Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromsperrung  (Gelesen 15516 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline FHM

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« am: 16. Oktober 2007, 19:48:42 »
Guten Abend,
ich habe ein kleines Problem mit der EON Avacon das sich wie folgt zusammensetzt.

In der Jahresverbrauchsabrechnung hatten wir bei Erdgas hatten wir eine Nachzahlung von 300 EUR und beim Strom von 90 EUR. Wir haben zwei Vetragskonten, eins für Strom und eins für Erdgas.
Wir konnten die 390 EUR nicht auf einmal bezahlen und dann kamen wir mit 2 Abschlägen (einmal Gas und einmal Strom) in Verzug.
Wir sind dann zum Sachbearbeiter und haben über die Nachzahlung und über die fälligen Abschlagszahlungen eine Ratenvereinbarung (Insgesamt 640 EUR, zahlbar in 7 Raten) abgeschlossen, die auch bezahlt wird. Die Ratenvereinbarung läuft auf das Vetragskonto des Gases, da laut Avacon nur eine Ratenvereinbarung geben darf.

Nun bekam ich letzte Woche Post von der Avacon mit der Ankündigung das der Strom abgestellt wird. natürlich habe ich mich sofort dran gesetzt und nachgefragt was denn nicht bezahlt worden wäre. Die Auskunft ist das 3 Abschläge für Strom offen sind. Wir könnnen aber anhand von unseren Überweisungen belegen, das diese Abschlagszahlungen von uns bezahlt wurden.
Heute habe ich nochmal mit dem Servicecenter gesprochen und ihnen das mitgeteilt. Antwort war das bei ihnen das als offen ist und ich zahlen soll, ansonsten wird am Donnerstag der Strom abgeschaltet. Ich habe mir dann die genauen Zahlen geben lassen und die darauf hingewiesen das ich eine Ratenvereinbarung habe, in der ich alles was offen war abzahle. Darauf wurde erwiedert das dies gar nicht geht das man mehrere offen Beträge aus verschiedenen Vertragskonten zusammenfasst. Außerdem wäre beim Erdgas auch noch 300 EUR offen!?
Auf meine Frage warum ich eine Ratenvereinbarung über 640 EUR habe, aber die offene Gasrechnung weniger ist, konnten sie mir nicht erklären.

Heute habe ich mich hingesetzt und habe durchgerechnet.
Ich zahle meine Abschläge für Gas und Strom und die Raten. Aber die buchen meine Raten nicht korrekt, deswegen gibt es Differenzen. Laut meiner Rechnung, die ich mit meinen Überweisungen und der Ratenvereinbarung belegen kann, bin ich mit der Avacon 0 auf 0, also nicht im Rückstand.

Wie kann ich den Leuten da begreiflich machen das alles in ordnung ist und der Fehler bei ihnen liegt? Morgen fahre ich zur Niederlassung und versuche das da zu klären, aber nach dem Telefonat heute bin ich nicht zuversichtlich.
Dazu kommt das da irgendwo Mahnkosten rumschwirren, die ich aber nicht erklären kann, da ich ja nicht im Rückstand bin.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Grüße
Frank

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2007, 20:43:31 »
Hallo,
Da hilft nur ein Rechstbeistand! Der muss dann zügig tätig werden. sonst wirs dunkel.
- er sollte in dem Schreiben Schadenersatzforderungen für den Fall
der Sperre ankündigen!
- wenn du alles richtig gerechnet hast und dein Stromzähler sich in deiner Wohnung befindet, erteile Hausverbot!

wenn alles erledigt ist
- Leserbriefe in die örtliche Presse
- Kopie an die Bundesnetzagentur
- Anbieter wechseln, geht ja zumindest bei Strom!

Offline svenbianca

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 202
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2007, 21:00:28 »
Hier fehlen einfach ein paar Informationen,die mir bei der Hife dienlich wären  (bjo Antwort ist mir ein wenig voreilig. Wann waren die rechnungen? haben sie die RZ schriftlich?
Wieviel sind 3 Abschläge Strom in Euro? Sie müssen 4 Wochen vor der Sperrung eine Mahnung über die Beträge bekommen haben - ist das so? Sie müssen zwischendurch auch Mahnungen bekommen haben, wenn Abschläge nicht geleistet wurden. Wenn alles gezahlt wäre, würde ja keiner sperren wollen.
Also man sicher nicht die Stromschulden mit den gasschulden zusammenfassen, wenn man 2 Vertragskonten hat, also gehe ich hier von einem Missverständnis aus. Nun ist die Frage haben sie alles immer auf ein Vertragskonto überwiesen? ISt vielleicht deshalb der Ratenplan geplatzt, weil das Geld auf das ander VK liegt. Das alles sind Fragen die man klären sollte.

