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Autor Thema: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?  (Gelesen 13486 mal)

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Offline gkollerics

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« am: 13. September 2007, 13:43:30 »
Wir haben das folgende Problem, wir haben auf einem Gewerbehof Räumlichkeiten für unser Geschäft gemietet und wohnen auch dort.
Der Vermieter hat uns bei Abschluss des Mietvertrages einen Strompreis von 0,25€ zzgl. MwSt. pro KWh für den Strombezug aufs Auge gedrückt (wir wollten damals die Räumlichkeiten auf jeden Fall haben). Wir würden gerne den Stromanbieter wechseln, haben aber das Problem, dass wir keinen Anschluss eines der gängigsten Versorger haben. Unser Versorger ist unser Vermieter, der einen Hauptanschluss an das Gelände besitzt und somit das Strommonopol hier auf dem Hof hält.
Gibt es jemanden, der auch schon solche Erfahrungen gemacht hat oder gibt es einen Tipp?
Kann man sich evtl. einfach einen Versorger aussuchen und dem dann den Vermieter als \"Alt-Versorger\" angeben?

Danke für die Hilfe

Gudrun Kollerics

Offline Cremer

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #1 am: 13. September 2007, 15:21:08 »
@gkollerics,

wenn Sie vereinbart haben als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, dann ist dies wohl in dem Mietvertrag entsprechend geregelt und sollte dort gelöst werden.

es hat bestimmt technische Gründe, warum dieses Vertragsverhältnis besteht. Vermutlich müßte der Vermieter größere Investitionen tätigen, um jedem Mieter einen Hauptanschluss zu verlegen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #2 am: 13. September 2007, 16:38:04 »
Wer Leztverbraucher leitungsgebunden mit Energie (Strom/ Gas) beliefern möchte, braucht grundsätzlich eine Zulassung von der Bundesnetzagentur.

Hat der Versorger eine Monopolstellung kann man sich an das Bundeskartellamt wenden.

Eine Wohnung ohne Stromanschluss ist in der Regel unvermietbar.

Offline Zeus

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #3 am: 13. September 2007, 18:52:32 »
@RR-E-ft

Ist hier wirklich in jedem Fall eine Zulassung von der Bundesagentur notwendig?
Folgender Fall : Ein Garagegrunstück mit 15 Garagen einzelner Reihenhäuserbewohner ist nicht an das Stromnetz angeschlossen. Der direkte Anschluss an das Stromnetz würde enorme Kosten verursachen. Die Eigentümer der Reihenhäuser einigen sich auf eine preiswerte Lösung um die Garagen mit Strom zu versorgen und den Weg dorthin zu beleuchten indem sie die Stromversorgung über den Anschluss eines der Reihenhäuser vornehmen. Dies geschieht über einen privaten Unterzähler und entsprechend der Jahresendabrechnung der Stadtwerke für seinen Hauptzähler werden die ermittelten Kosten vom Besitzer des Strom beziehenden Reihenhauses die berechneten Gebühren von den anderen Beteiligten erhoben. Benötigt in diesem Fall der liefernde Reihenhausbesitzer eine Zulassung?

Offline RR-E-ft

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #4 am: 13. September 2007, 19:14:43 »
@Zeus

Grundsätzlich bedeutet nicht in jedem Fall, sondern im Grundsatz- von dem es Ausnahmen geben kann.

Deshalb entsprechen zB. im Urteil des BGH vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) Gastariferhöhungen im Fall von Bezugskostensteigerungen im Grundsatz der Billigkeit. Aber eben nur grundsätzlich, nicht in jedem Fall, also etwa dann nicht, wenn gestiegene Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden konnten.

Wenn Juristen grundsätzlich sagen, meinen sie inzident, dass es Ausnahmen gibt. Wenn Juristen \"in jedem Fall\" meinen, dann formulieren sie es auch so.

Dummerweise bin ich Jurist und drücke mich auch so aus.  ;)

Offline nomos

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #5 am: 13. September 2007, 20:54:59 »
Dummerweise ist \"in jedem Fall\" eine eher seltene Formulierung, gerade bei Juristen.

Präzise Formulierungen bringen die Sache auf den Punkt. Das zeichnet die Beiträge von RR-E-ft in aller Regel aus.   ;)
Daher lese ich diese auch bevorzugt.

Offline gkollerics

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #6 am: 14. September 2007, 00:07:36 »
Zitat
Original von Cremer
@gkollerics,

wenn Sie vereinbart haben als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, dann ist dies wohl in dem Mietvertrag entsprechend geregelt und sollte dort gelöst werden.

es hat bestimmt technische Gründe, warum dieses Vertragsverhältnis besteht. Vermutlich müßte der Vermieter größere Investitionen tätigen, um jedem Mieter einen Hauptanschluss zu verlegen.

1. mussten wir vereinbaren, als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, da wir ja sonst keinen Strom hätten
2. verlangt der Vermieter einen Wucherpreis für die Kilowattstunde, und das ist eigentlich der Punkt, um den es mir geht, darf er das? oder hat man da eine Chance, gegen anzugehen?
Was sagt unser Jurist dazu?

