Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Bisherige Erfahrungen mit Antwort mittels BGH-Musterbrief?
DieAdmin:
@gertraud.ch.steger
ich habe das Fragezeichen gesetzt, damit übereifrige Schnell-Leser nicht ohne entsprechende komplette Lesung des Threads und Nachdenkens über die Antworten, dieser Aufforderung folgen. Gerade weil ich das auch sehr prekär finde.
Im Grunde ist die Irritierung der Verweigerer über den Artikel bzw dessen Aussage in Ihrem Beitrag (hier im Forum) durch das Fragezeichen schon angedeutet.
Vielleicht hätte sich die FR ähnliche Gedanken über die Headline machen sollen, wenn sie neutral darüber berichten wollte.
@Schöfthaler,
ich hab den Beitrag an dem Hauptthread umgehangen.
gertraud.ch.steger:
Hallo Mitstreiter,
hier eine Aktualisierung zu meinem letzten Beitrag bezüglich des FR-Interviews vom 27.09.07 mit Hr. RA Ronimi zum BGH-Urteil vom 13.06.07 und weiterem diesbezüglichen Vorgehens von Gasrebellen:
Inzwischen habe ich bezüglich des FR-Interviews mit RA Ronimi vom 27.09.2007 auch Kontakt mit der Regionalgruppe des Bundes der Energieverbraucher / Hochtaunus hergestellt und zahlreiche Einschätzungen des Interview-Inhaltes und der Sachkenntis von Hr. Ronimi bezüglich Gasrebellen erhalten - es wurde von Uninformiertheit des interviewten RA bis hin zum Verdacht auf U-Boot/Maulwurftätigkeit gesprochen und das mangelnde Eingehen auf Bedingungen für Sondervertrags-Kunden. Hr. Ronimi scheint sich insbesondere auf Verfahren gegen Mobilfundsendeanlagen spezialisiert zu haben. Spezialkenntisse hinsichtlich Gaspreisboykott hat er zumindest in seiner Internet-Seite nicht angegeben.
Gestern, am 09.10.2007, zeitgleich mit dem Ablauf der Nachzahlungsfrist für einige der hiesigen Gaspreisverweigerer, hat die FR einen weiteren Artikel zu den \"Gasrebellen\" im Regionalteil Hochtaunus gebracht, Schlagzeile diesmal:
Gasrebellen zahlen nicht/ Bad Homburg: Stadtwerke drohen mit Gericht
Diesem Artikel liegen offensichtlich neuere Gespräche sowohl mit dem hiesigen Regionalgruppenleiter des Bundes der Energieverbraucher, aber auch mit dem Stadtwerkechef Bad Homburgs zugrunde:
Zunächst wird darauf hingewiesen, daß sowohl der Regionalgruppenleiter \"wie auch einige seiner Mitstreiter\" nicht daran denken zu zahlen.
Dann wird noch einmal seitens des Regionalgruppenleiters auf die Unterschiede des vor dem BGH verhandelten Falles/Urteiles vom 13.06.07 hingewiesen (u.a. nur Gaspreiserhöhung/ oder gesamte Gaspreise moniert) und auch die Einschätzung des Regionalgruppenleiters zu einer möglichen Klage der Stadtwerke wiedergegeben: Zitat \"Die Stadtwerke werden das nicht gerichtlich klären lassen, die fallen damit auf den Bauch.\"
Laut Zeitungsartikel stehe seitens des Stadtwerkechefs noch nicht fest, ob die Stadtwerke tatsächlich Gerichte bemühen (Zitat \"Wir werden in dieser Woche entscheiden, was wir tun\".) Er zeige sich jedoch siegessicher; es gebe inzwischen eindeutige Urteile zugunsten der Gasversorgungsunternehmen von Gerichten in Rostock und München.
Im Anschluß wird noch einmal die Argumentation des Bundes der Energieverbraucher /Hochtaunus wiedergegeben bezüglich der vollkommen überhöhten Gaspreise (Differenz zwischenGroßhandelspreisen und von den Kunden verlangten Preisen.)
Somit hat das Interview mit RA Ronimi vom 27.09.07 jetzt zumindest eine teilweise Relativierung in der FR erhalten. Die Schlagzeile enthält zwar weiterhin eine Drohung für die Zahlungskürzer, verweist jedoch gleichzeitig auf den fortdauernden Widerstand gegen die Preisforderungen.
Wie es weitergeht, werde ich hier berichten.
Gruß G. Steger
Zottel:
Ich möchte hier noch einmal das Thema §307 aufgreifen:
Wie bereits weiter vorne berichtet, habe ich einen SONDER-Vertrag.
Dieser wurde im Jahr 2000 unter Nennung eines Arbeitspreises durch mein EVU von mir unterschrieben. Soweit klar. :D
Nun habe ich gelernt, dass bei den Sonderverträgen gar keine einseitige Preisbestimmung gegeben ist.
Bisher hatte ich, ausgehend von §315 den Preis aus dem Jahr 2004 anerkannt.
Kann ich meine Abschlagszahlungen, weil einseitige Preiserhöhungen völlig unberechtigt sind, nun auf Basis des anfangs per Unterschrift vereinbarten Preises aus dem Jahr 2000 berechnen oder ist hier eine Verjährungsfrist zu beachten?
Wenn ja, welchen Preis aus Jahr X muss ich mindestens anerkennen??
Danke schön und noch einen schönen Sonntag.
Christian Guhl:
@Zottel
Der Preis, den du anerkannt hast und somit zahlen musst, steht in deinem Vertrag. Der Versorger hätte diesen Preis nicht ändern dürfen. (Mal davon ausgehend, dass die Preiserhöhungsklausel unwirksam ist).
Die Verjährung greift hier nur, wenn du die bereits bezahlten Beträge aus den Vorjahren zurückhaben willst.
Zottel:
@ Christian G.
Genau darum geht´s mir aber, allerdings erwarte ich keine Auszahlung des EVU sondern verrechne es mit künftigen Abschlagszahlungen. ;)
Ich habe bei der Errechnung meiner Abschläge für das Jahr 2007 das zwischen 2004 und 2006 zu viel gezahlte Geld als Guthaben eingerechnet und die Abschläge entsprechend gekürzt.
Das würde ich jetzt gerne wegen unberechtigter Preiserhöhungen seit meinem Vertragsabschluss im Jahr 2000 gerne weiter zurück rechnen. Ich habe es gestern schon mal in Excel durchgerechnet und war echt erstaunt was da über die Jahre zusammen gekommen ist. :D
Daher die Frage nach der Verjährungsfrist, also welches Jahr für mich ausschlag gebend ist.
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