Energiebezug > Strom (Allgemein)
Heizstrom
Cremer:
@superhaase,
--- Zitat ---Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln.
--- Ende Zitat ---
ist mir völlig unverständlich diese Aussage von Ihnen :baby:
Wasserwaage:
@superhaase
lass es lieber. Der örtliche Netzbetreiber und das Thema Regelenergie, das passt nicht. Dies ist einzig und allein Thema der ÜNB.
Zottel:
Ich hoffe dass sich knarf1972 mit den Beiträgen die sich direkt auf seine Frage bezogen, geholfen fühlt. Falls nicht, kann er sicher noch mal nachfragen. ;)
Was mich jedoch sehr erstaunt, ist der Umgangston zweier Forumsmitglieder untereinander. Offensichtlich spielt hier die Anonymität des Internets eine große Rolle.
Ich empfehle den Herren dass Sie Ihre Meinungsverschiedenheiten telefonisch klären oder noch besser, in einem persönlichen Gespräch von Angesicht zu Angesicht bei einem Getränk in gemütlicher Runde.
nachod:
Hallo,
auch ich heize mit Nachtstrom. Nun wurde der Preis nochmal auf nun 11 Cent erhöht. Ich hab einen Sondervertrag. Die Preisanpassungsklausel ist auf jeden Fall ungültig. Diese Standardpreisanpassungsklausel wird kein Gericht für gültig erklären. Allerdings kann mein Energieversorger meinen Vertrag kündigen. Der Vertrag verlängert sich immer wieder für ein weiteres Jahr. Ich hab widerspruch eingelegt wegen unwirksamer Preisklausel. Nun könnte es ja sein, das mir der Energieversorger kündigt ???
Ich will die Nachtstromheizung gegen eine andere ersetzen. Leider wir das erst in 2 oder 3 Jahren möglich sein.
Im prinzip bin ich dem Energieversorger völlig ausgeliefert. Wenn ich nicht zahle, kündigt er mir und ich hab nichts gewonnen.
Gridpem:
--- Zitat ---Original von superhaase
Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln. Auch wenn diese Kraftwerke nicht in seinem Besitz sind.
Daher bestehen entsprechende Vereinbarungen (hier geht es auch um Regelenergie) mit den örtlichen Erzeugern und auch mit dem örtlichen Versorger, die zwar nominell getrennt sind, aber doch in einem Konzern zusammenarbeiten.
--- Ende Zitat ---
Den Zugriff auf die Regelenergiekraftwerke haben nicht die örtlichen Netzbetreiber, sondern nur die Übertragungsnetzbetreiber(ÜNB), von denen wir vier (E.ON, EnBW, RWE und VET) in Deutschland haben. Die ÜNB sind allein für die Frequenzhaltung und Netzstabilität verantwortlich, die örtlichen Netzbetreiber können in diesen Prozess nicht eingreifen.
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