mal wieder saftig zum 01.01.2008 die Preise erhöht und auch gleich noch die AGB dahingehend geändert, dass ich dann ab dem 01.01. eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten habe. Bisher konnte ich immer Monatlich kündigen. Wenn ich nicht innerhalb eines Monats mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehme, dann gelten ab 01.01. der neue Tarif und die neuen AGB. Ich bin normaler Tarifkunde und habe drei Zähler, mit einem Zähler habe ich im September schon mal einen Wechselversuch gestartet, da ist aber der neue Versorger etwas langsam. Ist fraglich ob der das bis zum 01.01. in die Reihe bekommt.
Ich habe jetzt um Zeit zu gewinnen für die beiden anderen Verträge ein Musterschreiben an das EVU gesandt, wo ich Ihnen mitteile, dass ich dem neuen Tarif und den AGB widerspreche und verlangt mir Ihre Kalkulation offen zu legen. Weiterhin, dass ich bis zur Offenlegung der Kalkulation oder bis ein neuer Versorger gefunden ist zu den alten Bedingungen weiter beliefert werden will.
Jetzt kommt meine eigentliche Frage.
Ich wollte nicht gleich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, da ich damit auf alle Fälle in die Notversorgung des EVU falle.
Geht das so???
Das EVU weis sicherlich warum sie solche Fristen setzt, den es dauert ja mindestens zwei bis vier Monate bis so ein Wechsel vollzogen ist.
Sollte ich zur Sicherheit für den ersten Vertrag das Schreiben auch noch hinterher senden, falls der neue Versorger nicht aus dem Knick kommt. Bei jedem Anbieterwechsel den ich in den letzten Jahren so vollzogen habe, hat  E.ON edis immer schön gemauert, die Anträge verschleppt bis zum geht nicht mehr. Es gab Zeiten, da stand ich zwei Mal die Woche bei denen auf der Matte, damit die überhaupt was tun. Da gab es dann schon mal Aussagen wie, wir legen fest zu wem sie wechseln dürfen. Nette Kerlchen nicht.
Mein Ziel ist es mit allen drei Zählern zum gleichen Versorger zu wechseln, ohne in diese 12 Monatsfalle zu tappen. Dann habe ich nämlich echt Trauer, wenn ich weitere 12 Monate an diese Halsabschneider gebunden bin.
Schon mal Danke für die Antworten!  :D
mfg.
Dow Joe

Offline bjo

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Stromerhöhung E.ON edis - Frage?
« Antwort #1 am: 08. November 2007, 23:02:18 »
Hallo,
warum 3 Zähler, lass doch mal durch einen Fachmann prüfen ob es möglich ist die Anlage so zusammen zu legen das du auf Zähler verzichten kannst. Das spart Grundgebühr!
Wenn die Zähler z. B. alle in einem Zählerschrank sitzen braucht der Fachmann max. 1 Stunde!

Nicht immer ist der neue Energieversorger Schuld wenn´s lange dauert!
ich hab bisher 4 mal gewechselt und es nie länger als 3 Wochen gedauert!

Such dir bei www.verivox.de deinen neuen Anbieter aus und frag nach einer Zeit nach ob er schon Antwort vom alten Anbieter bekommen hat!
Wenn du die Auskunft bekommst das es unüblich lange dauert dem alten
Versorger auf die Pelle rücken und mit der Bundesnetzagentur drohen!

Offline DowJoe

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Stromerhöhung E.ON edis - Frage?
« Antwort #2 am: 09. November 2007, 00:13:22 »
Zitat
Original von bjo
Hallo,
warum 3 Zähler, lass doch mal durch einen Fachmann prüfen ob es möglich ist die Anlage so zusammen zu legen das du auf Zähler verzichten kannst. Das spart Grundgebühr!
Wenn die Zähler z. B. alle in einem Zählerschrank sitzen braucht der Fachmann max. 1 Stunde!

Nicht immer ist der neue Energieversorger Schuld wenn´s lange dauert!
ich hab bisher 4 mal gewechselt und es nie länger als 3 Wochen gedauert!

Such dir bei www.verivox.de deinen neuen Anbieter aus und frag nach einer Zeit nach ob er schon Antwort vom alten Anbieter bekommen hat!
Wenn du die Auskunft bekommst das es unüblich lange dauert dem alten
Versorger auf die Pelle rücken und mit der Bundesnetzagentur drohen!

@bjo
Dank ersteinmal für die Antwort!
Drei Zähler wegen EFH mit Einlieger, müssen demnach bleiben.
Den neuen Anbieter (siehe Beitrag) habe ich schon. Der gibt schon mal von sich aus 8 Wochen an. In einigen negativen Beiträgen konnte ich aber lesen, dass einige bis zu einem halben Jahr gewartet haben und jetzt wo der Ansturm los läuft zum Jahresende. Mh!
Mich interessiert hauptsächlich, ob ich um die Sonderkündigung ersteinmal drum rum komme oder nicht!
mfg.
Dow Joe

Offline RR-E-ft

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Stromerhöhung E.ON edis - Frage?
« Antwort #3 am: 09. November 2007, 01:17:45 »
Zitat
Original von DowJoe
Ein Hallo an Alle,

mein EVU die Fa. E.ON edis hat dieser Tage mal wieder saftig zum 01.01.2008 die Preise erhöht und auch gleich noch die AGB dahingehend geändert, dass ich dann ab dem 01.01. eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten habe.


@Dow Joe

Das ist doch vollkommener Unfug.

Das Unternehmen kann die AGB gar nicht einseitig ändern (§ 305 BGB).

Wenn bereits ein Sondervertrag besteht, ist die Frage, ob überhaupt AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und ob eine ggf. darin enthaltene Preisänderungsklausel überhaupt wirksam ist (§ 307 BGB).

Gibt es keine wirksame Preisänderungsklausel im bestehenden Vertrag, fällt die Preiserhöhung sowieso wegen Bodennebel aus, ohne dass man dafür selbst kündigen muss.

Wenn man noch Kunde in der Grundversorgung ist, kann man durch einen Wechsel zu E.ON E wie einfach den derzeitigen Arbeitspreis sogar um 1 Cent/ kWh senken und erhält ohne Aufpreis sogar einen Preisdeckel für zwei Jahre. Dann fällt die geplante Preiserhöhung nicht nur aus, sondern man bekommt bei E.ON sogar eine Preissenkung, siehe
http://www.e-wie-einfach.de./privatkunden/

Das sagt Edis den eigenen Kunden nur nicht. Die behaupten stumpf, E.ON müsste die Strompreise noch weiter erhöhen (und dann noch mal), was offensichtlich gar nicht stimmt, wie man doch sieht.

E.ON kann die Strompreise sogar sofort senken, nur eben andere E.ON Feldpostnummer erforderlich, die man innerhalb von Sekunden online bestellt.

Wer sich von E.ON nicht mehr für dumm verkaufen lassen möchte, kann auch gleich zu einem günstigeren Ökostromanbieter wechseln, um der gierigen Steckdose nicht noch mehr Geld in den Rachen zu werfen, siehe unter http://www.wechseln.de de oder http://www.verivox.de.

Und wer viel Aufwand haben will, um nur seinen bisherigen hohen Grundversorgungstarif weiter an Edis zu zahlen, der kann auch den erhöhten Grundversorgungstarif insgesamt als unbillig rügen und gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV den Billigkeitsnachweis gem. § 315 BGB verlangen.

Aber wer braucht schon noch Edis? Hör mir auf mit denen.

E.ON treibt voran.
Die Strom- und Gaspreise in Deutschland.
Ohne uns.

Niemand braucht E.ON. Kündigen wir E.ON die Verträge.

Es wäre wohl nur selten dämlich, nach einer Kündigung weiter bei Edis zu bleiben, wenn es doch woanders besser geht und man dem Konzern sowieso kein Geld mehr hinterherwerfen wollte.

