Energiepreis-Protest > EVI Hildesheim

Falsche Angaben zum Gaspreis?

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nomos:
RR-E-ft, die Steuern und Abgaben sind mit 1,2762 ct/kwh schon richtig angeben:

16% MWST. enthalten in__5,0472 ct/kwh_= 0,6962
Erdgassteuer__________________________= 0,5500
Konzession_______________________ ____= 0,0300
________________________________________1,2762[/FONT][/list]

Das nicht Nachvollziehbare liegt beim Rest. Es ist bei den Netz- und Beschaffungskosten und der Marge zu suchen. Mit einer offenen Kalkulation hat die Darstellung selbstverständlich nicht viel zu tun.

Wasserwaage:
@ RR-E-ft

welche Kosten abzudecken sind brauchen Sie mir nicht erläutern. Das weiss ich schon sehr gut.

Und das fixe Kosten durch fixe Einahmen und variable durch variable zu decken sind ist zwar ein schöner Ansatz solange bei beiden was überbleibt, aber keineswegs eine Verpflichtung so wie es sich bei Ihrer Ausschrift anliest. Die schöne alte Mischkalkulation.

Ihre Berechnung der Netznutzung mit 0,8 Cent erschliesst sich mir aber immer noch nicht.

Und ich meinte nicht die Herrschaften von der Ruhrgas, sondern die Herrschaften von Energienetz.de

RR-E-ft:
@Wasserwaage

Wenn Sie die Kosten kennen, die abzudecken sind, dann wissen Sie als eine der ganz wenigen auch ganz sicher, was unter dem Strich pro Kilowattstunde hängen bleibt. Dann wissen Sie auch sicher, was daran kritisiert wird.

Der Arbeitspreis für die Netznutzung ergibt sich aus dem Preisblatt.

Mischkalkulation?

Wahrscheinlich sind Ihnen die Grundlagen der Gaspreisbildung nicht geläufig. Auch nach dem sog. Anlegbarkeitsprinzip geht es gerade nicht um eine Mischkalkulation. Nach diesem Prinzip steht nämlich der Arbeitspreis im Wettbewerb auf dem \"Wärmemarkt\".

Vollkommen falsch ist deshalb die Annahme, man könnte Kosten beliebig auf Grund- oder Arbeitspreis verteilen. Zur Missbräuchlichkeit der Gestaltung von Gastarifpreisen unter Missachtung der verursachungsgerechten Kostenzuordnung gibt es längstens eine Entscheidung des Kartellsenats des BGH.

Das Kammergericht Berlin hatte sogar festgestellt, dass ein angemssener Gastarifpreis es erfordern kann, dass für den Versorger unter dem Strich gar nichts übrig bleibt, dieser gar Verluste macht undzwar dann, wenn die zu deckenden Kosten unter Verstoß gegen den Preisgünstigkeitsgrundsatz keiner energiewirtschaftlich-rationellen,  effizienten Gasversorgung entsprechen.

Maßgeblich ist also nicht die Kostendeckung um jeden Preis, sondern die Preisgünstigkeit der Versorgung, was auch zur Folge haben kann, dass Verluste aufgrund unwirtschaftlicher Kosten zu tragen sind. Im Falle der Insolvenz kommt ein leistungsfähigerer Lieferant zum Zuge. Das ist Marktwirtschaft. Die Ineffizienten fliegen raus, weil sich ihre Preise bei wirksamen Wettbewerb nicht am Markt durchsetzen lassen. Glasklare Sache. In allen Bereichen sonst täglich zu beobachten.

Ihre Aussagen sind deshalb schon ziemlich drollig.

Und nochmals:

Die Standard- Preisformeln etwa für Ruhrgas Standard CityGate- Verträge kann man allenthalben nachlesen, wenn man möchte. Sind schließlich \"Marktpreise\" und Marktpreise waren noch nie Geschäftsgeheimnisse einzelner Unternehmen, es sei denn, es gibt nur einen einzigen Anbieter auf dem gesamten Markt (Monopolist). Von dem weiß jeder, dass er einen Monopolpreis verlangt.

Wasserwaage:
So ist, ich weiss als einer von ganz wenigen, oder auch ein paar mehr, was unterm strich hängen bleibt. und kann die angaben die die evi gemacht habt nur bestätigen. deshalb kann ich die kritik auch nicht nachvollziehen.

Eine beliebige Verteilung der Kosten war in der \"alten\" Welt nicht möglich, da muss ich Ihnen Recht geben, allerdings ist auch eine komplett starre verteilung nicht der Wahrheit letzter Schluß.

Und das Anlegbarkeitsprizip bezieht sich nicht nur auf den reinen Arbeitspreis...

Man kann die Formeln nachlesen und nachrechnen. Und dann wiess man ziemlich genau, wie sich denn der angegebene Preis ergeben hat.

Und danke, ich weiss, dass ich drollig bin... wahrscheinlich aber auch nicht weniger als Sie...

Sehe schon, wir beide könnten wohl stundenlang irgendwelche Diskussionen führen die niemanden weiterbringen.

RR-E-ft:
@Wasserwaage

Drollig bezog sich nicht auf Ihre Person, sondern auf Ihre Aussagen.
Da mache ich doch einen ganz feinen Unterschied.


--- Zitat ---ich weiss, dass ich drollig bin...
--- Ende Zitat ---

Dazu kann ich nichts sagen, weil ich Sie nicht persönlich kenne. Ich muss mich deshalb auf Ihre Selbsteinschätzung verlassen. Worauf gründet diese denn? ;)

Im vollkommenem Wettbewerb bilden sich die Preise bei den Grenzkosten.
Da lässt sich nichts dran ändern. Es handelt sich um ein objektives Marktgesetz.

Dies gilt auch für den Erdgaspreis auf dem Beschaffungsmarkt.

Die Beschaffungskosten können sich deshalb nur dann nach einer Formel ergeben, wenn Marktbeherrschung besteht und der Marktbherrscher solche Formeln gerade aufgrund seiner Marktbeherrschung (mit naderen Worten verboten kartellrechtswidrig) gegenüber der Marktgegenseite (Stadtwerke und Regionalversorger) durchsetzen kann.

Die Kosten auf dem Beschaffungsmarkt setzen sich aus den Erdgasimportpreisen und den Transportkosten von der Grenze zum Handelspunkt zusammen. Die Erdgasimportpreise wiederum haben nichts mit Heizölpreisen zu tun.

Gazprom und andere Marktbeherrscher haben vielmehr eine Ölpreisbindung ausschließlich nach Rotterdamer Notierungen für Rohöl entsprechend einer sog. europäischen Formel durchgesetzt. Aufgrund dieser Ölpreisbindung bewegen sich die Erdgasimportpreise nach oben und nach unten. Daran wird sich nichts ändern lassen.

Mit den Erdgasimportpreisen ändern sich also die Kosten auf dem Erdgasbeschaffungsmarkt und somit die Preise auf diesem vorgelagerten Markt.

Bei wirksamen Wettbewerb könnten sich somit Erdgaspreise auf diesem vorgelagerten Markt und mithin  die Beschaffungskosten der Stadtwerke und Regionalversorger in absoluten Beträgen nicht anders verändern als die Erdgasimportpreise selbst.

Deshalb liegt derjenige mit seinen Beschaffungskosten nahe am Wettbewerbspreis, dessen Beschaffungskosten sich aus dem Erdgasimportpreis plus den Transportkosten zwischen Grenze und Handelspunkt zusammensetzen und die ausschließlich auf die Erdgasimportpreise indexiert sind. Eine Preisbeeinflussung durch Heizölnotierungen findet dabei gerade nicht statt. Heizöl als Minaralöldestillat ist eben etwas anderes als Rohöl.

Die Ruhrgas- Formel gründet also wohl auf der dreisten Lüge des Marktbeherrschers, dass auch in den Importverträgen eine Heizölbindung enthalten sei. Das ist dann auch schon das ganze Geheimnis des Erfolgs. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb Gazprom öffentlich lügen sollte.

Die Marktpreise für Erdgas auf dem Beschaffungsmarkt bilden sich also gerade nicht nach der Ruhrgas- Formel.

Und deshalb hat derjenige überhöhte und im Ergebnis ineffiziente  Beschaffungskosten, dessen Bezugspreise sich nach einer HEL- Formel richten, die der Vorlieferant nur aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung durchsetzen konnte. Charakteristisch dabei ist, dass die Verkaufspreise des Importeurs im Inland allein aufgrund der HEL- Bindung stärker steigen als die Erdgasimportpreise.

Die Erdgasimportpreise haben sich von Mai 2003 bis Dezember 2006 um knapp unter einem Cent/ kWh erhöht. Wenn Sie wissen, wie sich demgegenüber die Beschaffungskosten eines örtlichen Gasversorgers in selber Zeit erhöht haben, sehen Sie ganz leicht, wo der Systemfehler aufgrund der bestehenden Marktbeherrschung liegt.

Und die Nachteile aus diesem Systemfehler (ineffiziente Kosten), versucht man beim Verbraucher abzuladen, auf diesen abzuwälzen. Und gerade dies wäre bei wirksamen Wettbewerb gerade nicht möglich.

Der Bäcker, der sein Mehl überteuert eingekauft hat, kann deshalb für seine Schrippen eben gerade nicht einen höheren Preis durchsetzen. Die Kundschaft wechselt den Bäcker. Der Bäcker mit den günstigeren Preisen setzt sich durch. Kein Kunde, der Schrippen nachfragt, interessiert sich dabei für eine Mischkalkulation. Entscheidend ist der Preis. Und deshalb sind die im Wettbewerb stehenden Unternehmen selbst daran interessiert, ihre Kosten so gering wie nur möglich zu halten, um ihren weiteren Absatz zu sichern.

Anders ist es bisher bei der leitungsgebundenen Gasversorgung.

Auch das kann frau nachlesen.

Siehste auch hier.

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