Energiepreis-Protest > MITGAS

Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?

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Monaco:
Liebe Foren-Mitglieder,

ich schreibe heute zum ersten mal einen Beitrag im Energienetz-Forum. Vorweg: Auch ich bin natürlich mit den letzten Preiserhöhungen der Gasversorger nicht einverstanden und habe dies meinem Versorgungsunternehmen gegenüber auch schon zum Ausdruck gebracht.
In einigen Beiträgen, Musterbriefen etc. lese ich immer wieder von einem 2%igem Sicherheitsaufschlag, den man akzeptieren solle/könnte. Was soll das?
Damit gebe ich doch zu verstehen, dass ich mit einer grundsätzlichen Erhöhung der Preise - wenn auch vielleicht nicht in der Höhe - einverstanden bin. Ich schwäche mit diesem Zugeständnis doch nur meine Rechtsposition.
Wenn man den Tenor der meisten Meinungen in diesem Forum betrachtet, dann geht es doch um die Feststellung, dass insbesondere die Gasversorger die grundsätzliche Billigkeit der Preiserhöhung nicht nachweisen können oder wollen. Warum sollte ich ihnen dann ein Stück des Weges entgegenkommen?
Vielleicht wird es dann in der Branche Mode, die Preise regelmäßig alle 3 Monate um \"gebilligte\" 2% zu erhöhen was dann auch 8% pro Jahr ergäbe.
Würde mich über Meinungsäußerungen zum Thema freuen.

Monaco aus Halle

RR-E-ft:
@Monaco

Es spricht einiges dafür, dass die Preise bereits vor der ersten Preiserhöhungswelle September/ Oktober 2004 zu hoch lagen.

Man sollte also auch gegen den gesamten Allgemeinen Tarif die Unbilligkeit einwenden und entsprechende Zahlungen überhaupt nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und Rückforderung leisten, um sich auch insoweit seiner Rechte nicht etwa zu begeben.

Bekannt war im September, dass E.on Ruhrgas als Marktführer und auch die anderen Ferngasgesellschaften ihre Preise um 4 % erhöhten.

Deshalb wurde vorgeschlagen, 2 % Preiserhöhung dem eigenen Versorger zuzugestehen.

Natürlich kann man genau so gut auch einfach den alten Preis weiter zahlen. Rechtlich ist das einerlei. Und auch das Kostenrisiko ändert sich, abgesehen von möglichen Gebührensprüngen, nicht.

Bei einem Streitwert bis 300 EUR ist es für die Kosten eines Prozesses egal, ob man sich um 50, 150 oder 250 EUR streitet.

Sie haben recht, dass man damit 2 % zubilligt und dies auch schon zuviel sein kann. Nicht jeder traut sich jedoch, die Preiserhöhung vollkommen abzulehnen.

Die zugebilligte Erhöhung sollte zunächst ein besseres Klima in der Auseinandersetzung schaffen. Auf Totalverweigerer reagieren die Unternehmen möglicherweise etwas anders.

Zudem sollten und sollen die Versorger nachweisen, wie es zu den Preiserhöhungen kommt, nämlich durch die einzige dafür bestehende Möglichkeit: Offenlegung der Kalkulation.

Dieser Aufforderung ist bisher kein einziges Gasversorgungsunternehmen nachgekommen.  Das spricht aus meiner Sicht dafür, dass da etwas nicht stimmt.

Mehr zu dem Thema können Sie in der neuen \"Energiedepesche\", Heft März 2005 lesen, welche Mitglieder des Bundes der Energieverbraucher erhalten,  die aber auch gesondert im Abo bezogen werden kann.

Mutmacher:

Montag 28.02.2005, 21.05 Uhr ARD \"Report\"

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Monaco:
Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort!

Nachdem wir im vergangenen Jahr gebaut hatten, beziehen wir seit August 2004 erstmals Gas der Mittedeutschen Gasversorgung GmbH - oder kurz MITGAS. Im allgemeinen Baustress hat man sicher nicht immer Zeit sich mit den Gaspreisen zu beschäftigen. Nach einigem hin und her waren wir damals schon froh, überhaupt an das Gasnetzt angeschlossen zu werden.

