@ RR-E-ft
Ich fühle mich zwar in diesem Forum manchmal wie in der Wüaste, dennoch habe ich Ihren Ruf nicht vernommen. Dafür jetzt aber gewaltig.
Weder Sie noch Herr Guhl haben mich überzeugt, dass ist sich hier um einen klassischen Sondervertrag handelt.
@ Christian Guhl \" ... ein klassischer Fall von Sondervertrag ohne Vertragsunterzeichnung ( mit den bekannten Folgen)
An dieser Stelle könnte durch das obige Zitat ein falscher Eindruck entstehen. Zur Klarstellung es gibt weder einen schriftlichen noch einen mündlichen Vertrag. Der Vertrag entsteht allein durch Abnahme, manchmal sogar ohne Mindestmenge, wie in der Grundversorgung.
In einem Aufsatz von Prof. Dr. Clemens Arzt und RAin Susanne Filter fand folgende Beschreibung
[
Sonderkunden oder Sondervertragskunden sind alle Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Mit ihnen werden besondere - zumeist günstigere - Versorgungsbedingungen und Preise entweder in standardisierten bzw. normierten (=Norm-Sonderkundenverträge oder auch in individuellen Sonderverträgen vereinbart. Sonderverträge unterliegen der freien Parteienvereinbarung.
Wenn dann die Avacon noch an Chr. Guhl schreibt:
Bei dem Tarif ErdgasClassic handelt es sich um einen Sondertarif für Privatkunden ( Tarifkunde)...
wird für mich alles etwas undurchsichtig. Hier schreibt die Avacon nichts anderes, als dass es sich hier um einen Sondervertrag für Tarifkunden, also in der Grundversorgung handeln soll.
Bei dem Tarif Classic scheint es sich um eine eigenwillige Schöpfung der Avacon zu handeln, die rechtliche doch sehr fragwürdig erscheint. Bei der Schöpfung hat sich die Avacon, so glaube ich, von zwei Annahmen leiten lassen: 1. Ein großer Teil der Kunden unterschreibt keine Verträge, dies aus unterschiedlichen Gründen.
2. Die Möglichkeit des Einwandes der Unbilligkeit nach § 315 BGB soll den Kunden genommen werden.
Der Classic-Tarif ist eindeutig ein Sondervertrag....Außerdem sprechen die Konzessionsabgaben ( 0,1 ct/kwh) dafür.
Dies Aussage von Chr. Guhl ist in Ihrer Eindeutigkeit, neben dem Betrag falsch. Es sind bei dem Tarif Classic 0,03 ct/kwh ausgewiesen. Falls es doch neuere Angaben geben sollte, in doch 0,1 ct/kwh ausgewiesen sein sollten, wäre dies ein eindeutiger Beleg dafür, dass es sich hier um einen Tarif in der Grundversorgung handelt.
Auch die Festlegung von @ RR-E-ft
Kozessionabgabe bei Gas- Sonderverträgen beträgt lediglich 0,03 Cent/kwh.
ist nicht ganz richtig.
Der
Höchstbetrag für Gas- Sonderverträge ist 0,03 ct/kwh. Für die Grundversorgung liegt dieser Höchstbetrag zwischen 0,22 ct/kwh und 0,4 ct/kwh. Theoretisch wäre also eine Abgabe von 0,03 ct/kwh in der Grundversorgung möglich.
Weiter schreibt Chr. Guhl als Beleg für die Annahme, dass es sich hier um einen Sondervertrag handelt
Weiterhin ist der Preis günstiger als im Erdgas Tarif ...
Auch diese Feststellung ist nicht richtig. Der Tarifclassic war bis zum
01. 05. 07 ab einem Verbrauch von10.800 kWh Jahresverbrauch günstiger.
Ab dem 01. 05. 07 wurde der ErgasTarif vollkommen neu erstellt. Für einen kleinen Teil der Verbraucher mit leichten Preiserhöhungen. In der Spitze allerdings mit einer Senkung des Preises und den alten Preis für Erdgasclassic
Wie so oft, haben Sie auch hier ein sehr schöne Bild beschrieben und mir uns allen anderen lesenden mit auf den Weg gegeben. Ich schätze Sie so ein, dass dieses Bild vom Ring auch für Sie selber gilt.
Dass wir bei allem dabei locker bleiben, versteht sich von selbst.