@belkin
@FHM
Hier gehen die Meinungen auseinander, wie auch die Diskussionen an anderen Stellen hier im Forum zeigen.
Meines Erachtens werden die Abschläge frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsanforderung fällig. Die vergangene Jahresabrechnung ist meines Erachtens keine Zahlungsaufforderung sondern nur die Benennung der Zeitpunkte.
§ 17 GVV Absatz 1: Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
Die erste Zahlungsaufforderung ist deshalb meines Erachtens kostenlos.
Aber wie bereits betont, hier gehen die Meinungen auseinander.
@FHM
Da die Zahlung nicht zweckgebunden ist, scheint einer Verrechnung durch den Versorger nichts entgegenzustehen. Vielleicht nun mal den Dauerauftrag ändern.
Eine andere Frage ist noch, ob die Höhe der Mahngebühren gerechtfertigt sind, soweit sie überhaupt gerechtfertigt sind. Soweit ich mich erinnere gibt es ein immer wieder mal zitiertes BGH-Urteil, in dem eine Mahngebühr für maschinell erzeugte Mahnungen in Höhe von nicht mehr als 2,5 Euro für gerechtfertigt gehalten wurden. Es könnten auch 2,5 DM gewesen sein. Ich konnte das Urteil auf die Schnelle nicht finden, deshalb möge Mancher behaupten, dass dieser Kommentar auch keinen Wert hat. Ich sehe das allerdings anders. :-)
Man überlege sich mal, was eine Mahnung tatsächlich an Kosten verursacht. Blatt Papier, Druck, Briefumschlag und Briefmarke. Das sind wenn es hoch kommt 80 cent. Das natürlich nur dann, wenn die Mahnung vollautomatisch erzeugt wird, was bei regelmäßig mehr als 100.000 Kunden eines Versorgers schon gar nicht anders möglich ist.
5 Euro sind auf jedenfall zu viel.
Vielleicht solltest Du Dir mal Gedanken machen über einen Widerspruch gegen die Preise des Versorgers. Das ist ja Haupthema hier im Forum. Das würde dann den Geldbeutel temporär etwas entspannen.
Gruss eislud