Energiepreis-Protest > swb
OLG verhandelt am 17.10.2007 über Gaspreise
kamaraba:
Mal wieder gute Nachrichten
Thomas S.:
Laut Pressemitteilung wollen die tatsächlich noch in die Revision zum BGH gehen?? Um sich noch eine Watschn zu holen??? Was soll der BGH denn an seiner bisherigen Position ändern????
Die Verbraucher werden ihnen ewig dankbar sein - für die klare Ansage an alle anderen Versorger - gut - sehr guuut!
:D :D :D :D
RR-E-ft:
@Thomas S.
Auch das Urteil des OLG ist wieder nur eine Etappe, wenn es in die Revision vor dem BGH gehen sollte. Zusammengezählt wird erst am Ende.
Aber swb muss jetzt schon genau zu zählen beginnen. Man will die restlichen Kunden ggf. nur mit einem kleinen Betrag abfinden. Wer sein zuviel gezahltes Geld komplett zurück haben will, muss in jedem Falle klagen.
Gut dran ist, wer ds Geld gleich bei sich behalten hat. Denn wie Frau Odenbach schon zutreffend sagte:
Es geht um sehr viel Geld, der Kunden.
Wenn sich in der Revision vor dem BGH eine Niederlage abzeichnete, haben Gasversorger die Revision auch schon wieder zurück genommen, mit dem Ergebnis, dass der BGH nichts mehr zu entscheiden hatte.
RR-E-ft:
taz hat´s
RR-E-ft:
Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Bremen
swb verliert vor dem OLG und kündigt Revision an
(Siehe auch Urteil des OLG Bremen)
Die Verbraucherzantrale ist nicht Vertragspartner der swb, sondern deren Gaskunden. Diesen möge man die Kalkulation nachvollziehbar und prüffähig offenlegen.
Das hilft aber auch nicht, wenn es in den Verträgen schon keinen wirksamen Rechtsgrund für Preiserhöhungen gibt.
Das Unternehmen war deshalb nach den Urteilsgründen des OLG Bremen zu einseitigen Preisänderungen nicht berechtigt. Sie hatte eben schon kein Recht zu Preiserhöhungen. Natürlich hilft diese Entscheidung den Kunden der swb und schafft für diese bezüglich der angegriffenen Preiserhöhungen Klarheit, wenn auch nicht im Sinne der swb.
Es bleibt abzuwarten, wie der BGH über die Revision, welche die swb angekündigt hat, entscheidet.
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