Energiepreis-Protest > swb

OLG verhandelt am 17.10.2007 über Gaspreise

<< < (4/4)

eislud:
@RR-E-ft
Danke für die Benennung der §§ 313, 314 BGB - waren mir so nicht geläufig.

Eine Lösung über den § 315 hätte ich auch nicht angestrebt. Es ging inhaltlich um den § 313 Absatz 1, auch ohne ihn zu kennen. Derart wurde es ja auch im Urteil kurz angerissen.


--- Zitat ---Interessant übrigsnds, dass das OLG Bremen § 315 BGB nicht als entsprechend anwendbar ansah, weil der Gasversorger in seinem Bezirk auf dem Gasmarkt eine Monopolstellung hatte, weil der BGH den Markt ja weiter abgegrenzt hatte.
--- Ende Zitat ---
Daraus läßt sich aber im Umkehrschluß wohl nicht ableiten, dass im vorliegenden Fall der § 315 Anwendung finden würde, wenn es sich um eine Monopolstellung handeln würde, oder?

Gruss eislud

RR-E-ft:
@eislud

Im Falle einer Monopolstellung könnte § 315 BGB möglicherweise durch ergänzende Vertzragsauslegung Anwendung finden, dann jedoch nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls auf den gesamten Preis (BGH NJW-RR 1992, 183).

Der Gasversorger wäre also möglicherweise besser gefahren, wenn er die Monopolstellung nicht abgestritten hätte. Das OLG Bremen hat die jüngste Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2540) ganz klar gegen den Gasversorger gewendet. Auch eine Art, mit dieser BGH- Rechtsprechung umzugehen. :D  :D  :D

Im Einzelnen siehste hier.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln