Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

keine thermische Gasabrechnung

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bjo:

--- Zitat ---Original von superhaase
@RR-E-ft:

Den Herrn Ude lass ich mal weg. Das bringt nichts. Der steht treu zu seinen SWM....


ciao,
sh
--- Ende Zitat ---
Herr Ude will wiedergewählt werden deshalb Ihn zumindest in Kopie setzen!
Wenn du Recht bekommst, kann er nicht behaupten er weis von nichts!
Vielleicht lernt er daraus, und kassiert nicht nur!

superhaase:
Habe heute die Antwort der bayerischen Kartellbehörde erhalten:

--- Zitat ---...
Die von Ihnen übersandte Gasabrechnung der SWM Versorgungs GmbH vom 24. August 2007 entspricht den derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben. § 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) gilt ausschließlich für Preisangaben in den Angeboten (Preisblätter) bzw. in der Werbung des Energieversorgungsunternehmens, nicht dagegen für dessen Abrechnungen. Im Falle der von der SWM Versorgungs GmbH vorgenommenen volumetrischen Abrechnung - also einer solchen nach der Verbrauchsmenge in m³ - darf die Angabe von kWh in der Rechnung unterbleiben. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Maß und Gewicht genügt eine Verbrauchs  und Betragsermittlung entsprechend Blatt 5 Ihrer Jahresrechnung vom 24. August 2007. Weitere Angaben zu den physikalischen Gegebenheiten sowie zur Umrechnung des Volumens (m³) in kWh hat die SWM Versorgungs GmbH - in zulässiger Weise - als \"Ergänzende Hinweise\" in ihrem Preisblatt bekanntgegeben. Es besteht somit kein Anlass zum Einschreiten hinsichtlich der Abrechnungen Ihres Gasversorgungsunternehmens.
...
--- Ende Zitat ---

Ich hab schon fast damit gerechnet, da in der PAngV wirklch von \"Angeboten\" die Rede ist.
Allerdings erscheint es wenig logisch, mit kWh-Preisen zu werben, und dann mit m³ Preisen abzurechnen - schlie0lich kann es bekanntlich keinen im voraus feststehenden Umrechnungsfaktor geben.  :(

Bleibt die Antwort der Netzagentur abzuwarten.....

Die SWM haben auf meine Rechnungszurückweisung bisher nicht reagiert.

ciao,
sh

superhaase:
Tja, die Netzagentur erklärt sich für nicht zuständig, da sie nur für die Netze und deren Betreiber zuständig sei und nicht für die Energielieferanten. :(

Ferner würde die SWM-Gasrechnung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Das heißt im Klartext: Eine thermische Gasabrechnung ist nicht vorgeschrieben.
Eine rein volumetrische Abrechnung genügt vollauf.

Ich halte da zwar für zu kurz gesprungen: denn was soll dann eine Vorschrift in der PAngV, dass die Preise in kWh ausgewiesen sein müssen, wenn dann gar nicht in kWh abgerechnet wird und kein Nachweis über die gelieferte Energie erbracht wird. Aber was will man machen?

Ich warte nun erst mal die Reaktion der SWM ab, die haben bisher immer noch nicht reagiert.

Ferner bleibt mein Unbilligkeitseinwand ja bestehen.
Ferner kürze ich weiterhin die Preise, bis es zur Klage kommt oder man zu einem wirklich fairen Angebot wechseln kann.

ciao,
sh

RR-E-ft:
@Superhaase

Wenn die BnetzA nicht zuständig ist, kommt es auch nicht auf deren Aussage an. Das wäre genauso, also hätte die Bundesnetzagentur sich zur Frage der  Entstehung von Bodennebel ab der 42. KW 2007 geäußert. Völlig belanglos.  Für Ordnungswidrigkeiten bestehen Zuständigkeiten besonderer Behörden. Das ist auch nicht die Landeskartellbehörde.

superhaase:
Ja, und die bayerischen Kartellbehörde sagt, die PAngV gilt nur für Werbung und nicht für die Rechnungsstellung.
Ich frage mich nun, warum andere Gasanbieter dann überhaupt den Aufwand einer thermischen Abrechnung treiben, wenn sie gar nicht dazu verpflichtet sind....
eine rein volumetrische Abrechnung und beliebige Phantasieangaben (Brennwert, kWh-Preis) in der Werbung sind doch viel einfacher und billiger....    :P

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