Energiepolitik > Preismeldungen
Eon hebt die Preise an
RR-E-ft:
Wenn es keine Absprachen über Marktaufteilungen zwischen den sieben eigenständigen E.ON- Regionalversorgern gibt, dann stehen diese sieben Gesellschaften (potentiell) in einem Wettbewerb um Endkunden auf dem Elektrizitätsmarkt - und Gasmarkt für Kleinkunden.
Wenn diese sieben (potentiell miteinander im Wettbewerb stehenden) Gesellschaften deshalb eine Preiserhöhungsrunde zum 01.01.2008 untereinander abstimmen, ist wohl allein dies kartellrechtswidrig.
Sollte es hingegen Gebietsabsprachen (Marktaufteilung) zwischen den E.ON- Regionalgesellschaften geben, wäre auch diese Marktaufteilung wohl kartellrechtswidrig.
Hin wie her sollte deshalb das Bundeskartellamt in eine entsprechende Prüfung eintreten, ob die geplante, im Konzern ersichtlich abgestimmte Preiserhöhungsorgie nicht etwa kartellrechtswidrig ist, sei es a) wegen unzulässiger Gebietsabsprachen, sei es b) wegen unzulässiger Preisabsprachen, sei es c) wegen eines unzulässigen Preishöhenmissbrauchs oder sei es d) wegen eines bunten Mix aus den vorgenannten Punkten.
Schließlich können die geplanten Preiserhöhungen offensichtlich nicht in einem Zusammenhang mit gestiegenen Stromerzeugungskosten oder einer gestiegenen Energienachfrage auf dem bundesweiten Elektrizitätsmarkt stehen.
Die Energienachfrage auf diesem Markt war zuletzt sogar merklich gesunken.
Man sollte bei entsprechendem Verdacht unverzüglich an allen Standorten, insbesondere in München mit Beweissicherungen beginnen. Noch sind die entsprechenden Beschlüsse frisch und die Tinte der dafür Verantwortlichen unter solchen Beschlüssen möglicherweise noch nicht einmal getrocknet.
Ggf. also höchste Zeit, dass die Beamten des Bundeskartellamtes ihre Büros verlassen eine schöne Herbstausfahrt machen, ggf. mit Sondersignal. Möglicherweise auch höchste Zeit für Energieverbraucherverbände, die Beamten des Bundeskartellamtes wach zu klingeln.
Es ist wohl das erste mal, dass ein solch bundesweit abgestimmtes Preisverhalten der involvierten Konzernunternehmen im Strom- und Gasbereich bekannt wird. Grund genug, sofort darauf zu reagieren, um dem zu begegnen.
Augenfällig scheint auch ein möglicher Zusamenhng mit den Verlautbarungen der RWE- Regionalversorger und der RWE- Tochter Süwag über drastische Strompreiserhöhungen.
RR-E-ft:
Krude Begründung von E.ON- Manager Maubach im Video
Nahe liegende Gründe
RR-E-ft:
\"Kriegserklärung des E.ON- Konzerns\"
Nur festzustellen, man habe eine Kriegserklärung vorzuliegen, reicht als Reaktion sicher nicht aus. Früher zog eine Kriegserklärung erst einmal eine Allgemeine Mobilmachung nach sich.
Allgemeine Mobilmachung muss heute wohl genauso aussehen wie in der Überlieferung im Buche Exodus. Die Kunden müssen dem Konzern möglichst geschlossen den Rücken kehren und noch vor dem 01.01.2008 abmarschieren zu neuen Ufern. Eine solche Mobilisierung war und ist eine große Aufgabe.
Kundenverluste schon einkalkuliert
Jeder E.ON- Kunde sollte sich einen günstigeren Anbieter suchen und von der Ersparnis eine Kleinannonce in der örtlichen Presse schalten \"Ich habe den Energiebezug bei E.ON gekündigt, weil....\".
Die Zeitungen sollten voll sein mit solchen Annoncen und ggf. sogar Sonderbeilagen drucken müssen, damit auch die letzte sozialromantisch verträumte Schlafmütze endlich aufwacht.
RR-E-ft:
Kartellamt will nicht zögern, das geschärfte Schwert zu ziehen.
--- Zitat ---\"Die veränderte Form der Missbrauchskontrolle ist ein scharfes Schwert in unserer Hand. Wenn es einen evidenten Missbrauch in dem Bereich gibt, zögern wir nicht, das Schwert zu ziehen\", sagte Heitzer.
--- Ende Zitat ---
Na schaun wir mal, was am 01.01.2008 passiert.
Man braucht nicht nur ein scharfes Schwert, sondern muss auch fechten wollen und können. Nur ein scharfes Schwert zu ziehen und zu zeigen, reicht gewiss nicht aus.
RR-E-ft:
Schleswig- Holstein: Kartellrechtsprüfung gefordert
NRW: Bei E.ON jetzt die Stecker ziehen.
Kartell der Abzocker
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln