Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vertragsanpassung an GVV Gas  (Gelesen 14482 mal)

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Offline AKW NEE

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« am: 04. Oktober 2007, 19:02:14 »
Hallo Und guten Tag,
in einer Presseerklärung schreibt die E.ON Avacon
Zitat
... Neu ist, dass die Einstufung der gasversorgten Kunden nicht mehr automatisch nach der sogenanten Bestabrechnung erfolgt, sondern auch der bisher nicht als Sondervertrag abzuschließende Classic-Tarif in einen unterschriftspflichtigen Vertrag umgewandelt wird.

In der Praxis wurden, zumindest in Lüchow-Dannenberg, alle Kunden ohne Sondervertrag in den Tarif Classic eingestuft. Es gibt in der Grundversorgung bei der E.ON Avacon noch den TarifErdgas. Gern erinnere ich mich an die einfache Erklärung von @ RR-E-ft, wer nichts unterschrieben hat, hat keinen Sondervertrag.

Wenn Tarif Classic kein Sondertarif ist, auch nach Meinung der Avacon, ist es dann ein Tarif in der Grundversorgung?
Wird die Annahme, dass es so ist durch die beschriebene Praxis bestätigt?
Kann ein Grundversorgungstarif in einen Sondertarif gewandelt werden, ohne in der Grundversorgung ein entsprechendes Angebot zu machen?
Sind mit der Umwandlung in einen Sondervertrag alle Einwände nach § 315 BGB beendet, bzw. muss mensch in einem anderen Tarif in der Grundversorgung neu beginnen?

Offline RR-E-ft

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2007, 19:08:41 »
@AKW NEE

Das wären doch mal wirklich spannende Fragen für einen Anwalt.

Der Classic war wohl auch ohne Unterschrift ein Sondervertrag und er bleibt es auch.

Denn nur das ist die Grundversorgung.

Früherer Allgemeiner Tarif

Für alle Kunden in der Grundversorgung sind die Vertragsanpassungen längstens erfolgt. Zu unterschreiben war dabei nichts, ging alles vollautomatisch.

Und nun nochmals die einfache Formel:

Sondervertragskunde ist, wer nicht Tarifkunde (jetzt Grundversorgung)  ist (und umgekehrt).

Im Ring kommt es darauf an, sich schnell und konzentriert flexibel zu zeigen und zu einem schnellen Stellungswechsel bereit zu sein. Wer wie angewurzelt auf seinem einmal bezogenen Standpunkt stehen bleibt, wird schon in der ersten Runde leicht angezählt. Alles wie im richtigen Leben. ;)

Deshalb: Immer schön locker bleiben.

Offline AKW NEE

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2007, 08:19:28 »
@ RR-E-ft

wie ist dann aber die Erklärung der avacon zu deuten?

Zitat
sondern auch der bisher nicht als Sondervertrag abzuschließende Classic-Tarif in einen unterschriftspflichtigen Vertrag umgewandelt wird.
Hier sagt die Avacon doch, dass es kein Sondervertrag war.

Diese Presseerklärung wurde in Der Elbe-Jeetzel-Zeitung veröffentlicht.

Gruß

Offline Christian Guhl

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2007, 09:19:56 »
@akwnee
Das bedeutet,dass für den Tarif Classic bisher kein Vertrag abgeschlossen werden musste.Man wurde automatisch je nach Verbrauch darin eingestuft (Bestabrechnung).Ein Sondervertrag war es jedoch schon immer.Nicht ersichtlich wird aus der Pressemitteilung, ob alle bestehenden Classic-Kunden jetzt einen Vertrag unterschreiben sollen oder nur die neu hinzukommenden.Bei den bestehenden Kunden dürfte es für Avacon schwierig werden :
Der Kunde hat nie etwas unterschrieben, also - keine wirksame Einbeziehung der AGB - kein Kündigungsrecht - kein einseitiges Preisbestimmungsrecht - keine wirksame Preisanpassungsklausel. Das muss den Kunden nur gesagt werden !Man kann nicht oft genug davor warnen, irgendetwas ohne genaue Prüfung
zu unterschreiben !Wenn Avacon den Kunden etwas zur Unterschrift vorlegt, kann man zu 99,9% davon ausgehen, dass der Kunde einen Nachteil davon hat.

Offline AKW NEE

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2007, 10:29:50 »
@ Christian Guhl

Die Erklärung ist bei meiner Fragestellung wenig hilfreich. Die Auffassung und die Internetseiten der Avacon sind mir bekannt.
Die Avacon schreibt in der Presseerklärung eben nicht:
Zitat
dass für den Tarif Classic bisher kein Vertrag abgeschlossen werden musste

sondern:
Zitat
der bisher nicht als Sondervertrag abzuschließende Classic-Tarif
Hier besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied. Wenn der Classic-Tarif nicht als Sondervertrag abzuschließen war, was ist er nach Meinung der Avacon dann.