Übrigends, wenn die Kündigung zum Lieferantenwechsel vor dem Wirksamwerden der Preiserhöhung am 01.01.2008 bei Edis ist, dann fällt die Preiserhöhung auch aus. So steht es in der StromGVV. Edis muss dann bis zum Winke Winke den Strom auf jeden Fall noch zum alten Preis weiter liefern. Aber natürlich will jeder so schnell weg wie möglich. Verständlich.

Also nicht mehr festkleben. Abhauen und sparen.

Wichtig ist, dass Edis recht bald die Kündigung im Kasten hat.

Und bitte nicht so egoistisch sein und Verwandten, Freunden, Kollegen, Nachbarn, Beklannten, Mitbürgern in der eigenen Stadt, im Landkreis und im Land die frohe Kunde über die jetzt bestehenden Sparmöglichkeiten nicht auch sofort mitzuteilen, um sie alle mitzunehmen zu den neuen besseren Ufern.

Nie wieder Ärger wegen einer Edis- Strompreiserhöhung !

Besser geht´s doch gar nicht.

Offline bjo

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Stromerhöhung E.ON edis - Frage?
« Antwort #4 am: 09. November 2007, 07:53:06 »
Zähler,
wenn ich das richtig verstehe ist der dritte Zähler für den Strom der von beiden Wohnungen gemeinsam verbraucht wird. Heizungssteuerung, Treppenhauslicht usw..
In den meisten Fällen ist bei der Jahresabrechnung der die Grundgebühr des Zählers bei weitem mehr als der verbrauchte Strom. D. h. versuch mit dem Bewohner eine Pauschale auszumachen!
Ihr fahrt damit beide günstiger!

Beispiel:
Grundgebühr pro Monat: 14,50 EUR
Verbrauch pro Monat: 5,00 EUR
---------------------------------------------
= 19,50 EUR / Monat für beide zusammen!
- > 9,75 EUR / Monat für jeden

wenn du jetzt den Allgemeinstrom auf deinen Zähler aufschalten läßt
und von Bewohner der Eigentumswohnung 5 EUR / Monat nimmst sparen
beide!

Offline DowJoe

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Stromerhöhung E.ON edis - Frage?
« Antwort #5 am: 12. November 2007, 18:58:06 »
@bjo
Dank, für den Tipp. Der Hauszähler hat nur leider den meisten Verbrauch (6500kwh), geht daher auch nicht. Ich wollte beim Bauen damals den Hauszähler an meinen Zähler, als Unterzähler einbauen lassen. Die edis verweigerte damals die Zustimmung, Unterzähler werden nicht zugelassen! Und weil es so schön ist, musste ich dann noch einen großen Zählerschrank nehmen, weil bei drei Zählern muss ein Zählerschrank mit vier Plätzen verbaut werden.

@RR-E-ft
Mh? Steh ich auf dem Schlauch? Was heißt „Das ist doch vollkommener Unfug.“?
Dachten Sie ich sauge mir das jetzt aus den Fingern?
Dass die Fa. E.ON etwas nicht machen darf, heißt doch nicht dass sie das nicht macht!
Willkommen in der Realen Welt!
Ich möchte auch nicht zu E wie einfach wechsel, ein E reicht mir schon.  :D Der neue Anbieter ist schon gefunden. Nur leider braucht der wie geschrieben etwas Zeit.
Wenn ich mal davon ausgehe, dass Sie mir nur Helfen wollten, dann bedanke ich mich zumindest mal ganz höflich für den Beitrag!

Mein Problem ist immer noch die Juristische Frage, ob der Widerspruch ausreicht um auch nach dem 31.12.2007 aus dem edis Vertrag raus zukommen oder ob es sinnvoller ist zum 31.12.2007 mit Sonderkündigung und eventuell übergangsweise Notversorgung zu leben.

mfg.
Dow Joe
mfg.
Dow Joe

 

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