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2007, 21:06:05 »
klar muss alles sorgsam geprüft werden!
nur muß als erstes das abschalten verhindert werden!

Offline svenbianca

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 202
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #4 am: 16. Oktober 2007, 21:26:37 »
was mich immer ärgert ist das der Versorger sich ja 4 Wochen vor der Sperrung melden muss mit einer Mahnung samt Sperrandrohung, das wird eon auch nicht anders handhaben, deshalb kann der Satz \"letzte Woche bekam ich Post und Donnerstag ist schon Sperrtermin\" nie im Leben stimmen. Das Schreiben muss mindestens 4 Wochen alt sein, zudem der Außendienst vor Ort nochmal 3 Werktage vor der Sperrung persönlich vorbeikommt und einen TErmin nennt. Der oben genannte Ablauf kann meiner Meinung nach nicht stimmen, da wird fleißig geschönt. Warum sollte Eon Interesse haben einen Kunden zu sperren der pünktlich zahlt? Wenn der Kunde nach seinen Angaben bereits seit Monaten die Raten samt Abschläge überweist, dann müßte doch der offene Betrag sehr gering sein (Ratenhöhe muss ja ca. 90 Euro monatlich gewesen sein).

Meine Tipps:
Haben Sie Strom und Gas zusammen überwiesen oder die Beträge als solche gekennzeichnet. Wenn nicht würde ichversuchen durch umbuchen der ZAhlungen unter die Sperrschwelle von 100 Euro (lt. GVV) zu kommen oder halt eine  Einmalzahlung machen um darunter  zu kommen. Dann müssen die erst mal neu mahnen um wieder sperren zu können. Beim Gas dann nochmal eine Ratenzahlung verhandeln, es scheint ja Geld offen zu sein.

Offline FHM

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #5 am: 16. Oktober 2007, 22:04:08 »
Okay, ich habe vielleicht ein wenig konfus geschrieben, ich war sauer. Jetzt mit ein bisschen Abstand und nach studieren der Unterlagen antworte ich hoffentlich exakt. Also von Anfang an.

Erdgas:
Abrechnungszeitraum: 16.01.06 - 20.01.07
Bruttorechnungsbetrag: 1951,81 EUR (inkl. 5 EUR Mahngebühren)
Geleistete Abschläge: 1573,00 EUR
Nachzahlung: 378,81 EUR
Dann wurde von mir noch ein Abschlag in Höhe von 184 EUR geleistet, für den o.g. Abrechnungszeitraum, welcher sich aber mit der Berechnung überschnitten hat. Somit wurde nachträglich die Nachzahlung auf 199,81 EUR gesenkt.

Strom:
Abrechnungszeitraum: 03.01.06 - 20.01.07
Bruttorechnungsbetrag: 1026,87 EUR
Geleistete Abschläge: 933,00 EUR
Nachzahlung: 93,87 EUR
Auch hier wurde von mir noch ein Abschlag von 60 EUR überwiesen, wodurch sich die Nachzahlung auf 33,87 EUR reduzierte.

Danach konnte ich eine neue Abschlagszahlung für Erdgas (186 EUR) und für Strom (90 EUR) nicht zahlen.
Um nicht noch mehr Kosten vor uns herzuschieben, sind wir dann zu unserer Sachbearbeiterin und haben eine Ratenzahlungsvereinbarung über 644,81 EUR abgeschlossen, zahlbar in 7 Raten.
Wenn ich mir jetzt so die Beträge anschaue, dann kommt das nicht hin, ich hatte weniger offen. Das ist durch Rechnungen nachvollziehbar. Muss ich morgen noch nachfragen.

Am 20.9.07 kamen 2 Mahnungen.
Einmal 197,00 EUR (15 EUR Mahnkosten und 184 EUR Abschlag Gas).
Einmal 105,00 EUR (5 EUR Mahnkosten und 100 EUR Ratenplanforderung)
Diese Mahnungen habe ich nicht ernst genommen, da es Mahnungen von aktuellen Zahlungen waren, die am 10. des Monats fällig werden. Also Fälligkeit 10.09.07, so auch in der Mahnung vermerkt. Meine Sachbearbeiterin wußte das ich die laufenden Kosten, Abschläge und Ratenplanforderung immer erst am Monatsende bezahle, es war also abgeklärt und genehmigt.
Ein Mahnung über Strom bekam ich nicht, außerdem wurden diese Rechnungen Ende September bezahlt und auch bei der Avacon gebucht.

