Energiepreis-Protest > ENSO
Kündigung Sondervertrag
kinas:
Jetzt kam die Reaktion der Enso.
Folgender Wortlaut:
\"Nach §5 Ziff.1 ist der S-1 Vertrag schriftlich zu kündigen. In diesem Fall gilt § 126 BGB gem. § 127 BGB nur eingeschränkt. Eine eigenhändige Unterschrift ist nach § 126 BGB gefordert, wenn Schriftform durch Gesetz vorgeschrieben ist. Da vorliegend Schriftform durch Vertrag vereinbart wurde, gilt das in § 126 BGB geforderte Schriftformerfordernis nur eingeschränkt. Die Kündigungsschreiben müssen daher nicht eigenhändig unterzeichnet werden. Nach geltender Rechtssprechung sind mithin bei Erklärungen, die gegenüber einer Vielzahl von Personen abgegeben werden (wie z.B. Kündigungs-oder Mahnschreiben) Faksimile bzw. vorgedruckte Unterschriften ausreichend.
In einem modernen Wirtschaftsunternehmen ist es nicht üblich, jede Geschäftspost mit Unterschriften der Geschäftsführung zu versehen. Die jeweilige Unterschriftsbefugnis ist im Verfahrensablauf und Verantwortungsbereich der Unternehmensstruktur geregelt.
Im Ergebnis halten wir an der ausgesprochenen Kündigung fest. Der zwischen Ihnen und unserem Unternehmen am 19.10.1999/23.10.1999 geschlossene Sondervertrag S1 endete damit zum 30.09.2007.
Da uns bis zum heutigen Tage kein neuer Erdgasliefervertrag von Ihnen vorliegt, werden Sie seit 1.10. 2007 zu den Bedingungen der Grundversorgung (Allgemeine Preise-Preis für Grundversorgung) beliefert.
Der Abschluß von ENSO-Ergas-VARIO ist jederzeit möglich. Außerdem möchten wir Sie auf unseren neuen Preis für Heizverbrauch hinweisen. Bitte nutzen Sie unsere Homepage unter http://www.enso.de für Informationen dazu.\"
Da kann ich ja kaum noch gegen an.
Dem Grundversorgungstarif habe ich wie empfohlen vorsorglich widersprochen.
Bleibt noch was zu tun oder einfach bis zur Abrechnung zum 31.10.07 warten ?
Kinas
userD0009:
@kinas
Wo ist denn § 5 Ziff. 1 aufgeführt? Handelt es sich dabei vlt. um AGB oder ist § 5 Ziff. 1 direkt im Vertrag aufgeführt, den Sie abgeschlossen haben?
RR-E-ft:
@belkin
Fraglich ist zunächst, ob es überhaupt einen solchen schriftlichen Vertrag gibt. Bei vertraglich vereinbarter Schriftform ist die Kündigungserklärung auch nicht gegenüber einer Vielzahl von Personen abzugeben, sondern nur gegenüber dem ganz konkreten Vertragspartner, demgegenüber der Vertrag gekündigt werden soll.
kinas:
Es handelt sich um den § 5 des Sondervertrages.
Darin steht bei Ziffer 1:
\"Der Sondervertrag tritt am 15.10.99 in Kraft und kann erstmals nach Ablauf von 24 Monaten und danach zum 30. September eines Jahres von einer der beiden Seiten schriftlich gekündigt werden.\"
Kinas
RR-E-ft:
@kinas
Wenn der Vertrag nur von einer der beiden Seiten gekündigt werden kann, besteht möglicherweise ein Kündigungsrecht nur für einen Vertragsteil, möglicherweise den Kunden. Das ist eine Auslegungsfrage.
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