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Autor Thema: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?  (Gelesen 13487 mal)

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Offline Cremer

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #15 am: 14. September 2007, 23:52:50 »
@gkollerics,

Messeelektrofirmen berechnen auch für die kWh mehr als der Strom kostet, obwohl die Errichtung eines Stromanschlusses extra verrechnet wird.

Natürlich sind in dem \"all inclusiv preis\" auch Nebenkosten wie Zwischenzähler und Grundgebühren enthalten.

Ich würde da mal höflich nachfragen, wie der Preis zustande kommt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline gkollerics

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #16 am: 22. September 2007, 01:06:38 »
Vielen Dank für die ganze Palette von Antworten, ich werde versuchen, mal die Unterlagen des Vermieters einzusehen (was nicht ganz leicht sein wird). Seine Bemerkung, seine Bürokraft hätte mit der Stromabrechnung immer viel Arbeit (und das kostet natürlich Geld) sagt schon alles.

Aber wir werden jetzt doch mal einen entsprechenden Anwalt konsultieren.

Danke.

Gudrun Kollerics

Offline christine81

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #17 am: 06. Oktober 2007, 16:43:30 »
Hallo,

auch ich suche Rat. Auch bei uns ist der Vermieter Stromversorger, allerdings ist im Mietvertrag kein Passus zum Strombezug, sprich wir haben mit dem Mietvertrag keinen Strombezug unterschrieben. Als ich die Verwaltung des Objekts auf einen Anbieterwechsel ansprach wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei und man einen \"sehr guten Tarif\" hätte. Fragt sich für wen, angesichts einen Kwh-Preises von 26ct Brutto. Beim besagten Versorger habe ich bereits in der Tarifliste nachgeschaut, dort gibt es solche Preise nicht. Schon allein wir verbrauchen 6500 Kwh pro Jahr und da noch einige andere hier wohnen, gehe ich davon aus, dass der Vermieter mindestens 100.000 Kwh pro Jahr abnimmt (sehr niedrig angesetzte Schätzung). Nunja, ich verstehe nicht, wieso wir angeblich nicht wechseln können, wir haben einen Stromzähler inkl. Zählernummer. Was braucht es noch für einen Anbieterwechsel?

Vielen Dank

Christine

Offline bjo

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #18 am: 06. Oktober 2007, 17:31:43 »
Zitat
Original von christine81
Hallo,
wir haben einen Stromzähler inkl. Zählernummer. Was braucht es noch für einen Anbieterwechsel?

Vielen Dank

Christine

Hallo,
bei eigenem Zähler und Zählernummer einfach per Verivox wechslen.
als derzeitigem Anbieter einfach den lokan Versorger angeben.

Offline Cremer

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #19 am: 07. Oktober 2007, 11:06:34 »
@bjo,

wechseln geht doch nicht, da Vermieter Stromlieferant ist.

@christine81,

ich gehe davon aus, dass die Verwaltung einen Gesamtliefervedrtrag mit einem örtlichen Stromlieferanten hat.

Bei einer solchen Menge wird sie wohl auch einen s9onderpreis haben.

Gehe ich richtig ferner davon aus, dass die Verwaltung Ihnen die Stromrechnung erstellt, also somit Stromhändler ist.

In Abhängigkeit der Mietvertragses müßte deshalb auch bezgl. Stromlieferung etwas stehen.

Bitte dann mit der Verwaltung schriftlich Kontakt aufnehmen und Widerspruch gegen die Strompreise einlegen. 26 Ct/kWh sind deutlich überzogen.

Die Verwaltung kann zwar etwas für die Arbeit der Aufteilung, Erstellung der Stromabrechnung nehemn. Dies könnte aber bereits mit den Nebenkosten oder mit der Kaltmiete abgegolten sein.

Empfehle daher einen Anwalt zu kontaktieren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #20 am: 07. Oktober 2007, 12:54:10 »
Zitat
Original von Cremer
@bjo,

wechseln geht doch nicht, da Vermieter Stromlieferant ist.


wenn nur euer Verbrauch erfaßt wird muß du beim Wechselantrag den Vermieter als Stromlieferant angeben.
Er muß dich ziehen lassen, wenn du im Mietvertrag nicht ausdrücklich der Situation zugestimmt hast.

Offline gkollerics

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #21 am: 10. Oktober 2007, 16:30:06 »
Zitat
Original von bjo
wenn nur euer Verbrauch erfaßt wird muß du beim Wechselantrag den Vermieter als Stromlieferant angeben.
Er muß dich ziehen lassen, wenn du im Mietvertrag nicht ausdrücklich der Situation zugestimmt hast.

Gibt es da irgendeine rechtliche Grundlage für, dass man wechseln kann, wenn nur der Verbrauch erfaßt wird?

Offline Netznutzer

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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
« Antwort #22 am: 10. Oktober 2007, 17:00:42 »
@ bjo

auf welcher Basis soll denn ein Vertragsverhältnis geschaffen werden können? Das geht ohne bauliche Veränderungen doch gar nicht, wenn der Vermieter einen Hauptzähler hat, und die WE eine eigene Unterverteilung sind. Das Unterzähler eine Nummer haben ist normal, sie müssten auch geeicht sein. Aber für den Netzbetreiber endet am Hauptzähler das Wissen. Was dahinter im Objekt geschieht ist nicht netzrelevant. Ein Vermieter, der solch ein Objektnetz betreibt, wird sicher nicht die gesamte Hauselektrik auf eigene Kosten umbauen, damit anschliessend der Mieter einen eigenen Stromvertrag schliessen kannn.

@ gkollerics+christine81

Abhilfe kann evtl. die BNetzA bringen. Dort müssen Objektnetze angezeigt werden. Wendet euch doch mal an die.

 

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