Gruß
Gudrun Kollerics

Offline bjo

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #7 am: 14. September 2007, 07:11:20 »
Zitat
Original von gkollerics
Zitat
Original von Cremer
@gkollerics,

wenn Sie vereinbart haben als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, dann ist dies wohl in dem Mietvertrag entsprechend geregelt und sollte dort gelöst werden.

es hat bestimmt technische Gründe, warum dieses Vertragsverhältnis besteht. Vermutlich müßte der Vermieter größere Investitionen tätigen, um jedem Mieter einen Hauptanschluss zu verlegen.

1. mussten wir vereinbaren, als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, da wir ja sonst keinen Strom hätten
2. verlangt der Vermieter einen Wucherpreis für die Kilowattstunde, und das ist eigentlich der Punkt, um den es mir geht, darf er das? oder hat man da eine Chance, gegen anzugehen?
Was sagt unser Jurist dazu?

Gruß
Gudrun Kollerics

hallo,
das ist eher eine Sache des Mietrechts.
Nach meinem Kenntnisstand darf der Vermieter nur die tatsächlichen Kosten z. B. für die Bereitstellung eines Kabelanschlusses berechnen.
Hier hilft wohl eher ein Mieterverein.
Wenn auch die nicht helfen können sollte man prüfen ob die hohen Energiekosten nicht Grund genug sind für eine Mietminderung!
(darf ein Mieter bei undichten Fenstern ja auch)

Offline Cremer

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #8 am: 14. September 2007, 07:17:18 »
@gkollerics,

bei Mietvertragsabschluss war Ihnen der Preis pro kWh bekannt.

Es ist ein ausgehandelter Preis.

Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dies wäre zuviel, dann sollten Sie sich anwaltschaftlich beraten lassen.

Es ist eben etwas anderes, rein privatrechtlich, als mit einem öffentlichen Versorger.
MFG
Gerd Cremer
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Offline superhaase

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #9 am: 14. September 2007, 07:42:06 »
Ich glaub auch, dass das eine Sache des Mietrechts ist, wie bjo meint.

Wenn der Strom über den Vermieter abgerechnet wird, ist das ein Teil der Mietnebenkosten. Und an denen darf der Vermieter eigentlich nichts verdienen, sondern er muss diese korrekt abrechnen.
Als Mieter hat man sogar das Recht, alle für die Abrechnung relevanten Unterlagen einzusehen.
Das gilt zumindest für eine gemietete Wohnung. Wie es bei Gewerberäumen ist, weiß ich nicht.

Ich würde den Vermieter darauf hinweisen und ein korrekte Nebenkostenabrechnung verlangen.
Liefert er diese nicht, müssen die Nebenkosten (also auch der Strom) nicht bezahlt werden.

Ihr müsst zum Mieterverein oder zu einem Mietrechts-Anwalt gehen, wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline berndh

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #10 am: 14. September 2007, 09:37:47 »
\"Unbedingt haben wollen\" war schon immer eine schlechte Verhandlungsbasis....
Ich würde erstmal ein Gespräch suchen, warum der Strom teuerer ist als bei dem Versorger bei dem ihr Vermieter bezieht.
In Nebensätzen fallengelassen Wörter, die sich auf die rechtliche Seite beziehen, wirken manchmal Wunder  :rolleyes:

Zu Bedenken ist aber immer das Kündigungsrecht beider Seiten an dem Mietobjekt.
Wenn die Miete günstiger ist als im Umfeld, sollte man den Aufschlag bei den Stromkosten \"schlucken\".

Allerdings bin ich gespannt wie ihre Wärmeabrechnung ausfallen wird, wenn schon beim Strom draufgeschlagen wird.

bernd

Offline Zeus

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #11 am: 14. September 2007, 09:41:17 »
@gkollererics

Sind im verlangten kWh-Preis eventuell noch andere Kosten einberechnet wie z.b. anteiliger Grundpreis, Kosten für Unterzähler, usw.?
Auf jeden Fall  zunächst Aufklärung vom Eigentümer fordern.

Offline bjo

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #12 am: 14. September 2007, 10:50:54 »
Zitat
Original von Zeus
@gkollererics

Sind im verlangten kWh-Preis eventuell noch andere Kosten einberechnet wie z.b. anteiliger Grundpreis, Kosten für Unterzähler, usw.?
Auf jeden Fall  zunächst Aufklärung vom Eigentümer fordern.

am besten eine Art Nebenkostenabrechnungsvorlage einfordern!
vielleicht ist es in Summe dann doch noch günstig!

Offline Netznutzer

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #13 am: 14. September 2007, 10:59:00 »
Zitat
vielleicht ist es in Summe dann doch noch günstig!

wenn der Strom im Osten mittlerweile fast 24 ct/kWh inkl. Nebenkosten kostet

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #14 am: 14. September 2007, 12:00:34 »
@Netznutzer

Vielleicht ist ja der anvisierte Strompreis im Osten bei 24 Cent/ kWh auch Wucher....

 

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