Die Bestabrechnung galt und gilt  weiter. Sie sagt aber nicht, dass eine vertragliche Belieferung in der Grundversorgung, Vertrag durch Abnahme, ohne Information in einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung einseitig geändert werden kann. In der Praxis wurde diese Bestabrechnung nur angewendet wenn es in den Vertrag Classic geändert wurde. Wenn die Abrechnung in ErsgasTarif günstiger war, wurde die Bestabrechnung nicht angewendet, vielmehr erklärt die Avacon dann, dass Sie dazu nicht berechtigt sei und der Kunde dies schriftlich fordern müsse.
Die Praxis und die Presseerkklärung der Avacon sprechen eher dafür, dass es sich beim Tarif Classis um keinen Sondervertrag handelt, zumindet nach Meinung der Avacon.

Offline Christian Guhl

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2007, 13:50:56 »
@AKWNee
Der Classic-Tarif ist eindeutig ein Sondervertrag.Das hat Avacon mir auf Anfrage mitgeteilt : \"Ein Sonderabkommen, für das kein Vertrag abgeschlossen werden braucht.\"  Außerdem sprechen die Konzessionsabgaben (0,1ct/kwh) dafür.
(Oder sollte man die Kommunen beschummelt haben ?)
Weiterhin ist der Preis günstiger als im ErdGasTarif und Avacon wird ja wohl kaum zwei unterschiedliche Grundversorgungstarife haben. Ein klassischer Fall von Sondervertrag ohne Vertragsunterzeichnung (mit den bekannten Folgen).

Offline RR-E-ft

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #6 am: 06. Oktober 2007, 14:17:07 »
@AKW NEE

Der Classic war ein Sondervertrag.

@Christian Guhl

Konzessionsabgabe bei Gas- Sonderverträgen beträgt lediglich 0,03 Cent/ kWh. Soweit höhere KA ausgewiesen wurde, ist das falsch. Die Differenz ist zusätzliche Vertriebsmarge.

Offline Christian Guhl

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #7 am: 06. Oktober 2007, 14:19:33 »
@AKWNee
Hier die e-mail-antwort auf meine entsprechende Anfrage :

\"Guten Tag Herr Guhl,
Bei dem Tarif ErdgasClassic handelt es sich um einen Sondertarif für Privatkunden (Tarifkunde). Hierfür ist keine Vertragsunterzeichnung erforderlich und die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.\"

Offline AKW NEE

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #8 am: 06. Oktober 2007, 16:29:04 »
@ Christian Guhl

Ab heute glaub ich auch alles was, die Avacon mir schreibt, oder was auf deren Internetseite steht. Interesant ist was zum gleichen Thema in der Vergangenheit geschrieben und gesagt wurde.

Offline AKW NEE

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #9 am: 09. Oktober 2007, 18:09:15 »
@ RR-E-ft

Folgendes ist auf der Internetseite der Avacon zu lesen:
Zitat
Warum gibt es jetzt im ErdgasTarif eine neue Tarifzone?

Der ErdgasTarif war bisher ein Produkt für Kunden mit niedrigem Verbrauch in der Grundversorgung (Kochen & Warmwasser). E.ON Avacon hat nun den ErdgasTarif durch die Erweiterung um eine dritte Preiszone (>13.046 kWh/a) zu einem \"vollwertigen\" Grundversorgungsprodukt - auch für Heizgaskunden - ausgebaut.

Danach gab es für die Heizkunden keine Grundversorgung.

Offline RR-E-ft

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #10 am: 09. Oktober 2007, 18:43:47 »
@AKW NEE

Das ist die ganze Zeit schon meine Rede.
Nur hört niemand auf den Rufer in der Wüste. ;)

Offline AKW NEE

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #11 am: 09. Oktober 2007, 18:59:03 »
@ RR-E-ft

Ich fühle mich zwar in diesem Forum manchmal wie in der Wüaste, dennoch habe ich Ihren Ruf nicht vernommen. Dafür jetzt aber gewaltig.

Weder Sie noch Herr Guhl haben mich überzeugt, dass ist sich hier um einen klassischen Sondervertrag handelt.
Zitat
@ Christian Guhl \" ... ein klassischer Fall von Sondervertrag ohne Vertragsunterzeichnung ( mit den bekannten Folgen)

An dieser Stelle könnte durch das obige Zitat ein falscher Eindruck entstehen. Zur Klarstellung es gibt weder einen schriftlichen noch einen mündlichen Vertrag. Der Vertrag entsteht allein durch Abnahme, manchmal sogar ohne Mindestmenge, wie in der Grundversorgung.

In einem Aufsatz von Prof. Dr. Clemens Arzt und RAin Susanne Filter fand folgende Beschreibung
[
Zitat
Sonderkunden oder Sondervertragskunden sind alle Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Mit ihnen werden besondere - zumeist günstigere - Versorgungsbedingungen und Preise entweder in standardisierten bzw. normierten (=Norm-Sonderkundenverträge oder auch in individuellen Sonderverträgen vereinbart. Sonderverträge unterliegen der freien Parteienvereinbarung.

