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Hilfe EDIS Energie Nord AG will wegen Altschulden speeren

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veroniqueschwaten:
Hallo,

ich ( 23 ) bin vor ca. 2 Monaten in meine neue Wohnung gezogen zusammen mit meinem Mann ( 24 ) und meiner Tochter (2).

Strom wurde automatisch vom Vermieter angemeldet, daraufhin erhielt ich ein Willkommen-.Schreiben von EDIS mit einer Abschlagszahlung in höhe von 47,00 € monatlich beginnend zum 15.02.2005 dieser wurde pünktlich bezahlt. Habe auch 50,00 € überwiesen als anstatt 47,00 €.

1 Woche später bekam ich einen Brief von Edis in dem stand das ich von der alten Wohnung nich 2105,02€ offen wäre und ich diese bis zum 24. 02.2005 zahlen solle. Daraufhin rief ich bei Edis an ( hatte nur 3 Tage Zeit zu zahlen ) und habe nach einer Ratenzahlung gefragt. Endlich heute kam ein Brief in dem steht das Sie dem nicht endtsprechen und wenn ich nicht fristgemäß zahle meine jetztige Verbraucherstelle gespeert wird.

Nun ich bin Hausfrau und Schülerin und mein Mann studiert was soll ich tun ?

Ich kann doch meine Tochter nicht im dunkeln sitzen lassen.


Wer kann mir weiter helfen ?

Zeit drängt.[/b]

RR-E-ft:
Die Versorgungseinstellung muss 14 Tage vorher angedroht werden.

Soviel Zeit muss Ihnen also verbleiben.

Wie kann es zu den hohen Außenständen kommen. Hat Ihr Versorger da etwas über sehr lange Zeit \"schleifen lassen\", könnte er sein Recht auf Versorgungseinstellung möglicherweise verwirkt haben.

Aber die Voraussetzungen dafür sind enorm.

Wenn die Forderung berechtigt ist, Sie nicht selbst zahlen können, wenden Sie sich an das Sozialamt. Dieses kann die Altschulden und auch laufende Zahlungen  zur Abwendung einer Sperre übernehmen.

Oft reicht die Zahlung der Hälfte der offenen Forderungen, Rest per Ratenzahlung.

Sie haben aber dann dort die Schulden.

Um Aufschub zu erreichen, könnten Sie dem Versorger Hausverbot erteilen und gegen eine einstweilige Verfügung auf Zutritt zur Sperrung eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegen, damit das Gericht den Zutritt nicht ohne mündliche Verhandlung anordnet.

Sie können Ihrem Versorger anbieten, statt der Sperre einen Vorinkassozähler einzubauen, damit dieser ganz sicher ist, dass keine zusätzlichen Schulden auflaufen.

Nicht sicher, aber ein Strohhalm:

Wenden Sie gegen offenen Rechnungsbeträge die Unbilligkeit gem. § 315 BGB ein und beziehen Sie sich auf das Urteil des BGH vom 30.04.2003 VIII ZR 279/02 unter www.bundesgerichtshof.de (Entscheidungen), wonach der Einwand der Unbilligkeit auch erst noch in einem Zahlungsprozess des Versorgers erhoben werden kann, bis zur gerichtlichen Feststellung der Billigkeit die Forderungen des Versorgers vollkommen unverbindlich sind.

Ihr Versorger müßte Sie aber dann erst auf Zahlung verklagen. Manche meinen, dass ihm dies nicht zumutbar sei, weil es mit weiteren Kosten verbunden wäre und er das Solvenzrisiko des Kunden trägt.  

Wegen der alten Rechnung verlangen Sie von Ihrem Versorger den Nachweis der Tarifgenehmigung und fordern Sie alle Tarifgenehmigungsunterlagen einschließlich der Kostenträgerrechnungen an, um prüfen zu können, ob diese Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Genehmigungsverfahrens gebieren, um die Indizwirkung einer Tarifgenehmigung ggf. angreifen zu können.

Verlangen Sie auch den Nachweis, dass die der Rechnung zugrunde gelegten Tarife veröffentlicht wurden, § 4 Abs. 2 AVBEltV.

Weisen Sie daraufhin, dass nach der o. g. Rechtsprechung die forderung bis zum entspprechenden Nachweis nicht fällig ist, kein Verzug vorliegen kann, der zu einer Versorgungseinstellung berechtigt. Weisen Sie weiter daruf hin, dass es sich beim Einsatz des Druckmittels der Versorgungssperre es sich für Sie um ein empfindliches Übel handelt, dass keinesfalls zur Durchsetzung ggf. unberechtigter Geldforderungen eingestzt werden darf, da dies strafbar sein könnte.

Dies gilt umsomehr, als die laufenden Zahlungen für den Strombezug, ggf.  über einen Vorinkassozähler sichergestellt sind.

Das alles hilft Ihnen jedoch nicht, wenn Ihr Versorger schon einen Zahlungstitel gegen Sie in der Hand (Vollstreckungsbescheid/ Urteil) hat.

Auch hilft es allenfalls eingeschränkt, wenn Sie Sondervertragskunde versorgt wurden.

Setzen Sie sich ggf. auch mit der Verbraucherzentrale in Verbindung oder konsultieren Sie ggf. mit Beratungshilfe einen Rechtsanwalt.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

veroniqueschwaten:
Wir haben uns damals im Feb. 03 bei der Firma Best Ernergie angemeldet. Hatten ein Brief bekommen in dem stand willkommen......
aber es würde noch 6 Wochen dauern bis und best ernergie beliefern würde. Nach 6 Monaten rief mein Mann an und es hieß die firma sei pleite und wir würden automatisch zum regional anbieter ( edis) wechseln.

Wir wohnten schon mehr als ein Jahr in der Wohnung Stromzähler wurden regelmäßig von edis abgelesen( es wohnten auch andere mieter in dem haus), aber eine Rechnung bekamen wir nie. Dann sind wir nach Berlin gezogen kurzzeitig, aber dann wieder nach Falkensee und dann kam die Geschichte siehe ganz oben ins laufen.

RR-E-ft:
Wenn sie einen Vertrag mit Best Energy hatten und von diesen versorgt wurden, ist schon fraglich, ob und wann überhaupt ein Stromlieferungsvertrag mit e.dis zustande kam.

So lange der Vertrag durch Best Energy nicht gekündigt war, konnten Sie weiter davon ausgehen, von dieser Gesellschaft versorgt zu werden. Ersichtlich ging ja auch e.dis wohl davon aus und erhob allein deshalb keine Abschlagsforderungen von Ihnen. Nur so konnte es wohl überhaupt  zu dem ungewöhnlich hohen Rechnungsbetrag kommen.


Ein faktischer Vertragsschluss nach § 2 Abs. 2 AVBEltV mit dem örtlichen Versorger scheidet nach der Rechtsprechung in einer solchen Konstellation schon aus.

Sie müssten also zumindest zuvor davon Kenntnis erlangt haben, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt vom örtlichen Versorger mit Strom beliefert werden. Auch müssten sie den Anfangszählerstand bei Versorgungsaufnahme durch den örtlichen Versorger kennen.

Möglicherweise hat der örtliche Versorger sogar einen zweifelhaften, teureren \"Notstromtarif\" abgerechnet.

Zudem muss der Versorger einmal jährlich abrechnen.

Ich hoffe, Sie haben noch alle Unterlagen zur Ihrer Best Energy- Versorgung.

Holen Sie sich also entsprechenden Rat.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

veroniqueschwaten:
Oh Gott Unterlagen..... umziehen, umziehen, aber die durchschrift von Best Energie mit dem Anfangszählerstand habe ich bestimmt noch. Ein teurer Tarif wurde wirklich abgerechnet, obwohl wir eigentlich einen anderen haben müssen.

Als 1. werde ich monatg früh zum Gericht gehen und versuchen einen Beschluss zu bekommen, damit mir der Zähler nicht gespeert wird. kostet das was ?

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