Energiepreis-Protest > EVI Hildesheim

Falsche Angaben zum Gaspreis?

<< < (5/5)

Pelikan:
moin moin,

>> Jeweils drei Jahre ab Jahresende nach Fälligkeit.

Wie ist das dann beim BGB315? Bis zur Klärung soll die Rechnung ja nicht fällig werden? Wenn also der Versorger nicht klagt (ich tu ihm nichts an...) wird die Rechnung dann nie verjähren!?
Gibt es einen Zeitpunkt, wann die Forderung verwirkt ist?

Mit Gruß vom
Pelikan

RR-E-ft:
@Pelikan

Wenn der Versorger der Meinung ist, seine Preise entsprächen der Billigkeit und seien deshalb fällig, dann tickt für ihn die Uhr.

Der Versorger selbst geht ja von der Fälligkeit aus. Also beruft man sich als Kunde hilfsweise - für den Fall, dass die Forderung tatsächlich fällig gewesen sein sollte - auf Verjährung. Und schon ist auch dieser Zug abgefahren.  Tut, tut. ;)

Das gehört aber eher in Thread unter Grundsatzfragen.

Damit müssen wir der EVI in Hildesheim nicht auf den Wecker fallen.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln