Energiebezug > Strom (Allgemein)
Heizstrom
Knarf1972:
Hallo, ich habe in meiner Wohnung eine sogenannte Rundgesteuerte mit Strom betriebene Speicherheizung.Mein Stromversorger hat nun den Preis pro Kwh von 7,88 Cent auf über 10 Cent brutto erhöht.
Gibt es auch für den Bezieher von deartigem Heizstrom eine Möglichkeit den Anbieter zu wechseln oder bin ich da gebunden?
Viele Grüße
Knarf1972
Zottel:
Hallo knarf1972,
wieso wechseln und nicht dem Preis insgesamt widersprechen??
Wird ein neuer Vertrag mit einem anderen / dem gleichen Stromversorger abgeschlossen, so gilt dieser Preis als vereinbart und kann nicht angefochten werden.
Ich habe bei meinem Widerspruch den Nachtstrom mit eingeschlossen.
bjo:
- Wiederspruch und Zahlungen kürzen
alternativ
- ermitteln ob NT + HT zusammen bei einem Fremdanbieter nicht billiger sind!
- wechseln mit NT Tarifen geht laut Anbieter aus technischen Gründen nicht!
Cremer:
@Knarf1972,
Anbieterwechsel bei Wärme/Nachspeicherstrom und Wärmepumpenstrom ist nicht möglich.
Sie müssen bei dem örtlichen Netzbewtreiber bleiben.
Deshalb:
Widerspruch, Abschläge kürzen, eigene Jahresrechnung erstellen.
superhaase:
Strom für Speicherheizungen sind Sonderverträge.
Daher besteht meist kein wirksam vereinbartes Preisänderungsrecht.
Ich würde hauptsächlich auf dieser Schiene fahren und dann hilfsweise die Unbiilligkeit einwenden.
Ist die Preisänderungsklausel unwirksam, darf man den Anfangspreis zahlen. Wenn man Glück hat, sind das z.B. 5 ct von vor 30 Jahren ;)
Ein Kündigungsrecht des Versorgers ist oft auch nicht vereinbart...... :P
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