Am 8.10.07 bekam ich dann die Ankündigung über die Unterbrechung der Anschlussnutzung Strom.
Der geforderte Betrag ist 334,87 EUR. Der Betrag setzt sich aus Restbetrag aus Jahresabrechnung, fällige Abschläge, Inkassokosten und Mahnkosten. Aufgeschlüsselt nach einzelnen Positionen ist das nicht, nur eine Gesamtsumme.

Daraufhin wurde ich aktiv und bekam gesagt das 3 Stromabschläge (3 x 90 EUR) nicht gezahlt wurden. Dies kann ich aber per Kontoauszüge widerlegen.

Die Stromabschläge und Gasabschläge werden jeweils auf ein extra Konto überwiesen. Also einmal 90 EUR auf das Stromkonto und einmal 286 EUR auf das Gaskonto (186 EUR Abschlag Gas und 100 Ratenplan)

Ratenplan:
Der Ratenzahlungsbetrag beläuft sich auf 670,81 EUR (644,81 EUR offene Zahlungen zzgl. 26,00 EUR Bearbeitungskosten). Natürlich habe ich eine schriftliche Ratenvereinbarung.
Dieser Betrag setzt sich aus den Nachzahlungen für Strom und Gas aus 2006 zusammen, für eine nicht gezahlte Abschlagszahlung aus Mai 2007 für Gas (186 EUR) und für einen nicht gezahlten Abschlag aus Mai 2007 für Strom (90 EUR).
Die Raten belaufen sich auf 6 Raten a 100 EUR und einer Schlussrate von 70,81 EUR.
Die Raten werden auf das Konto vom Erdgas eingezahlt, wie auch auf dem Ratenzahlungsplan gefordert.

Meine Rechnung (belegbar durch Kontoauszüge):
Offen Beträge vor Ratenvereinbarung: 504, 68 EUR (Dies setzt sich zusammen aus 194,81 EUR Restforderung Gas aus Jahresabrechnung, 33,87 EUR  Restforderung Strom aus Jahresabrechnung, 186 EUR fehlender Abschlag Gas aus Mai 07 und 90 EUR fehlender Abschlag Strom aus Mai 07).
Ratenvereinbarung vom 20.06.07: 670,81 EUR (offen Forderungen von 644,81 plus 26,00 EUR Bearbeitungsgebühr).
Nach Abschluß dieser Ratenvereinbarung wurden immer alle Abschläge und der Ratenplanbetrag pünktlich überwiesen. Wurde zum Ende des Monats gezahlt, wurde die Sachbearbeiterin telefonisch darüber in Kenntniss gesetzt und es wurde abgesegnet.
Wenn ich jetzt nachrechne habe ich bei der EON Avacon ein Guthaben von 166,13 EUR, welches ich belegen kann.
Monat Oktober ist noch offen, aber das wird Ende des Monats gezahlt, was aber auch die Sachbearbeiterin weiß. Nur die ist dummerweise zur Zeit in der Türkei Urlaub machen. Die Beiträge für Oktober wären 375,00 EUR (Abschlag Gas, Abschlag Strom und Ratenplanforderung), aber die werden ja bezahlt und wurden nicht angemahnt.


Wenn noch Fragen sind, bitte fragen.

Grüße
Frank

Offline svenbianca

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 202
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2007, 22:37:28 »
Also war der Ratenplan am Anfang schon zu hoch oder? Gibt es eine sperrandrohung fürs gas? nehmen wir mal an sie haben 3x den abschlag strom nicht bezahlt, welche monate wären das? Also wenn sie alle Kontoauszüge haben, sollte die Klärung vor Ort ja kein Problem sein.
Nehmen wir mal an Sie haben wirklich zu wenig gezahlt, dann würde ich folgendes machen.
Also wenn drei Abschläge offen sind, müßten es ja der 10.08,10.09 und der 10.10. sein. Evtl. noch der 10.07., ich weiß nicht wie schnell eon mahnt.
der 10.09.07 ist also erst am 20.09. gemahnt worden und ist vor dem 20.10.07 nicht sperrfähig, dasselbe gilt für den 10.10.07, der ist nicht mal im mahnverfahren. bleiben also noch maximal 2 Abschläge von insgesamt 180 Euro, sollten Sie 81 euro einzahlen sind sie unter 100 Euro und wieder nicht sperrbar. Mahnkosten zählen nicht hinzu. Also evtl. ein paar euro einpacken und verhandeln, ende des moants siehtn es ja dann wieder besser aus. viel erfolg und schreiben sie morgen mal wie es gelaufen ist

