Energiepreis-Protest > ENSO
Kündigung Sondervertrag
kinas:
Was ist denn nun mit den gekündigten Sonderverträgen?
Sind die Kündigungen nun wirksam oder nicht?
Ist eine eingescannte Unterschrift nun gültig?
Die von ENSO haben mir am Telefon gesagt, dass die beiden Unterzeichner bevollmächtigt sind und die gescannte Unterschrift auch vor Gericht gültig sei.
Wenn jemand was sicher weiß oder schon selbst Erfahrungen damit hat, bitte antworten.
Kinas
kamaraba:
@kinas
einfach mal hier lesen. ;)
kinas:
Vielen Dank
Das Problem liegt dann wahrscheinlich darin, dass ich zu lange gewartet habe. Die Kündigung ist mir schon im September 2006 zugegangen mit Kündigung zum 30.09.07. Ich wollte aber an diese Sache mit den ungültigen Unterschriften nicht so richtig ran sondern erstmal abwarten, ob sich bis dahin etwas am Gasmarkt tut bzw ob die laufenden Verfahren (jetzt BGH) eine Entscheidung bringen.
Die Zurückweisung der Kündigung muss ja wohl unverzüglich erfolgen.
Bleibt die Frage, ob es jetzt noch Sinn macht so zu verfahren, oder ob ich einfach warte, bis mich die ENSO in den Grundvertrag stuft und lege dann Widerspruch gegen den Preis ein.
RR-E-ft:
@kinas
Jetzt handeln !
Der Kündigung schriftlich widersprechen und die Preise der Grundversorgung für den konkreten Abnahmefall insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis, vorsorglich gem. § 315 III 1 BGB, § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV in Verbindung mit §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG als unbillig rügen.
Das Schreiben sollte unbedingt vor dem 01.10.2007 beim Versorger sein, ggf. vorab per Fax.
kinas:
So
Das Schreiben ist gestern raus. Jetzt bin ich mal auf die Reaktion von ENSO gespannt
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln