Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft

Anpassung des Erdgasliefervertrages

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lujaman:
@lunatic

und weißt du schon, was du machen willst? Ich bin immer noch ratlos.

xalo:
Hallo,

ich habe ebenfalls dieses Schreiben von der GVG erhalten und möchte gerne wissen, wie ihr zu diesem Thema vorgegangen seid bzw. vorgehen wollt.

Peter,Hansen:
Hallo zusammen,

diesem angepasstem Vertrag könnt Ihr unterschreiben, solltet aber unten drunter vermerken:
Die in diesem Vertrag zu Grunde liegenden Preise akzeptiere ich nicht und halte an meinen vorliegenden Widerspruch nach §315 fest.

Gruß Peter Hansen

http://www.sevw.de

RR-E-ft:
@Peter, Hansen

Natürlich kann man unterschreiben, fraglich nur, ob das so gut ist.

Siehste hier.

Das mit der Annahme unter Vorbehalt ist so eine Sache. Fraglich, ob überhaupt ein neuer Vertrag zustande kommt, wenn man über die vertragswesentliche Frage des Preises keine Einigkeit erzielt.

Peter,Hansen:
Hallo,

da der Brief der GVG eine \"Anpassung Ihres Erdgasliefervertrages\" beinhaltet, mit dem Text auszug - Ab diesem Datum werden die neue Gasgrundversorgungsverordnung und die \"Ergänzenden Bedingungen\" der GVG zur GasGVV in Ihren Vertrag einbeziehen anstelle der bisher in Bezug genommenen \"Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung(AVBGasV).
Auf Grund der geänderten Rechtslage ergeben sich folgende Änderungen.
Hierauf folgen zwei Änderungen...........
Ihr Vertragsverhältnis bleibt ansonsten unverändert bestehen.
Es gibt keine Tarifänderungen.
Es gibt keine Fristenänderungen

Ich denke auf Grund dieser Angaben kann man das Verlangen unterschreiben.
Solte ich mich trotzdem irren, bitte ich um Belehrung

Gruß Peter Hansen

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