Bei uns gestaltet sich die Situation nun so, dass wir seit Anfang August Gaskunden sind (seit Mitte August mit rückwirkendem Sonderabkommen), und sich der Gaspreis in einem Zeitraum von 5 Monaten (bis Anfang 2005) gleich 2 Mal erhöhen soll (aus Sicht der Mitgas: erhöht wird). Unabhängig unseres Widerspruchs gegen die Erhöhung, hat uns MITGAS noch am 15.02.2005 die Preise vom August 2004 und den darauf beruhenden Abschlagsbetrag als Basis für unsere Abschlagsbeträge bestätigt. Lediglich im Kleingedruckten steht etwas von zwischenzeitlichen Preiserhöhungen. Da diese uns und erst recht MITGAS bekannt waren, ist es für uns schon rätselhaft, warum diese nicht konkkret benannt wurden (vielleicht gibt das das EDV-Programm nicht her ...)?

Voranschicken muss ich noch, dass wir zwar darüber informiert wurden, dass der Preis ab 01.01.2005 steigen soll, eine Information zur Erhöhung ab Oktober 2004 haben wir nie erhalten. Stattdessen wurden unsere erstmaligen Abschlagsbeträge bereits auf Basis der nie Vertragsbestandteil gewordenen Preise ab 10/04 bestimmt (jedoch vorerst nicht abgebucht). Durch einiges Unvermögen unseres Versorgers wurden die ersten Abschläge (11/04-01/05) erst Mitte Februar eingezogen. Nach zwischenzeitlichen Ankündigungen von 144 € (11+12/04) bzw. 150 € (ab 01/05) jetzt allerdings wie ursprünglich vereinbart 137,- €.

Taktik oder wiederholtes Unvermögen?

Jedenfalls ist unsere Situation unter entscheidender Mitwirkung der MITGAS einigermaßen kompliziert.

Ich hoffe, das Ganze einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und hoffe auf ein kurzes Echo. (Vielleicht eine knifflige Aufgabe für Herrn Fricke ...?)

Monaco aus Halle

hollmoor:
@Monaco

Hallo,mal was ganz anderes:Sie schreiben,dass sie einen monatlichen Gasabschlag von 137,00 Euro zahlen.Ihrem Beitrag entnehme ich,dass sie im August 04 gebaut haben!
Mich würde mal interessieren,ob sie neu gebaut haben o.ein altes Haus gekauft u.saniert.
Denn wenn sie neu gebaut haben,erscheint mir der Abschlag zu hoch bemessen.
Denn ich gehe dann davon aus,dass sie den heutigen Richtlinien ent-
sprechend gebaut u. dementsprechend gedämmt haben.
Wir haben zum Beispiel in unserem Haus,5 Jahre alt,sehr gute Dämmung etc.;für 145 m2 beheizte Fläche nur einen monatlichen Abschlag von 55-60
Euro,etwas variable je nach Witterung und kommen auch damit hin.
Die Versorger neigen nämlich bei Neuanschlüssen zu einem überhöht veranschlagten  monatlichen Abschlag.War bei uns auch so.Da aber
mein Mann aus dem Bereich der Sanitär u- Heizungstechnik kommt,
konnte der in etwa im voraus ausrechnen,was wir in etwa verbrauchen würden.Und unsere Schätzung passte!!!
Von uns wollte man nämlich auch zu Anfang einen überhöhten Abschlag
haben.

Monaco:
@hollmoor

Vielen Dank für den Hinweis.

Ich befürchte nur, dass wir den von unserem Versorger veranschlagten Jahresverbrauch (34.500 kWh) erreichen werden. Gestern (nach ziemlich genau 7 Monaten) hatten wir ca. 2.080 m³ auf der Gasuhr, was wohl so ca. 23.000 kWh entspricht. Obwohl wir bis zum Herbst vielleicht nicht mehr so viel heizen müssen (der Blick aus dem Fenster sagt allerdings etwas anderes ...) ist der Wert nicht ganz utopisch. Darüber hinaus werden wir auf Grund der geschilderten Umstände wahrscheinlich nur 9 oder max. 10 Abschlagsbeträge bezahlen (müssen).

Natürlich erscheint unser Verbrauch sehr hoch. Dennoch sparen wir derzeit beim heizen nicht, schließlich wollen wir unser Haus so schnell wie möglich \"trocken\" bekommen. Und das geht eigentlich nur mit heizen und lüften. Lieber 200 € zusätzlich für Gas als 1000 für Feuchtigkeitsschäden ...

Aber ich bin noch die Informationen zu unserem Haus schuldig: Neubau, 36 cm Ytong (Gasbeton) ohne weitere Dämmung (vom Dämmputz abgesehen), knapp 150 m² beheizte Fläche.

Immerhin ergeben sich durch den hohen derzeitigen Verbrauch gewisse Reserven für die Zukunft. Ist jedoch nur ein schwacher trost ...

Nochmals danke für den Ratschlag.

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