Offline FHM

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2007, 22:59:01 »
Es gibt keine Sperrandrohung für Gas.
Laut den Unterlagen von Avacon sind die Abschlagszahlungen für Strom für folgende Monate offen:
Juli
August
September

Laut Auskunft von Avacon rechnen die die Abschlagszahlungen zuerst auf alte offene Beträge. Nur habe ich keine alten offenen Beträge, da ich ja die Ratenvereinbarung habe, welche auch getilgt wird. Selbst wenn sie verrechnen würden ohne die Ratenvereinbarung zu beachten, dann wären es 120 EUR offene Abschläge für Strom (Abschlag Mai und Restforderung aus Jahresabrechnung).

Ich weiß nicht wie ich verhandeln soll, da ich ja keine offenen Beträge habe. Wie gesagt, ich kann alles anhand von Kontoauszügen belegen.

Bei unserer Niederlassung ist im Moment kein Sachbearbeiter vor Ort, alle im Urlaub. Als Vertretung ist ein Außendienstmitarbeiter am PC, der aber im Grunde nichts weiß.
Am Mittwoch ist kein Sprechtag, fahre aber trotzdem hin um mein Glück zu versuchen. Ansonsten bleibt mir nur die Hotline, die mich aber schon angepflaumt hat und mir nicht glaubt. Habe ich bei der Niederlassung keinen Erfolg, muss ich morgen meine kompletten Unterlagen zu der Hotline schicken und um Rückruf eines verantwortlichen Mitarbeiters beten.

Wenn das nicht fruchtet stellen die mir am Donnerstag den Strom ab, ungerechtfertigt. Ich habe wirklich alles bezahlt.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stromsperrung
« Antwort #8 am: 16. Oktober 2007, 23:09:39 »
@FHM,

Stromsperre ist nur möglich, wenn der Sperrbeauftragte an die Zählereinrichtung dran kann.

Ist dies der Fall?

Weiterhin hoffe ich, dass das Ganze um die Ratenvereinbarung schriftlich vereinbart und von der Avacon bestätigt wurde. Ich würde dan den entsprechenden Sachbearbeiter von damals kontaktieren.

Ferner würde ich die Verbraucherberatung aufsuchen und um Hilfe bitten.

Letztlich gut beraten ist man, wenn man einen Anwalt umgehend einschaltet.

Was heißt \"Am Mittwoch ist kein Sprechtag\"

Der Kontakt mit der Hotline ist eben der falsche Weg m.E.  

Sie müssen den Sachbearbeiter von damals aufsuchen/telefonieren/schreiben.

Wenn möglich, die Niederlassung persönlich aufsuchen  und alles schriftlich sokumentieren lassen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline FHM

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #9 am: 16. Oktober 2007, 23:14:53 »
Er kann an die Zählereinrichtung ran, wenn ich ihn über die Türschwelle lasse. Ansonsten ist die Zählereinrichtung nicht erreichbar.

Die Ratenvereinbarung liegt hier schriftlich vor und ist auch von der Avacon bestätigt.

Der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin ist zu Zeit in der Türkei und kommt Ende Oktober wieder.

Wenn ich am Mittwoch zur Avacon fahre, dann haben die Sachbearbeiter keine Sprechzeiten, sie sind dann auf Außendienst. Im Moment sind aber beide Sachbearbeiter im Urlaub.

Ich wüßte nicht an wen ich mich wenden kann außer an die Hotline.

[Nachtrag]
Dem Sperrbeauftragten ist es egal ob ich das nachweisen kann oder nicht, er hat den Auftrag zur Sperrung, der Rest ist ihm egal. Er schreitet nicht zur Tat, wenn er von einem Vorgesetzten Bescheid bekommt, das alles okay ist.
Habe ja schon mit ihm gesprochen.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stromsperrung
« Antwort #10 am: 16. Oktober 2007, 23:34:26 »
@FHM,

nun dann dafür sorgen, dass er nicht rein kann X(

Wenn Sie mit ihm gesprochen haben, kann er Ihnen bestimmt auch erklären, wer bei Avacon den Sperrauftrag erteilt hat, vielleicht läßt sich mit diesem Sachbearbeiter die Sache klären
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline FHM

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #11 am: 17. Oktober 2007, 08:44:44 »
Mal ein kleines Update.
Ich habe soeben mit einem Sachbearbeiter gesprochen, der heute aus dem Urlaub kam. Bin mit ihm alles durchgegangen und er ist der Meinung das ich immer noch in Verzug mit 3 Abschlägen und massig Mahnkosten bin. Als Begründung führt er an das es so im System steht, und das obwohl wir meine Belege durchgegangen sind und meine Belege stimmen!?
Am Ende war er aber wahrscheinlich genervt, da er die Sperrung ausgesetzt hat  und ich das nächste Woche mit meiner Sachbearbeiterin klären soll.
Das ich einen Ratenvertrag habe ist für ihn nicht relevant, da dieser Ratenvertrag auf das Gaskonto läuft. Das aber dieser Ratenvertrag auch Stromkosten beinhaltet, glaubt er mir nicht. Und das obwohl die Beträge dann nicht stimmen können.

Auf jeden Fall will ich eine detaillierte Auflistung wie sich die Ratenvereinbarung zusammensetzt. Vielleicht ergibt sich daraus der Fehler, denn laut Avacon ist der Ratenvertrag nur über das Gaskonto, aber beim Gas waren vor dem Ratenvertrag keine 644,81 offen sondern 380,81 EUR. Für was die restlichen 264,00 EUR sind würde ich dann gerne wissen, wenn nicht für Strom.

Ich verstehe die Rechnungsweise der Avacon nicht.

Nächste Woche gehe ich dann hin und versuche das mit meiner Sachbearbeiterin zu klären. Wenn sie aber genauso stur ist und sich nicht mehr erinnern kann, weiß ich wirklich nicht wie ich noch argumentieren kann.

Mal sehen was kommt.

Grüße
Frank

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Stromsperrung
« Antwort #12 am: 17. Oktober 2007, 08:55:06 »
@ FHMI

Zitat
Ich verstehe die Rechnungsweise der Avacon nicht.

Das geht vielen Kunden so.

Offline FHM

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperrung
« Antwort #13 am: 27. Oktober 2007, 13:54:51 »
So,
ich habe jetzt Kontoauszüge für beide Vertragskonten bekommen und habe mich hingesetzt und alles per Excel berechnet.

Ich weiß wie die Avacon auf andere Beträge und Abschlagszahlungen kommt!

Strom:
In der Jahresabrechnungen stehen keine Mahnkosten und meine geleistete Abschlagszahlungen sind niedriger als die von mir gezahlten Beträge.
Die Differenz ergibt sich daraus, das die Avacon Mahnkosten, die übers Jahr berechnet wurden, mit meinen Abschlagszahlungen und Guthaben verrechnet.

Gas:
In der Jahresabrechnung stehen 5 EUR Mahnkosten.
Hier wurde Ebenfalls Guthaben und ein Überbetrag aus gezahlten Abschlägen mit Mahnkosten und Inkassokosten verrechnet.

Dadurch tauchen bei beiden Jahresabrechnungen keine, bzw. beim Strom 5 EUR,  Mahn- und Inkassokosten auf.

Als Berechnungsgrundlage wird dann ein kleinerer Betrag von Abschlagszahlungen genommen und dadurch resultiert dann auch eine geforderte Rückzahlung meinerseits.

Jetzt meine Frage. Ist das so rechtens? Kann ich da noch irgendwie gegen vorgehen?

Grüße
Frank

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Stromsperrung
« Antwort #14 am: 27. Oktober 2007, 14:51:02 »
@FHM
Wenn die geleisteten Zahlungen zweckgebunden für die Abschlagszahlungen erfolgt sind, kann der Versorger die Zahlungen nicht mit anderen Forderungen verrechnen, ganz gleich ob es sich hier um Mahngebühren oder um Forderungen aus anderen Abrechnungszeiträumen oder um Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen handelt.

Zweckgebunden ist eine Überweiung/Dauerauftrag z.B., wenn im Verwendungszweck so etwas steht wie \"Abschlag Gas 10.2007 Vertragsnr. xxx\". Ich lasse Monat/Jahr wegen Dauerauftrag weg und gebe im Verwendungszweck \"Abschlag Gas für Abrechnungsperiode ab 14.08.2007 Vertragsnr. xxx\" an, wobei der 14.08.2007 der Beginn der aktuellen Abrechnungsperiode ist.

Mit eine Verrechnung meiner Zahlungen mit Mahngebühren, die ja zudem noch nicht einmal in ihrer Höhe oder auch grundsätzlich gerechtfertigt sein müssen, wäre ich nicht einverstanden.

Gruss eislud

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz