Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft

Anpassung des Erdgasliefervertrages

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xalo:
... und was ist mit dem Hinweis:

\"Sollten wir von Ihnen bis zum 07. November 2007 ein unterschriebenes Exemplar der Anpassung NICHT erhalten, werden wir davon ausgehen, dass Sie mit den vorstehend aufgeführten Änderungen Ihres Erdgasliefervertrages ohne weiteres einverstanden sind. Der geänderte Vertrag gilt dann ab dem 08. November 2007.\" ?

Thomas S.:
Gebe ich eine Willenserklärung ab, wenn ICH NICHTS TUE?

Schreiben und Fordern kann ein anderer, der von mir etwas haben will, jede Menge - sogar täglich einen Brief, z.B. \"Überweisen Sie mir für die neue Waschmaschine umgehend 10.000 €\".

Die Frage ist, ob es rechtswirksam ist, wenn er etwas ANNIMMT, was ich nicht bestätige. In diesem Fall eindeutiges NEIN.

Wo kämen wir denn da hin! - \"Ich habe angenommen, Sie wollen die neue Waschmaschine ... bitte zahlen!\"

Pelikan:
moin moin,

ist das Schreiben per Einschreiben zugegangen, so das der Versorger einen Nachweis führen kann?
Wenn nicht, kann die Nicht-Antwort eines Kunden dann auch der Nicht-Empfang des Schreibens bedeuten??? ...und da der Versorger solchen Wert auf die Kundenunterschrift legt, wie ist es dann ohne?

Ein Vertrag kommt nur durch beidseitige Willenserklärung zustande.

Wenn ich als Privatperson mich zu etwas nicht äussere, bedeutet das noch lange keine Zustimmung. Nur bei Geschäftsleuten/Firmen ist das anders.

Mit Gruß vom
Pelikan

xalo:
...das ist doch eine Frechheit, wie der Versorger in diesem Fall versucht, die Kunden zu verunsichern!  X( und ich befürchte, dass das auch bei vielen Kunden wirkt...

peterb:
genau das ist der Plan.

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