Wenn dann die Avacon noch an Chr. Guhl schreibt:
Zitat
Bei dem Tarif ErdgasClassic handelt es sich um einen Sondertarif für Privatkunden ( Tarifkunde)...
wird für mich alles etwas undurchsichtig. Hier schreibt die Avacon nichts anderes, als dass es sich hier um einen Sondervertrag für Tarifkunden, also in der Grundversorgung handeln soll.

Bei dem Tarif Classic scheint es sich um eine eigenwillige Schöpfung der Avacon zu handeln, die rechtliche doch sehr fragwürdig erscheint. Bei der Schöpfung hat sich die Avacon, so glaube ich, von zwei Annahmen leiten lassen: 1. Ein großer Teil der Kunden unterschreibt keine Verträge, dies aus unterschiedlichen Gründen.
2. Die Möglichkeit des Einwandes der Unbilligkeit nach § 315 BGB soll den Kunden genommen werden.

Zitat
Der Classic-Tarif ist eindeutig ein Sondervertrag....Außerdem sprechen die Konzessionsabgaben ( 0,1 ct/kwh) dafür.

Dies Aussage von Chr. Guhl ist in Ihrer Eindeutigkeit, neben dem Betrag  falsch. Es sind bei dem Tarif Classic 0,03 ct/kwh ausgewiesen. Falls es doch neuere Angaben geben sollte, in doch 0,1 ct/kwh ausgewiesen sein sollten, wäre dies ein eindeutiger Beleg dafür, dass es sich hier um einen Tarif in der Grundversorgung handelt.

Auch die Festlegung von @ RR-E-ft
Zitat
Kozessionabgabe bei Gas- Sonderverträgen beträgt lediglich 0,03 Cent/kwh.
ist nicht ganz richtig.
Der Höchstbetrag für Gas- Sonderverträge ist 0,03 ct/kwh. Für die Grundversorgung liegt dieser Höchstbetrag zwischen 0,22 ct/kwh und  0,4 ct/kwh. Theoretisch wäre also eine Abgabe von 0,03 ct/kwh in der Grundversorgung möglich.

Weiter schreibt Chr. Guhl als Beleg für die Annahme, dass es sich hier um einen Sondervertrag handelt
Zitat
Weiterhin ist der Preis günstiger als im Erdgas Tarif ...
Auch diese Feststellung ist nicht richtig. Der Tarifclassic war bis zum
01. 05. 07 ab einem Verbrauch von10.800 kWh Jahresverbrauch günstiger.

Ab dem 01. 05. 07 wurde der ErgasTarif vollkommen neu erstellt. Für einen kleinen Teil der Verbraucher mit leichten Preiserhöhungen. In der Spitze allerdings mit einer  Senkung des Preises und den alten Preis für  Erdgasclassic

Wie so oft, haben Sie auch  hier ein sehr schöne Bild beschrieben und mir uns allen anderen lesenden mit auf den Weg gegeben. Ich schätze Sie so ein, dass dieses Bild vom Ring auch für Sie selber gilt.

Dass wir bei allem dabei locker bleiben, versteht sich von selbst.

Offline RR-E-ft

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #12 am: 09. Oktober 2007, 19:12:37 »
@AKW NEE

Sondervertrag ohne dass sich eine vereinbarte  Preisänderungsklausel oder ein vereinbartes Kündigungsrecht überhaupt nur  nachweisen ließe, ist doch prima. Zumeist jedenfalls.

In aller Regel fährt ein Kunde mit einem solchen Vertrag besser als ein Kunde  in der Grundversorgung, wenn man dabei die jüngere Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zur Billigkeit einer Preiserhöhung zu Grunde legt.

Offline Christian Guhl

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #13 am: 09. Oktober 2007, 19:34:35 »
@AKWNee
Also, die 0,1 ct.Konzessionsabgabe war mein Fehler.Richtig ist natürlich 0,03 ct.
Ich verstehe nicht, warum so vehement dagegen angegangen wird ? Etwas besseres kann doch gar nicht passieren. Ein Sondervertrag ohne wirksame Einbeziehung der AGB, ohne Kündigungsrecht, ohne einseitiges Preisbestimmungsrecht,ohne Preisanpassungsklausel. Alle Vorteile auf Seiten der Kunden !Da würde sich doch manch einer die Finger nach lecken!

Offline AKW NEE

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Vertragsanpassung an GVV Gas
« Antwort #14 am: 10. Oktober 2007, 12:03:34 »
@ RR-E-ft

Die beschriebenen Vorteile sind unbestritten. Meine Frage war und ist ,liegt ein abgeschlossener Sondervertrag vor? Bei der Antwort bin ich eben auch und gerade wegen unserer Diskussion anderer Meinung. Nur weil die Vorteile als Sonderbertrag größer sind, reicht mir als Begründung nicht aus.

Wer will kann diese Möglichkeit in seine strategischen Planungen miteinbeziehen. Ich halte das Thema für ungeklärt, aber ausdiskutiert.

 

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